Politik Waidhofen

Vieles ist unverständlich!

Immer stärker bilden sich die Ungereimtheiten der neuen Parkgebührenordnung in Waidhofen / Ybbs heraus.

Ein besonders unverständliches Vorgehen gibt es bezüglich des Handyparkens. Obwohl auf den Parkautomaten auch Ende Mai noch immer der 1/2 Stundentakt ausgezeichnet ist, muß Easypark nun im 1 Stundentakt abrechnen. Offensichtlich ist das europaweit einmalig und gilt unter Insidern als eine reine “Abzocke”: Siehe Erklärung zu SPARSAM & FAIR:

Üblichwerweise kann mit Easypark minutengenau abgerechnet werden. Diese faire Gebührenverrechnung ist in NÖ. nicht möglich, hier ist der 1/2 Stundentakt vorgesehen. Doch nicht genug, die Waidhofner Verordnung (von WVP, SPÖ und Fufu im Gemeinderat beschlossen) verlangt jetzt den 1 Stundentakt. Dadurch wird das Handyparken oftmals extrem verteuert, der ausgelobte Vorteil in vielen Fällen ausgehebelt.

Und von Easypark kam die schriftliche Bestätigung – Waidhofen wollte das so:

Sehr geehrter Herr Piaty, vielen Dank für Ihre Email.

Gerne haben wir geprüft und können daher bestätigen, dass der Parkplatzbetreiber Stadt Waidhofen a/d Ybbs sich ab 01.04.2023 für die Parkzone 334001 folgenden Tarif entschieden hat: Von Mo-Fr und samstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowohl von Mo-Fr von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr ist das Parken in den ersten 15 Minuten kostenlos. Danach werden wir das Parken 1,00 € pro Stunde berechnen.

Damit ist auch geklärt, daß die Beschreibung an den Parkomaten (1/2 Stunden-Takt) nicht der Wahrheit entspricht:

Aber auch die “Kennzeichnungen” der gebührenfreien Kurzparkzonen ist sehr mangelhaft. Ein Beispiel sei dazu bei der Sporthalle aufgezeigt.
Hier ist 90 Minuten Kurzparken verordnet – aber wie wird der Autofahrer darauf hingewiesen?

Hier gilt 90 Minuten Kurzparken – doch weit und breit “kein blau” am Parkplatz sichtbar.

Man muß weit vorher auf die Hinweistafeln achten, die eine Kurzparkzone in diesen Gebieten anzeigen:

Und manche derartige Hinweise auf Kurzparkzonen sind auch verwirrbar:

7 Hinweise auf kurzer Distanz – gilt aber nur auf einem kleinen Teil der Plenkerstrasse, für den größeren teil der Plenkerstrasse gelten schon wieder andere Kurzparkzonen-Zeiten.

Das Gebührenpflichten an späteren Nachmittagen oft sinnentleert sind und daher längst angepasst gehören, zeigt sich auch rund um den Schillerpark.

Gebührenpflichtige Zeiten sollten nicht willkürlich festgelegt werden, sondern entsprechend dem Bedarf und der Lenkung der vorhandenenen Parkplätze. So dauert die gebührenpflichte Zeit in der Statutarstadt Wr. Neustadt von Montag bis Freitag nur bis 16:30.

Aber auch am Graben wirkt sich die zeitlich überzogene Gebührenpflicht oft sehr negativ aus. Hier Aufnahmen vom Freitag 5. Mai 2023 um 16 Uhr.

Weiter ungelöst die Aktualisierung (Aufhebung) der Gebührenpflicht in der Innenstadt an Samstagen von 8 – 9 Uhr
Hier die Situation am 6. Mai 2023 auch noch um 9 Uhr 10

Es wird also nötig sein, hier entsprechende Neubeschlüsse im Gemeinderat durchzuführen – Das Beispiel des Handyparken (siehe oben) ist schon über einen Monat überfällig. Hier liegt offensichtlich öffentliche Falschinformation auf den Parkautomaten vor, gepaart mit überzogener Gebührenabrechnung. Denn einer der Vorteile des Handyparken wurde hier kurzerhand vom Gemeinderat aufgehoben.

Hier eine Zusammenfassung zum Thema “neue Kurzparkzonenverordnung”

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