Politik

Covid und die Verfassung

Wie von Juristen und Menschen mit Hausverstand vorausgesagt, hat nun der Verfassungsgerichtshof die  Covid 19 Gesetze für verfassungskonform erklärt, einige dazu erstellte Verordnungen aber als verfassungswidrig erklärt.
https://www.vfgh.gv.at/medien/Covid_Entschaedigungen_Betretungsverbot.de.php

Am Tag der Entscheidungsveröffentlichung durch den Verfassungsgerichtshof wurde dazu in ZIB 2 gut diskutiert – hier ein kurzer Ausschnitt davon:

Damit scheint es unumgänglich, daß die Politiker sehr rasch zu einer Herstellung einer verfassungsggemäßen Gesetzeslage drängen. Das Parlament wird wahrscheinlich gut daran tun, in einer Sondersitzung des Nationalrates und auch einer Sondersitzung des Bundesrates hier sehr rasch zu entscheiden.

Und es stünden auch noch weitere wichtige Entscheidungen an. So z.B. eine rasche Gesetzgebung für die geplante “Corona Ampel” für die Regionen in Österreich.

Und auch eine weitere “Reparatur” eines Gesetzes wäre sehr sinnvoll und dringend. Die Verringerung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie auf 5% war eine gute Idee der Regierung. Aber bei der Erstellung des Gesetzestextes scheint ein ähnlicher Fehler wie bei den “Betretungsverboten” passiert zu sein.  Im Wochentakt wird dieses Gesetz daher nun mit neuen “FAQs” ausgestattet – aber es erscheint schwer möglich,  den am 30.Juni 2020 so überraschend geänderten “Gesetzestext” gesetzeskonform umzusetzen.

Für Insider – diese beachten den roten Änderungstext:
Beilage B Mehrwertsteuer 5% Bundesrat Änderung

Auch in diesem Falle gab und gibt es genügend Infos bei den zuständigen “Entscheidungsträgern”. Eine Änderung dieses Gesetzes  wäre offensichtlich sehr rasch notwendig, um großen Schaden für die  “Steuerzahler” abzuwenden.

Oder es werden die “FAQs” und Aussendungen von BMF und WKO an den Gesetzestext angepasst. Denn die “FAQs” vom 13. Juli 2020  erscheinen doch etwas verwirrend.
13. Juli 2020 Finanz zu Mehrwertsteuer rot Änderungen zu 9.Juli 2020
Rot geschriebene Textstellen sind die Veränderungen
zu der Aussendung vom 9. Juli 2020.

Ein “Praxisbeispiel” ist dabei eine Schnitzelsemmel zum Mitnehmen beim Fleischer. Als warme Schnitzelsemmel wird sie mit 5% besteuert, sonst (kalt wie üblich) mit 10%.

Original aus den “FAQs”übernommen: Beispiel
Ein Fleischer verkauft eine Schnitzelsemmel zum Mitnehmen. Da es sich um eine Abholung einer warmen Speise handelt, kommt der Steuersatz iHv 5 Prozent zur Anwendung.

Also stellt sich nun die Frage:
Bei welcher Temperatur (in Celsius) ändert sich
der Steuersatz für eine Schnitzelsemmel auf das doppelte? 

So können Gesetze sicherlich nicht angewendet werden, hier ist rasch Abhilfe zu schaffen, sonst gibt es wieder unnötige Arbeit für die Gerichte!

Wie kommt es eigentlich zu solchen unverständlichen Gesetzen?
Klubobmannstv.  Jörg Leichtfried (SPÖ), hat das Anfang Juli 2020 im Parlament auf den Punkt gebracht – sicherlich sehr lehrreich für die “Normunterworfenen”!

Sehr passend zu den Vorgängen bei den derzeitigen Gesetzesbeschlüssen  hat Nationalratspräsident Mag. Wolfgang Sobotka dem ORF ein Interview gegeben. Auch er spricht nun von einer “Schleife des Nachdenkens” – hoffentlich machen da alle anderen 182 Abgeordneten auch mit. Und Taten sollten auf Grund der Verfassungsgerichtshofentscheidungen sehr rasch folgen, eine Sondersitzung im August ist daher überfällig.

Mag. Wolfgang Sobotka:
https://orf.at/stories/3174534/

„Parlamentarischer Diskurs darf nicht ausgehebelt werden“

Nach dem Beschluss von Sammelgesetzen solle wieder auf ausreichende und überhaupt längere Begutachtungsfristen bei Gesetzesentwürfen geachtet werden, so Sobotka auf Nachfrage von ORF.at. „Wir brauchen eine Schleife des Nachdenkens“, sagte Sobotka, der auch daran erinnerte, wie oft man durch die Tempovorgaben in der Coronavirus-Krise nachbessern musste: „Der parlamentarische Diskurs darf nicht ausgehebelt werden.

Zur Erinnerung: Piaty Video drehte bereits vor Jahren  im Verfassungsgerichtshof:

%d