Allgemein

„Recht“ wie am „Basar“!

Letzte Meldung vom 17. März 2024:
Dieses Bild zeigt eine rechtliche Frage im Bezug der Besitzstörungsklagen in Lehen (Stadt Salzburg) auf. Der fehlende Hinweis auf eine Besitzstörungsklage sollte die Vorgangsweise in Salzburg einer rechtlichen Prüfung unterwerfen.
(Beschreibungen dazu im weiteren Verlauf in diesem BLOG)

Das Foto mit dem Auto wurde offensichtlich rechtswidrig aufgenommen, wurde aber als Beweis für eine angedrohte Besitzstörungsklage verwendet. Die für diesen Bereich gültige Halteverbotstafel enthielt keinen Hinweis auf eine Besitzstörung – trotzdem wurde eine solche angedroht und eine hohe „Abstandszahlung“ verlangt und von der jungen Lenkerin auch bezahlt.

In Salzburg fanden am 10. März 2024 Gemeinderatswahlen statt. 3 Tage vorher, am Donnerstag dem 7. März war „Schrannenmarkt“ – und die Politik gab sich dort ebenfalls ein „Stelldichein“!

Und an diesem Tag gab es auch einen weiteren Lokalaugenschein bezüglich der weitverbreiteten Salzburger Unart, über angedrohte Besitzstörungsklagen ein „eigenes Geschäftsmodell“ zu betreiben. Besitzstörungen sind kein Kavaliersdelikt, aber wenn, so wie derzeit in Salzburg, diese unkorrekte Beschilderung ermöglicht wird, kann doch sicher auch von „Abzocke“ gesprochen werden.

So sah die Situation am 7. März 2024 aus.
Für ein und demselben Bereich gleich 2 Tafeln mit unterschiedlicher Zeitangabe (Park- bzw. Halteverbot) und unterschiedlichen Zusatztafeln.
Eine Zone mit 2 Tafeln? Die Halteverbotstafel zeigt durch die Pfeile die Gültigkeit sowohl nach rechts als auch nach links auf – ohne Besitzstörungshinweis.
Die 2. Tafel zeigt dagegen ein Parkverbot ohne Gültigkeitspfeilen aber mit Hinweis auf die Besitzstörung an. Man könnte meinen – eine Falle?

Hier, auf diesem unnummerierten Parkplatz in der Zone ohne Besitzstörungshinweis hat im Februar 2024 wieder eine Salzburgerin eine der vielen rechtsanwältlichen „Aufforderungen“ zur Zahlung von 265.- Euro erhalten – ein Preis der offensichtlich auch viel zu hoch ist.

Tatsächlich ist der Preis zu hoch, denn auf tel. Nachfrage wurde der Preis auf 200.- Euro gesenkt. So wird eine von einem Rechtsanwalt ausgestellte Rechnung in Salzburg nun sogar schon zur „Basar-Handelsware“ – Einfach unverständlich, denn viele Andere mußten den vollen Betrag zahlen.

Es ist auch auf Grund der Beschilderung mehr als fraglich, ob hier bezüglich dem Parkplatz ohne Nummer und ohne Besitzstörungsankündigung (nur auf diesen einen Parkplatz werden Besitzstörungen verfolgt) eine Besitzstörung auf diese Art und Weise angedroht werden darf.

So werden diese immer mehr werdenden Fälle in Salzburg zu einer echten Bedrohung für das Image der Stadt Salzburg und auch für das Image des Berufes Rechtsanwalt. Denn nicht nur Salzburger werden hier durch die Beschilderungen und der fehlenden Parkplatznummer in die Irre geleitet und dann „abgezockt“ – sondern das macht man auch mit Gästen der Stadt.

Was sagen nun die „beiden Kandidaten für den Bürgermeistersessel“ über diese Vorgänge?

Nachlesen über die „Abzocke in ihrer Stadt“-
….. können Auinger und Dankl in den Salzburger Nachrichten.

https://www.sn.at/salzburg/chronik/euro-falschparken-pizza-salzburg-153041311

Es gab auch schon einmal eine Lösung
……. aber andere machen in Lehen auch 2024 unbeirrt weiter:
https://www.sn.at/salzburg/chronik/salzburg-gericht-beendet-parkabzocke-vor-supermarkt-in-lehen-115678321

Februar 2024:
Eine oberstgerichtliche Meldung zum Problem:
Der Oberste Gerichtshof stellte Ende 2023 folgendes fest:
https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/zur-rechtswidrigkeit-eines-gewerbsmaessigen-abmahnwesens-bei-besitzstoerungen

Das sollte der Diskussion der Besitzstörungsklagen mit überhöhten Rechtsanwaltsforderungen neuen Auftrieb geben.

Nun zur schon lange bekannten Sachverhaltsdarstellung:
Man schreibt 2022 und manche fühlen sich in Salzburg wieder im Mittelalter, wo „Fallenstellen“ ein einträgliches Geschäftsmodell darstellte.

Und 2022 geschieht dies offensichtlich mit Duldung der Berufsvertreter. Und auch die Salzburger Politik ist verstummt, selbst „Petitionsähnliche Bemühungen“ bleiben unbeantwortet:

Hören wir dazu erst einmal die Worte vom NÖ. Landeshauptmann Dr. Pröll, was er zur Arbeit der Politiker vor über 10 Jahren zu sagen wußte:

Dazu soll eine aktuelle Geschichte aus der Stadt Salzburg etwas beitragen können:

Diese Bilder zeigen in der Stadt Salzburg eine Parkverbotstafel (Halten erlaubt) und eine Zusatztafel bezüglich Besitzstörung. Ohne Zweifel eine „Falle“ – aber die schriftlich um eine Aufklärung gebetene Stadt Salzburg (Magistrat, Bürgermeister und Stadtsenatspolitiker) haben darauf nicht einmal reagiert.

Bürgernähe wie sie wohl nicht sein soll.

Zur Bildung einer eigenen Meinung:
Diese Parkverbotstafel zeigt jedem Kraftfahrer, daß hier Parken verboten ist, nur ein Halten bis 3 Minuten ist erlaubt. Darunter weist eine Zusatztafel darauf hin, daß bei Nichtbeachtung eine Anzeige wegen Besitzstörung erfolgt.

Daß dann bei einem Halten mit Sichtkontakt von nachweislich nur einiger Minuten ohne Vorwarnung eine Zahlung von 265.- Euro eingefordert wird um einer gerichtlichen Anzeige zu entgehen, ist damit möglich.

Rechtlich, aber nicht moralisch!

Denn die Frage, warum diese eingeforderte Zahlung unterschiedlich gehandhabt wird, warum unterschiedliche Vorgangsweisen hier große Nachlässe zur Anwendung bringen, ist weiter ungeklärt.

Ein Bild sagt oft mehr als 1000 Worte – Hat Salzburg so etwas wirklich notwendig?

Aber lesen Sie nun die ganze Geschichte dazu.

Wie man den jungen Menschen in Salzburg den Glauben an die Zukunft schwächt.

Die Vorgeschichte ist einfach:
3 junge Schüler der Tourismusschule in Klessheim holen für ihre Studienarbeiten bestellte Drucksorten bei der Druckerei Sallmann ab. Dauer des Aufenthaltes ca. 5 Minuten. Diesen Zeitraum stehen sie gegenüber der Druckerei auf einen Parkplatz. Einige Tage später kommt ein Anwaltsbrief mit der Aufforderung 265,30 Euro wegen Besitzstörung zu bezahlen. Dabei wird der Parkplatz Nr. 25 als Tatort beschrieben. In diesem Bereich gibt es diese Nr. nicht, lediglich 145 und 155 sind hier gekennzeichnet.

Wie auf den Bildern (Beweisfotos des Anwaltbüro Huber) zu sehen ist, ist der Parkplatz wo der NÖ. Wagen stand nicht mit einer Nummer gekennzeichnet. Eine Anrainerin, die ebenfalls schon hier zur „Kasse“ gebeten wurde, bezeichnete diese fehlende Kennzeichnung des Parkplatzes wohl passend als vorsätzliche „Falle“.

Ganz klar erkennbar – Der „Tatort“ hat keine Nummern-Kennzeichnung.

Die 3 Schüler sehen ihren Fehler reumütig ein und erbitten per Mail vom Rechtsanwalt um eine Verringerung der Zahlung, da in Wien ein ähnlich gelagerter Fall gerichtlich zu einer Verminderung des Anwaltshonorars führte.

Sehr geehrter Herr Ing. Mag. Peter Huber !

Mein Name ist Paul Piaty (geb. 2003) ich gehe in Salzburg in die Tourismussschule.
Sie haben meinem Vater Thomas Piaty eine Zahlungsaufforderung bezüglich einer Besitzstörung übermittelt. Da ich zu diesem Zeitpunkt mit diesem Auto mit 2 Mitschülern aus der Druckerei Sallman (liegt gegenüber des Parkplatzes von Herrn Stanzer) Druckwerke abholte, kann nachweislich bestätigt werden, nur ca. 5 Minuten dort gestanden zu sein. Es ist mir nun auf Grund Ihrer Anschreibung bewußt, daß ich hier eine Besitzstörung begangen habe, ich daher selbstverständlich die von Ihnen geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben werde.

Als Schüler ist die von Ihnen geforderte Summe von 180.- Euro für Ihr rechtsfreundliches Einschreiten eine sehr schwer erfüllbare finanzielle Belastung.
Bei uns in NÖ. gab es vor rund 2 Monaten eine ähnliche Situation, wobei das Gericht eine Höhe von 70.- Euro vorgab:
https://www.noen.at/niederoesterreich/chronik-gericht/besitzstoerungsklagen-gericht-reduziert-strafe-fuer-besitzstoerung-wird-nicht-viel-aendern-niederoesterreich-print-besitzstoerung-besitzstoerungsklage-praezedenzfall-306637271

Um mich von meiner Schuld zu befreien, würde ich Sie daher bitten, mir einen entsprechenden Nachlaß zu gewähren.

Dieses kurze Verweilen von 3 Schülern mit entsprechender Einsícht etwas falsch gemacht zu haben, könnte es vielleicht möglich machen, hier eine entsprechend niedrigere Summe zu verlangen.

Mit vorzüglicher Hochachtung und mit der Bitte um eine Entschuldigung bei Herrn Günter Stanzer

grüßt

Paul Piaty


Dieses Mail wird nicht beantwortet, so daß der Großvater des Fahrers die Halleiner Kanzlei wiederum per Mail bat, ihm zu antworten, ob das Mail seines Enkel angekommen ist.

Mit der Bitte an das Büro Ing. Mag. Huber um kurze Rückmeldung:

Sehr geehrter Herr Ing. Mag. Peter Huber !
Untenstehendes Mail hat mein Enkel Paul Piaty an Sie gesendet.

Es ergeht nur die Anfrage, ob Sie dieses Mail erhalten haben.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Piaty sen. 


Auch auf dieses Mail kam keine Antwort, so daß die terminlich festgelegte Zahlung (über sehr kurzfristige Anwaltsaufforderung hervorgerufen) unter Hinweis auf die Umstände erfüllt wurde.

Der QR Code (ist beim Empfänger aus technischen Gründen eventuell nicht lesbar) sagte aus:
Besitzstörung – Büro Peter Huber: Bezahlung erfolgt unter dem Hinweis, daß Ing. Mag. Peter Huber es nicht der Mühe wert gefunden hat, auf Abklärungsmails zu antworten. Die gewüschte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung Erklärung wird zeitgleich wie die Zahlung (per Mail) versendet. Eine Sachverhaltsdarstellung wird ebenfalls demnächst versendet.

Der Wagen war kurz falsch abgestellt worden, ein Verlangen der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gegenüber Anwalt und Besitzer daher verständlich und rechtskonform.

Da aber die höfliche Entschuldigung und die verständliche Bitte nach Ermäßigung der Anwaltskosten ignoriert wurde, sollte dies den Bürgermeistern von Salzburg und Hallein, sowie den regionalen Medien möglich machen, die Vorgänge rund um diesen Parkplatz zu hinterfragen.

Kommerzialrat Karl Piaty sen. hat sich dort persönlich umgesehen, Gespräche mit Anrainern geführt – die Vorkommnisse sind den Anrainern bekannt. Die Vorgehensweise von Parkplatzbesitzer und Anwaltsbüro ebenfalls.

Es ergeht daher die Bitte, sich die Situation in der Alois Stockingerstraße 16 anzusehen. Es stehen sowohl die öffentlichen Verkehrsschilder als auch die „selbstgefertigten“ in einer Art und Weise, die keine so harte Bestrafung von einsichtigen, höflichen und um Entschuldigung bittenden Schülern als gelindes Mittel rechtfertigt.

Es dürfte kein Einzelfall sein, was den Schülern hier passierte. Deshalb ist es wohl verständlich, dass es entsprechende Nachforschungen geben soll. Diese vorab Sachverhaltsdarstellung an die Anwaltskanzlei Huber ergeht lediglich auf Grund der bisherigen Weigerung auf sachlich gerechtfertigte Mails zu antworten. Daher diesmal auch zeitgleich an die beiden Bürgermeister (Hallein und Salzburg) sowie Regionalmedien und Interessierte. Ein so offener Meinungsaustausch ist jetzt sicher angebracht und für eine gerechtere Zukunft auch erforderlich.

Kommerzialrat Karl Piaty sen. (war in seiner aktiven Berufszeit Obman neiner Rechtsschutzgemeinschaft) ist gerne bereit, für einen klärenden Lokalaugenschein kostenfrei nach Salzburg zu kommen (eine seiner Lieblingsstädte) – die Situation zum Zeitpunkt der Anwaltsaufforderung wurde von ihm bereits sehr ausführlich dokumentiert.

Vielleicht liegen hier einige Missverständnisse vor, aber um jungen Menschen nicht unnötigerweise die positive Sicht auf den Rechtsstaat Österreich zu schädigen, sollten derartige Dinge beispielhaft und sehr offen angesprochen werden. Auf eine Entschuldigung, Anfrage und Bitte nicht zu reagieren, ist zwar rechtskonform, aber wir sollten in den Bundesländern Österreichs auch Menschen mit Verständnis und Einsicht bleiben.

Zur Sache hat sich das davon informierte Bürgermeisterbüro von Salzburgs Bürgermeister Dipl. Ing. Harald Preuner vorerst so gemeldet:

Sehr geehrter Herr Piaty!
Nur der guten Ordnung halber darf festgehalten werden, dass in dieser Rechtsfrage keine Zuständigkeit der Stadt Salzburg gegeben ist.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Bernd Huber
STADT:SALZBURG, Büro Bürgermeister Dipl.-Ing. Harald Preuner
Mirabellplatz 4
Postfach 63
5024 Salzburg
Tel: +43 662 8072 2104
Mail:bernd.huber@stadt-salzburg.at
Web:www.stadt-salzburg.at

Als Rückantwort wurde dies am 28. Februar 2022 geschrieben:

Sehr geehrter Herr Mag. Bernd Huber!

Herzlichen Dank für Ihre so rasche Rückantwort.

Selbstverständlich ist diese Besitzstörungsangelegenheit rechtlich für die Beteiligten erledigt.
Dies sieht übrigens auch Ihr Namensvetter RA Huber aus Hallein so – rechtlich ist alles in Ordnung.
Dies geht auch aus meinem untenstehenden Mail  bereits  klar hervor.

Aber Politik ist nicht nur rechtlich wichtig, gerade die moralischen Denkweisen und die Ehrlichkeit spielen eine große Rolle.
Die politischen Wirren der letzten Zeit haben auch damit zu tun, daß diese Notwendigkeiten im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern von den Politikern  immer weniger beachtet werden.

Unser ehemaliger, sicher auch in Salzburg gut bekannter Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll,  hat das einmal so formuliert:
https://www.youtube.com/watch?v=lOh8YdpBdOw  Das war vor 10 Jahren, gilt seither umso mehr.

Ich bin der Meinung, daß es bezüglich der Besitzstörungsklagen in Ihrem schönen Bundesland, auch über die Rechtslage hinaus, bürgernahen Handlungsbedarf gäbe.

Sollte Bürgermeister Preuner  daher der Meinung sein, daß die Stadt Salzburg  diese Ehrlichkeit bei den Besitzstörungsvorkommnisse in Salzburg Stadt nicht zu hinterfragen hat,  nehme ich das gerne zur Kenntnis.

Vielleicht können Sie die Angelegenheit kurz noch einmal recherchieren und mir die diesbezügliche Meinung des Herrn Bürgermeisters mitteilen.
Ihr Schreiben nehme ich vorerst nur als Ihre persönliche Ansicht zur Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen
Karl Piaty sen.


Nachwort für diesen BLOG:

Wie entschied vor wenigen Monaten ein Gericht in einer ähnlichen Angelegnheit:

https://vki.at/parkstrafen-vki-erwirkt-erstmalig-urteil-zu-kosten-bei-besitzstoerung/64389

Am 9. März 2022 kamen aus Salzburg Beobachtungen und Informationen von einer Anrainern nach NÖ. Auf Grund dieser auch mit Fotos und einem Zeitungsbericht untermauerten Infos kann nunmehr folgende zusätzlihe Betrachtung erfolgen.

In Salzburg scheint die Besitztörung ein „Geschäftsmodell“ zu sein. Am 20. Jänner 2022 gab es dazu in Salzburg einen ausführlichen Medienbericht:

Dazu schrieb die Salzburgerin,
welche die Situation aus eigener Erfahrung kennt:

Danke für all die Informationen und DANKE für Ihre Initiative.

Ich bin ganz Ihrer Meinung –  ich finde dieses Vorgehen auch unverhältnismäßig und die Behandlung der „Besitzstörer“ unverschämt.

Hier kurz meine Gedanken zu den angehängten Dateien (Fotos unten).

Der Zeitungsartikel ist sehr interessant (betrifft ein Geschäft) und zielt auf ein „Geschäftsmodell“ ab  – und ich denke das trifft auch voll und ganz auf Herrn …….. zu.

Ich weiß von Salzburgern , dass Ihnen dasselbe widerfahren ist, einer Freundin ist das auch passiert (und ich saß als Beifahrer im Auto)

Herr ……. hat glaube ich gar kein Auto – zumindest steht da nie eines am Parkplatz. Der Parkplatz ist wohl reine Einnahmequelle. Sehr spannend finde ich, dass der einzige nicht nummerierte Parkplatz Herrn …….. gehört…. Absichtlich? Dann parken dort mehr Autolenker? Wieso ist das überhaupt zulässig, dass ein Parkplatz nicht nummeriert ist – hat er das von der Hausverwaltung damals so verlangt? – Hausverwatung ist WAG.

Vielleicht kann man sich an die Journalistin des Artikels wenden?…oder an den zitierten Rechtsanwalt, der die Rücknahme der Zahlungsaufforderungen erreicht hat?

Übrigens: Dort, wo Ihr Enkel Paul geparkt hat: Das Verkehrsschild mit den darunter angebrachten Taferln sieht man die meiste Zeit des Jahres gar nicht, weil ein Wohnmobil davor steht – so auch wie Paul dort geparkt hat. (siehe ihre Fotos)

Außerdem nur ein Parkverbot – kein Halteverbot – Aber trotzdem – wieso steht dann das Parkverbotsschild, wenn man sowie weder Halten noch Parken darf.

Ein öffentliches Verkehrsschild auf Privatgrund – geht das überhaupt..?

Hier die Fotos die die Situation zeigen,
wenn der Wohnwagen nicht vor der Parkverbotstafel steht

Ende der Info der direkten Salzburger Anrainerin an Karl Piaty sen.

Um die offenen Fragen aus Salzburg beantworten zu lassen, schrieb Karl Piaty an den Salzburger Magistratsdirektor sowie die Stadtratspolitiker (voran an den Bürgermeister)

Sehr geehrter Herr Magistratsdirektor Maximilian Tischler!

Da ich auf untenstehendes Mail keine Antwort bekommen habe, nehme ich an, dass die Meinung von Herrn Bernd Huber (Bürgermeisterbüro)  jener von Bürgermeister Preuner sowie dem Stadtsenat entspricht.
Ich muß das natürlich akzeptieren, bin aber doch etwas enttäuscht. Ich habe ja die Worte von unserem ehemaligen LH. Dr. Erwin Pröll im untenstehenden Mail bereits als Link eingefügt.

Ich will Sie aber noch dahingehend informieren, daß durch weitere Recherchen die Angelegenheit meiner Meinung nach doch auch den Magistrat der Stadt Salzburg fordert.
Die Art der Beschilderung und die Art der Aufstellung der öffentlichen Verkehrsschilder in diesem Bereich scheinen mir neben Vorgänge im Bezug zum Parkplatzeigentümer doch nachfragebedürftig.

Und dass sogar Salzburger Medien von einem “Geschäftsmodell” in Ihrer schönen Stadt sprechen,  sollte hier  auch eine Nachforschung durch die Stadtverwaltung durchaus angebracht erscheinen.
Der VKI hat sich ähnliche Fälle auch schon angesehen und eingeklagt, ein aktuelles  gerichtliches Urteil spricht hier doch auch eine sehr klare Sprache.
https://vki.at/parkstrafen-vki-erwirkt-erstmalig-urteil-zu-kosten-bei-besitzstoerung/64389

Der DOKU-BLOG wurde daher noch ergänzt, so dass Sie nun sehr leicht entscheiden können ob nicht doch eine gemeinsame Lösung gefunden werden kann.
https://piaty.blog/2022/02/28/salzburg-gegen-noe/

Ich würde erwarten, von Ihnen bis 17. März 2022 (dazu vorab recht gute Wünsche zu Ihrem Geburtstag) eine schriftliche Nachricht zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Karl Piaty sen.

PS.  Ich würde sehr gerne nach Salzburg kommen, um mit einem Experten Ihrer Verkehrsabteilung vor Ort eine Sachverhaltsdarstellung zu erstellen. (von meiner Seite natürlich kostenlos)
Ich sehe hier einige rechtliche Ungereimtheiten, (auch von Seiten der Stadt)  welche keine Fortsetzung finden sollten.

Da ich diese  Angelegenheit ohne Bezug auf politischen Parteien sehe (Bürgerangelegenheiten sollten  immer über den Parteien stehen) habe ich aus Termingründen auch weiteren Mitgliedern des Stadtsenates das Schreiben (siehe Adressliste) zur Kenntnisnahme mitgemailt.
Ende des Mailes an den Magistrat Salzburg

Auf dieses Mail aus NÖ. kam keinererlei Reaktion aus Salzburg, daher wurden die Recherchen weitergeführt. Und da platzte dann ein echter Skandal.

Recht, zumindest „Rechtskosten“ sind in Salzburg „unterschiedlich verhandelbar“. Innerhalb weniger Stunden war nachvollziehbar, daß Salzburger sehr wohl „Ermäßigungen“ erhalten. Gleich 2 Fälle vom selben Parkplatz zeigten kurzfristig auf, daß die verrechneten Rechtskosten des Halleiner Rechtsanwaltes durchaus als „Salzburger Handelsware“ zu sehen sind. Da diese Möglichkeit einem NÖ Schüler nicht zuerkannt wurde, ist der Fall nun offensichtlich auch mit den Unvereinbarkeitsregeln konfrontiert.

Damit scheint der Fall zu einer Angelegenheit des Landes Salzburg zu werden, da nun 2 Städte dabei involviert sind. Und auch die Rechtsanwaltskammern sollte diese Vorgangsweise ihres Mitgliedes im Land Salzburg interessieren.

Das geschah daraufhin:
Das Büro von Landeshauptmann Haslauer wurde kontaktiert und dieser Sachverhalt mitgeteilt. Lucas Kröll hat in vorbildlicher Weise daraufhin mit der Halleiner Rechtsanwaltkanzlei Kontakt aufgenommen und diese Antwort der Rechtsanwaltkanzlei an Karl Piaty sen. am 5. April 2022 weitergeleitet:

Sehr geehrter Herr Kommerzialrat,

nach Kontaktaufnahme mit der Halleiner Anwaltskanzlei handelt es sich im vorliegenden Fall nicht um von ihnen beschriebene ermäßigte oder verhandelbare Rechtskosten, sondern um gänzlich unterschiedliche Sachverhalte von Unterlassung und Besitzstörung, welche die unterschiedlichen Summen erklären.

Beste Grüße

Lucas Kröll

Hier irrt das Büro aus Hallein offensichtlich. Denn der Sachverhalt ist in den beschriebenen Fällen aus Salzburg völlig identisch, es geht sogar um den selben Parkplatz und um den selben Mahnbrief. Die Rechtsanwaltskosten müßten daher gleich sein. Damit ist dieser Fall nun sicher für die Salzburger Rechtsanwaltkammer interessant, diese wird daher nun informiert.

Diese Information erfolgte am 27. April 2022:
Neben diesem BLOG kam noch dieser Text auf die Rechtsanwaltkammer zu:

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren der Salzburger Rechtsanwaltskammer!

Besitzstörungen sind eine ernste Angelegenheit, die rechtlichen Bestimmungen sind richtig und wichtig.
Aber ein Fall in Wien hat zuletzt gerichtlich doch auch die Grenzen für Anwälte aufgezeigt, welche die rechtliche Abhandlung offensichtlich als “lukratives Geschäftsmodell” sehen.

In diesem BLOG ist ein solcher Fall bei Ihnen in Salzburg sehr genau dokumentiert. https://piaty.blog/2022/03/28/salzburg-gegen-noe/

Es ergeht daher an Sie die Bitte, im Interesse des Ansehens Ihres Berufsstandes, sich den Sachverhalt durchzulesen und zu beurteilen.

Es würde mich freuen, wenn Sie mir mitteilen könnten, wie Sie als Berufsvertretung diese Vorgänge bei Ihnen  in Salzburg bewerten.

Mit freundlichen Grüßen
Karl Piaty sen. 


Der Präsident der Salzburger Rechtsanwaltskammer hat darauf geantwortet:

Da diese Antwort zu wenig auf die Anfrage eingegangen ist, hat Karl Piaty sen. diese Rückfrage verfasst, welche nicht mehr beantwortet wurde:

Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Wolfgang Kleibel! Herzlichen Dank für Ihre so rasche Rückantwort auf mein Schreiben vom 27. April 2022.

Da ich selbst jahrzehntelang als Innungsmeister in Bund und Land tätig war und mehrere Jahre der Obmann der Rechtsschutzgemeinschaft der Konditoren war, kann ich Ihre Darstellung im ersten Absatz Ihres Schreibens (allgemein zu den Pflichten eines Anwaltes)  nur unterstreichen.


Allerdings ging diese Aufklärung im speziellen Fall der Besitzstörungsangelegenheit in Salzburg leider in die Leere. Sowohl mein Enkel und  auch ich haben in dem Fall in keinster Weise die Rechtmäßigkeit des Rechtsaktes in Hinblick auf die Rechte des Klienten von Herrn RA Huber in Zweifel gezogen. Alle finanziellen Abgeltungen für die Partei, vertreten durch RA Huber, wurden von uns voll anerkannt und auch samt der entsprechenden Erklärung termingerecht überwiesen bzw. gesendet. Dies  hat auch RA Huber schriftlich so bestätigt.

In Frage stelle ich nur den Betrag, den sich RA Huber selbst für sein rechtsfreundliches Einschreiten verrechnet hat und vor allen Dingen, daß er auf das Mail von meinem Enkel Paul und auch auf das Mail von mir nicht einmal geantwortet hat.  Alle dazu gehörigen Unterlagen (Mails, Erklärungen, Entschuldigungen, Bitten usw.) finden Sie in diesem BLOG
: https://piaty.blog/2022/03/28/salzburg-gegen-noe/

Ihre weiteren Ausführungen in Ihrem Mail sind sehr richtig aber natürlich auch nur allgemein  gehalten – finden   meine uneingeschränkte Zustimmung.

Der letzte Absatz Ihres Schreibens, wo Sie eine von uns eventuell bestrittene Besitzstörung einwerfen, ist in unserem so klar beschriebenen Fall jedoch für mich unverständlich.
Die Besitzstörung wurde von meinem Enkel schriftlich anerkannt, höflich um Verzeihung gebeten und alle diesbezüglichen Zahlungen termingerecht und bestätigt bezahlt worden.


Ich nehme Ihre Antwort natürlich in den Akt auf, würde aber trotzdem anbieten hier noch einmal ein Gespräch mit Ihnen führen zu können.
Vielleicht sind  ja da doch auch noch Mißverständnisse  aufzuklären. 


Komme gerne nach Salzburg, würde ein entsprechendes Gespräch durchaus sinnvoll erachten, auch tel. wäre dies nächste Woche natürlich möglich.
In NÖ heißt es: “Beim reden kumman d´Leut zsamm”

Mit freundlichen Grüßen

Karl Piaty sen.

Beilage –
Bericht über Besitzstörung in Salzburg, wobei der RA der diesen Fall behandelt hat im Zeitungsartikel nur abgekürzt wiedergegeben wird –
Vielleicht können Sie diesen Anwalt auch befragen!

Daher wurde am 1. September 2022 nochmals ein Lokalaugenschein durchgeführt, hier die Bilder davon. Es hat sich nichts geändert, nach Meinung direkter Anrainer ist es weiter eine „Falle“, da weiter auf diesem einen Parkplatz die Beschriftung fehlt, welches mißverständlich ist – womöglich sogar „vorsätzlich“ so gehandhabt.

Wenn wir heute in Österreich rechtsstaatlich soweit gekommen sind, daß die Salzburger Rechtsanwaltskammer derartigen Dingen nicht weiter nachgeht, darf es nicht wundern, daß „ähnlich gelagerte Fälle“ nun vermehrt auftreten.

Hier eine genaue Analyse einer im August 2022 bekannt gewordenen rechtsanwältlichen „Abmahnwelle in NÖ“, wo die Rechtsanwaltskammer NÖ aber mustergültig gehandelt hat.
https://futurezone.at/netzpolitik/google-fonts-google-unternehmen-abmahnung-anwalt-dsgvo-schreiben-auskunft/402121590

Mir wer`n kan Richter brauchen
….. aber wir sollten „vorsätzliche Abzocke“ auch nicht als „Rechtsanwaltsbereicherung“ bzw. als Ehrencodex eines Berufsstandes stehen lassen.

Das wünscht sich

Kommerzialrat Karl Piaty sen.

Denn wenn es soweit kommt, daß sich Rechtsanwälte in Österreich gegenseitig anzeigen sind die „Landesrechtsanwaltskammern“ schon aufgefordert sich die Sachlagen in ihren Bundesländern genau anzusehen: https://www.nachrichten.at/wirtschaft/abmahnwelle-wegen-google-fonts-anwalt-angezeigt;art15,3702225

Und wenn ein Anwalt das Vorgehen seiner eigenen Interessensvertretung mit (Er sehe der Anzeige sowie dem angekündigten Disziplinarverfahren bei der Anwaltskammer Niederösterreich gelassen entgegen. (APA, 29.8.2022) so sollte dies bei der „Kammer“ endlich die „Alarmglocken“ ertönen lassen:
https://www.derstandard.at/story/2000138629412/google-fonts-zweiter-anwalt-geht-gegen-datenschutz-abmahnwelle-vor

Vorläufiger Abschluß der Bemühungen, jungen Menschen in Österreich nicht den Glauben an eine ehrliche und faire Zukunft zu nehmen:
Mail an die österr. Rechtsanwaltskammer:

Von: Karl Piaty (0676 91 92 993) <karl@piaty.at>
Gesendet: Donnerstag, 8. September 2022 14:53
An: Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) <rechtsanwaelte@oerak.at>
Betreff: Auch die Rechtsanwaltskammern tragen Mitverantwortung, wenn sich der Rechtsstaat fehlentwickelt – 2 Beispiele bezüglich überhöhter Honorare sollten Aufmerksamkeit erhöhen

Wenn Rechtsanwälte in Österreich beginnen sich gegenseitig anzuzeigen ist die Zeit der Interessensvertreter gekommen.

2 Beispiele stehen für weitere Konflikte als Beispiele zur Diskussion:

1) Besitzstörungs-Mahnschreiben mit überzogenen Anwaltshonoraren.

Salzburger Beispiel:

In einem Hochaus wohnt ein Mieter ohne eigenem Fahrzeug. Ihm wird aber so wie jedem Wohnungsbesitzer ein Parkplatz zugeschrieben. Dieser Abstellplatz  wird allerdings nicht so wie alle anderem in diesem Bereich nummeriert, um hier offensichtlich über eine „optische Falle“ Fahrzeuglenker anzulocken. Sobald dort einer kurz anhält (nur 3 Minuten darf er ohne eine Besitzstörung ???  auszulösen) wird das Fahrzeug von der Wohnung des Mieters aus fotografiert (!!!!) und mittels eines überteuerten Mahnschreibens eines Anwaltes zur Kasse gebeten.
Das dies in größerem Ausmaß passiert ist den Anrainern bewußt – sie sprechen von einem “Geschäftsmodell” – in Salzburg anscheinend bereits mehrfach geübte Praxis. 
Genaue Beschreibung dazu: https://piaty.blog/2022/03/28/salzburg-gegen-noe/

Reaktion der Salzburger Rechtsanwaltskammer auch am Ende dieses BLOG zu lesen.
Nach einer sehr allgemein gehaltenen “Beantwortung” wurde ein weiteres Mail erst gar nicht mehr beantwortet

2) Massenabmahnungen mit ebenfalls überzogener Anwaltsentschädigung, bezüglich „Google Schriften“
Hier hat die NÖ Interessensvertretung der Rechtsanwälte bisher jedoch vorbildlich gehandelt.

So ist es an der Zeit, daß sich die österr. Rechtsanwaltskammer die Angelegenheit der überzogenen Mahnschreiben von einigen ganz wenigen ihrer Mitglieder ansieht, aber auch das Verhalten der Salzburger Rechtsanwaltskammer überprüft. Wenn Mails nicht mehr beantwortet werden, sind dies die ersten Anzeichen einer bürgerabweisenden Interessenspolitik. Das sollte nicht sein.

Ich bitte daher um schriftliche Beantwortung (bis 26. September 2022)  folgender Frage.

Hat sich die Salzburger Rechtsanwaltskammer im Beispiel der Besitzstörungsklagen gegenüber der Anfragen von Karl Piaty sen. richtig verhalten?
Gemeint ist dabei die Verweigerung einer schriftlichen Antwort bzw. Verweigerung eines persönlichen Infoaustausches.   

Mit freundlichen Grüßen
Karl Piaty sen.
Pensionist,
aber auch jahrzehntelang Interessensvertreter und Vorstandsmitglied einer Rechtsschutzgemeinschaft

Dieses Mail beantwortete die österr. Rechtsanwaltskammer am 9.9.2022 so:

Sehr geehrter Herr Piaty!

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag bestätigt den Erhalt Ihres E-Mails vom 08.09.2022.

Darauf bezugnehmend teilen wir Ihnen mit, dass der Österreichische Rechtsanwaltskammertag Ihre Eingabe mangels gesetzlicher Zuständigkeit nicht bearbeiten kann.

Sollten Sie eine Beschwerde gegen einen Rechtsanwalt einbringen wollen, so wenden Sie sich bitte an die zuständige Rechtsanwaltskammer. Die Kontaktdaten der Rechtsanwaltskammern finden Sie hier: https://www.rechtsanwaelte.at/kammer/die-rechtsanwaltskammern/

Wir dürfen Sie darauf hinweisen, dass der Österreichische Rechtsanwaltskammertag keine den Rechtsanwaltskammern übergeordnete Behörde ist, sondern diese autonom handeln und entscheiden.

Wir nehmen die Angelegenheit außer Evidenz und ersuchen Sie, von weiteren Eingaben an den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag abzusehen, da diese mangels gesetzlicher Zuständigkeit nicht bearbeitet werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Sandra Grösslinger

Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK)

Wollzeile 1-3 | 1010 Wien

T: +43 (1) 535 12 75 – 20
F: +43 (1) 535 12 75 – 13
groesslinger@oerak.at
www.rechtsanwaelte.at


Über diesen „BLOG“ kann die aktuelle „Entwicklung des Rechtsstaates“ an einem einfachen Beispiel recht gut nachverfolgt werden. Schade, daß dies von Politik und Interessenstvertreter geduldet wird.

Aktuell zur Salzburger Landtagswahl im April 2023:
Am 4. April 2023 wurde bei einem Lokalaugenschein die Situation wieder dokumentiert. Eine Anrainerin wußte zu berichten, daß weiter sehr viele Autofahrer hier entsprechende Mahnbriefe bekamen und scheinbar von Seiten der Hausverwaltung ein neues Schild aufgestellt wurde – Halteverbot mit links/rechts Pfeilen, nunmehr aber ohne Ankündigung einer Besitzstörungsklage:

Somit sind nun dort 2 Verkehrsschilder aufgestellt – eines mit links / rechts Pfeilen für den Wirkungsbreich und eines offensichtlich für einen einzelnen Parkplatz (ohne Pfeile, aber mit Besitzstörungsklagenhinweis):

Eine Anrainerin wies wiederum auf eine ähnliche Situation vor einem Obstgeschäft hin, wo in der Auslage ein sehr guter Bericht über die Möglichkeiten eines Rechtsstaates zur „Abzockverhinderung“ zu sehen ist:
https://www.sn.at/salzburg/chronik/salzburg-gericht-beendet-parkabzocke-vor-supermarkt-in-lehen-115678321

Der Geschäftseigentümer dieses Obstgeschäftes gab den Namen des so guten Salzburger Rechtsanwaltes bekannt, der diese Abzocke in diesem Ortsteil der Stadt Salzburg gegenüber den Kunden des Lebensmittelhändler so erfolgreich beendete. Vielleicht kann dieser auch im Falle vor der Druckerei Sallmann Hilfe geben? Auch die Politik des Landes Salzburg wäre insbesonders auf Grund des Wahlergebnisse gefordert.

Aktuell Pfingsten 2023:
Wie es weitergeht, wenn die Politik nicht eingreift, zeigen nunmehr viele Fälle in Wien:
https://tvthek.orf.at/profile/Wien-heute/70018/Wien-heute/14180571/Mutmassliche-Abzocke-auf-Privatparkplatz/15402314

Und auch im Dezember 2023 gibt es wieder einen Fall in den Medien –
Bericht am 16. Februar 2024:

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