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Chance für Bundesrat

26. Mai 2026: Aktuell zum Thema – Rechnungshof kritisiert heftig die Gegenfinanzierung der Mehrwertsteuersenkung.
https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/was-wir-tun/was-wir-tun_1/gesetzesbegutachtungen_2026/2026_Paketsteuergesetz_Aenderung_Finanzausgleichsgesetz.pdf?utm_source=chatgpt.com

Die Zusammenfassung der Präsidentin des Rechnungshofes sollte wohl von den Politikern beachtet werden

Auch sei hier an die Stellungnahme des Rechnungshofes zur Mehrwertsteuersenkung erinnert: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/was-wir-tun/was-wir-tun_1/Gesetzesbegutachtungen_2026/2026_Paketsteuergesetz_Aenderung_Finanzausgleichsgesetz.pdf?utm_source=chatgpt.com

Hier nun die Betrachtung über die Rolle des Bundesrates:
Österreichs Parlament besteht aus 2 Kammern dem Nationalrat und dem Bundesrat. Das Thema „Mehrwertsteuersenkung“ müsste als Argumentation dafür stehen.

Auschnitte der Wortmeldungen bei der Nationalratssitzung vom 21. Mai 2026 – Diskussion Mehrwertsteuersenkung

Oft wird der Bunderat als nicht notwendig bezeichnet, doch der „Herausgeber des Ybbstaler“, professioneller Kenner des österreichischen Parlamentsbetrieb, hat exakt an diesem 21. Mai 2026 sehr gut erklärt, welche Aufgaben und Möglichkeiten diese „Länderkammer“ besitzt.

Und mit diesem 21. Mai 2026 wird auch gleich die Wirksamkeit des Bunderates unter Beweis gestellt werden können. Der derzeitige Präsident des Bundearates ist ein Tiroler Bürgermeister, der sich sehr wohl der nun notwendigen Schritte des Bundesrates bewusst sein sollte. Denn der Beschluss des Nationalrates zur Mehrwertsteuersenkung würde die Länder und Gemeinden ab 1. Juli ungerechtfertigt zur Kasse bitten, weil die vom Finanzminister versprochene Gegenfinanzierung noch nicht beschlossen ist.
Die Paketabgabe ist für 1. Oktober 2026 geplant, daher sollte auch die Absenkung der Mehrwertsteuer frühestens zu diesem Termin möglich sein. Denn sonst wären viele Aussagen der Bundesregierung falsch, da die Gegenfinanzierung als Voraussetzung dazu angekündigt wurde. Dies wurde zumindest bei der Diskussion im Parlament zumindest so dargestellt. Jedenfalls, ab 1. Juli 2026 gibt es die Gegenfinanzierung nicht, müssen Bund, Länder und die Gemeinden eben mit Mindereinnahmen rechnen.

Das Land Tirol hat die finanzielle Problematik für die Bundesländer bereits bei der Begutachtung eingebracht und damit den Standpunkt Tirols bereits am 26. März 2026 verfassungskonform gegenüber dem Finanzministerium manifestiert.

Warum sollte der Tiroler Bürgermeister und derzeit Präsident des Bundesrates verpflichtet sein, dieses Gesetz im Bundesrat beeinspruchen zu lassen?

Der Bundesrat vertritt laut österr. Verfassung die Interessen der Bundesländer, und neben der sehr konkreten Stellungnahme aus Oberösterreich hat auch das Amt der TirolerLandesregierung klar Stellung bezogen und die negativen Auswirkungen auf Tirol sogar in Zahlen angegeben: https://www.parlament.gv.at/PtWeb/api/s3serv/file/552e92a7-3ef4-4971-8b7e-dea01ed7e7ff?utm_source=chatgpt.com

Ein Bürgermeister als Bundesrats-Präsident bis 1. Juli 2026 – dies sollte mit guten Argumenten ermöglichen , daß auf Grund der fehlenden Gegenfinanzierung ab 1. Juli 2026 auch die Mehrwertsteuersenkung nicht kommt.

Daher stellen sich nun die parteipolitischen Fragen:

Warum lassen die NEOS, die immerhin den Deregulierungsstaatssekretär stellen, eine derart bürokratische und praxisferne Gesetzgebung überhaupt zu? Gerade Schellhorn sollte als Wirt wissen, dass Gastwirte im Rahmen ihrer Nebenrechte auch Brot und Gebäck verkaufen dürfen. Wer nun für ein und dasselbe Produkt zwei unterschiedliche Mehrwertsteuersätze schafft und Betriebe bei einer angeblichen „Nichtweitergabe der Steuersenkung“ bei Über-die-Gasse-Verkäufen auch noch mit hohen Strafen bedroht, betreibt keine „zukunftsfitte“ Politik, sondern produziert neue Bürokratie, neue Rechtsunsicherheit und neue Ungerechtigkeiten.

Warum übersehen die Abgeordneten der SPÖ die massive Schieflage bei teuren Brot- und Gebäcksorten? Luxusgebäck ist in Österreich oft fünf- bis zehnmal so teuer wie einfache Grundprodukte. Damit profitieren gerade jene, die sich ohnehin die teuersten Produkte leisten können, besonders stark von der Mehrwertsteuersenkung. Ausgerechnet die SPÖ, die sonst lautstark höhere Beiträge von Vermögenden fordert, nimmt hier in Kauf, dass auch Superreiche mit der Gießkanne entlastet werden. Eine Mehrwertsteuersenkung auf 4,9 Prozent bei ausgewählten Lebensmitteln ist daher kein sozial treffsicheres Instrument, sondern eine beispiellose und teure Gießkannenaktion. Das ist politisch kaum zu rechtfertigen.

Und warum verärgert die ÖVP ausgerechnet jene kleinen Gewerbebetriebe, die sie sonst angeblich schützen will: Lebensmittelhändler, Gastronomiebetriebe mit Nebenrechten und Bäcker? Nur um Geld, das der Staat nicht hat, ungerecht, kostenintensiv und bürokratisch beim Fenster hinauszuwerfen? Für die ÖVP wäre es klüger, endlich von dieser gut gemeinten, aber schlecht gemachten Steuersenkung abzurücken. Mit einem Bruchteil der Kosten könnte man gezielt jenen helfen, die Unterstützung beim Broteinkauf wirklich brauchen: Ausgleichsrentnern und Ausgleichszulagenbeziehern.

Dass die größte Parlamentspartei, die FPÖ, sowie die Grünen bereits umgedacht und aus guten Gründen gegen diese Steuerermäßigung gestimmt haben, macht die politischen Folgen nicht geringer. Denn auch die Konsumenten werden rasch erkennen, dass das Versprechen sinkender Preise so nicht funktioniert — und in manchen Bereichen gar nicht funktionieren kann. Übrig bleibt eine Maßnahme, die teuer, ungerecht, bürokratisch und politisch brandgefährlich ist.

Und allen Partei-Politikern sei auch noch dieses in Erinnerung gerufen:

Es ist den Ländern und Gemeinden nicht zuzumuten, dass sie auf Grund von verringerten Mehrwertsteuereinnahmen ab 1. Juli 2026 über den Finanzausgleich noch weniger Geld bekommen. Andererseits kann der Bund diese Steuerausfälle nicht alleine übernehmen – auch er muss sparen und ist von einem EU Verfahren dazu sogar rechtlich verpflichtet.

Was sollte also jetzt geschehen:
Der Bundesrat sollte im Interesse der Finanzen der Länder und Gemeinden diesen Beschluss zurück an den Nationalrat verweisen (sein verbrieftes Recht) und verständlicherweise nur einem Gesamtpaket (Steuernachlass und 100 % Gegenfinanzierung zum gleichen Datum) zuzustimmen.

Karl Piaty sen. traf sich noch während der Sitzung in der Säulenhalle mit Nationalräten der Grünen und der FPÖ, die über das Thema Mehrwertsteuersenkung sehr gut informiert waren. „Dem Zuckerbäcker“ erscheint es durchaus möglich, dass auch die anderen Fraktionen die Rechte der Länder und Gemeinden in dieser Frage fair anerkennen.

Nun ist daher der Bundesrat am Zug, denn Anfang Juni wird über den Nationalratsbeschluss diskutuiert und abgestimmt. Eine Ablehnung würde den Nationalratsbeschluss auf rechtlich saubere Art und Weise hemmen und eine neue Situation (Nachdenkphase) schaffen.

In diesem speziellen Fall wird sich zeigen, ob die 2. Kammer (der Bundesrat) seine verfassungsmäßigen Rechte, ja sogar Pflichten erfüllt und die Interessen der Länder und Gemeinden umsetzt – Es wäre ein wirklich sehr gutes Bespiel, dass die österr. Verfassung vorbildlich funktioniert.

Lassen wir doch zum Abschluss dieser Betrachtung den Bundesratspräsidenten selbst sprechen – denn so tritt er im Parlament in einer „technisch hochwertigen Kunstform“ vor die Bürgerinnen und Bürger:

Ein Tiroler Bürgermeister als aktueller Bundesratspräsident – zufälliger hätte die „Piaty-Regie“ nicht sein können

Aber es gab auch Applaus im Parlament. Für den verhinderten Finanzminister sprach die Staatssekretärin im Finanzministerium: Als Vizepräsidentin des Wirtschaftsbundes freute Sie sich über die gute Zusammenarbeit mit den Interessensvertretern und Unternehmern in der Sache Mehrwertsteuersenkung – da konnte der Applaus nicht ausbleiben.

Aber auch die Art eines Applauses sagt viel aus – vielleicht regt das auch zum „Nachdenken“ an

Wer sich näher für die Problematik der Mehrwertsteuerkürzung nach dem „zollrechtlichen System der kombinierten Nomensklatur“ interessiert, dem sei dieser BLOG ans Herz gelegt:

Übrigens: Sollte auch der Bundesrat seiner Verpflichtung zum Schutz der Länderinteressen nicht nachkommen, könnte auch der Herr Bundespräsident noch die „elegante Verfassung“ prüfen lassen – es gibt zu solchen komplizier einzuhaltenden Gesetzen ja schon Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes. Und vielleicht können ja auch die „Grünen“ beim BP noch vorstellig werden.
Besser wäre es sicher, wenn der Bundesrat nun richtig entscheiden würde.

Und wie wird die Mehrwertsteuersenkung medial gesehen?
Peter Klien hat im ORF dazu einen ersten Bericht gebracht

Peter Klien – einen Tag nach dem Beschluss im Nationalrat – Gute Nacht Österreich

Warum hat Karl Piaty sen. nun diesen Weg über die Politik (Bundesrat und Bundespräsident) gewählt und sich nicht an das Ministerium für Finanzen gewendet? Das ist schnell erklärt: Natürlich wurde das versucht, hier die schriftliche Reaktion – kein Gespräch möglich.

Dies ist das gute Recht des Finanzministeriums. Aber damit sollte auch die Pflicht für die „Normunterworfenen“ sein sich über die Medien artikulieren zu dürfen.

Hier daher der Wortlaut des offenen Briefes an BP Van der Bellen vom 25. Mai 2026:

Sehr geehrter Herr Bundespräsident!

Unsere moderne Welt steht heute vor anderen Herausforderungen als im Jahr 1956. Dennoch hat der Verfassungsgerichtshof bereits damals  klargestellt, dass verfassungsgerechte Gesetze so beschaffen sein müssen, dass sie von den „Normunterworfenen“ auch verstanden und eingehalten werden können. (siehe Beilage)

Sie waren damals in Innsbruck im Gymnasium, ich in der Volksschule. Heute sind wir beide, wenn ich das so sagen darf, „alt, aber auch erfahren“. Gerade deshalb sehe ich uns in einer besonderen Verantwortung, diese Erfahrung einzubringen, um Schaden von unseren Enkeln und kommenden Generationen abzuwenden.

Ich fühle mich daher verpflichtet, die nachstehende Problematik aufzuwerfen, und bitte Sie, diese von Ihren Verfassungsberatern überprüfen zu lassen. Früher hätte ich ein solches Anliegen vielleicht wieder persönlich mit Dr. Adamovich besprochen; ich bin jedoch überzeugt, dass auch heute kompetente Nachfolger zur Verfügung stehen.

Es geht um die praktischen Auswirkungen der im Nationalrat beschlossenen Mehrwertsteuersenkung auf „ausgewählte“ Lebensmittel. Bereits im Parlament wurden dazu gewichtige Gegenargumente vorgebracht. Das Gesetz wurde dennoch gegen die größte und die kleinste Parlamentspartei beschlossen. Schon dieser Umstand zeigt die politische Brisanz dieses Beschlusses.

Meine Argumente zu dieser Bitte habe ich in folgendem Blogbeitrag zusammengefasst:

Das aus meiner Sicht wichtigste Argument betrifft jedoch die Auswirkungen auf die sozialen Medien. Sie selbst haben erst vor wenigen Tagen auf derartige Entwicklungen hingewiesen. Für böswillige Menschen — und davon gibt es in den sozialen Medien leider in großer Zahl — kann dieses Gesetz zu einer Fundgrube werden, um gegen Gastronomiebetriebe mit Beschimpfungen, Drohungen und möglicherweise sogar Anzeigen vorzugehen.

Denn auch wenn es auf den ersten Blick so scheint, als wäre die Gastronomie ausgenommen, ist dies in der Praxis keineswegs eindeutig. Gerade in einem Land, in dem Wander- und Radtouristen Gastronomiebetriebe häufig auch zum „Einkauf zum Mitnehmen“ nützen, wurde vom Gesetzgeber eine echte Stolperfalle geschaffen.

Brot, Gebäck, Butter oder auch Äpfel, die im Nebenrecht der Gastronomie über die Gasse verkauft werden, müssten nach dem neuen Gesetz ebenfalls mit dem Mehrwertsteuersatz von 4,9 Prozent berechnet und auf dem Kassenbon exakt und gesondert ausgewiesen werden. Selbst wenn die Finanzverwaltung hier vielleicht in der Praxis „ein Auge zudrücken“ sollte, werden böswillige Menschen diese Situation zu nützen wissen.

Denn einfacher könnte es kaum sein: Jemand kauft bei einem Gastronomen eine Semmel zum Mitnehmen und lässt sich den Kassenbon geben. Für den Gastronomen wird es schwer möglich sein, seine Kassensysteme und vor allem sein Personal sofort und fehlerfrei auf diese besondere Herausforderung des neuen Gesetzes einzustellen.

Wenn auf einem Kassenbon eines Gastwirtes nicht nur das Frühstückssemmerl, sondern auch die mitgenommene Semmel mit 10 Prozent statt mit 4,9 Prozent ausgewiesen ist, lässt sich daraus rasch ein Vorwurf der “Nichtweitergabe der Steuersenkung” konstruieren. Sogar eine schriftliche „Bestätigung“ läge dann vor, dass der Wirt gegen das neue Mehrwertsteuergesetz verstoßen habe.

Die Gastronomie hat bereits jetzt mit erheblichen Problemen durch soziale Medien zu kämpfen, insbesondere durch Falschbewertungen und öffentliche Anfeindungen. Warum lässt der Gesetzgeber auf diese Weise nun noch zusätzliche und einschneidende Belastungen durch die Mechanismen der modernen Gesellschaft zu?

In diesem offenen Brief — aus Zeitgründen leider in dieser Form notwendig — richte ich daher an Sie die Bitte, prüfen zu lassen, ob dieses Gesetz den Vorgaben der Verfassung entspricht, insbesondere jener Erkenntnis aus unserer persönlichen „Bubenzeit“, dass Gesetze für die Normunterworfenen verständlich und praktisch handhabbar sein müssen.
Neben den kleinen Lebensmittelhändlern, den Bäckern usw. fällt auch für die vielen Gastronomiebetriebe damit unabschätzbares “Ungemach” an – das kann nicht das Ziel moderner Gesetzgebung sein.
Es wird “Deregulierung” versprochen, ein eigenes Staatssekretariat dazu geschaffen – aber in der Praxis wird noch mehr reguliert – in diesem Falle aus meiner Sicht sogar unnötig, eben alles nicht zu Ende gedacht.

Noch haben sowohl der Bundesrat als auch Sie die Möglichkeit, hier rechtskonform einzugreifen. Dazu haben wir unsere Verfassung mit den 3 Gesetzgebungsstufen Nationalrat, Bundesrat und Bundespräsident.

Mein Vorschlag, mit deutlich weniger Steuergeld wesentlich gezielter und wirksamer Hilfe für wirklich Bedürftige zu schaffen, ist in meinen Blogbeiträgen dargestellt.
Auch der ORF hat diese Überlegung bereits in einer Sendung einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Ich erwarte keine Rückantwort. Ich bitte Sie jedoch eindringlich, hier im Sinne von Recht, Hausverstand und Verantwortung gegenüber den kommenden Generationen eine Möglichkeit zur Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur zu schaffen.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Karl Piaty

Ende des Briefes an den Bundespräsident:

Und zum Abschluss noch diese Sichtweise über die „Giesskanne“.

Mit Steuergeld, dass wir laut Aussagen von Schuldenwächtern, gar nicht haben, gibt der Staat per „Gießkanne“ die Mittel an Bevölkerung frei, damit sie sich ausgesuchte Grundnahrungsmittel wie Brot, Milch Erdäpfel usw. günstiger kaufen kann. Aber wieviele Menschen brauchen diesen Preisnachlass wirklich wie „ein Stück Brot“?

Wird da diese Steuersenkung nicht an den Gegebeneheiten unseres Staates „vorbeigeleitet“!

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