Architektenwünsche oder Sicherheit – dies ist derzeit ein neues Thema in der Stadt Waidhofen / Ybbs. Eine desolate alte Mauer mußte saniert werden und erhielt ein “neues Aussehen”. Da diese Mauer, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Sicherheitsvorgaben etwas zu niedrig ausgefallen ist, wurde ein entsprechendes Geländer aus Edelstahl dazu beauftragt und auch so ausgeführt. Zwei Zwischenstreben verhindern dabei, daß dieses Geländer von Kindern nicht zwischen Maueroberkante und Geländerunterkante zum “Unten-Durchrutschen” benützt werden kann.
Damit kann die Gefahr eines “Absturzes” vermindert werden.

So schön so gut:

Ein Informant des Kulturkreises Freisingerberg berichtete am Samstag dem 10. Oktober 2020, daß an diesem Geländer nach nur wenigen Wochen wieder “Sanierungsmaßnahmen” erfolgen. Und tatsächlich wird dieses Geländer wieder abmontiert, die “Sicherheitsstreben” entfernt und dann wieder montiert. Die Kosten dafür, und wer sie trägt, das ist derzeit noch nicht bekannt.

Insider wollen wissen, daß ein Architekt diese Sicherheitsstreben nicht mehr wollte, da sie angeblich den “Blick” stören. Wieso und welchen Blick werden wir wohl noch erfahren.
Auch der Bürgermeister soll sich dieser Meinung angeschlossen haben, wie weit der zuständige Baustadtrat dazu informiert wurde, ist vorerst nicht bekannt.

Wer für die Sicherheit zuständig ist?
Bei privaten Bauten wäre das gut geregelt – wie ist es aber hier?

Zur Erinnerung, wie diese Mauer einst war und wie Blumen hier gute Dienste für die Stadtansicht leisteten – aber da haben die Waidhofner noch Hausverstand und einen Sinn für das “Schöne” haben dürfen.

Piaty Archiv – Originalbeschriftung von Karl Piaty sen (geb. 1910)

—————————————————
Prinzipiell bei Streben- und Bodenabstand zu beachten!

Wenn das Geländer senkrechte Streben oder andere Design-Formen mit Öffnungen besitzt, dann darf auf keinen Fall ein Kinderkopf hindurchpassen. Der Gesetzgeber sieht hier in der Regel ein lichtes Maß von 12 cm vor, das nicht überschritten werden darf. Auch unterhalb des Geländers darf kein Freiraum entstehen, der groß genug für einen Kinderkopf ist.
————————————————————————————–

Blitzumfrage des Kulturkreis Freisingerberg:
Keinem der Befragten gefällt diese unpassende Nirosta-Lösung – egal wie sie sicherheitstechnisch beschaffen ist. Hier wurde mit “Bahnhofsarchitektur” ein “altes Straßenstück” seines bisherigen Ambientes beraubt.

Es wäre aus Transparenzgründen daher begrüßenswert, wenn die verantwortlichen Politiker erklärten, wer den Auftrag für die Errichtung dieses Geländers gegeben hat, was es vorerst laut der Kostenvoranschläge gekostet hat und welche Kosten nun zusätzlich anfallen.
Und vor allen Dingen:
Zahlt die Stadt auch für die nachträgliche Änderung etwas?

%d