Sehr ausführlich hat Bürgermeister Mag. Werner Krammer bei der Weihnachtsgemeinderatssitzung 2023 die finanzielle Situation der Stadt mittels „Zusatzantrag zum Budget“ dargestellt.

Diesen Ausschnitt sollten sich alle Waidhofnerinnen und Waidhofner anhören:

Bürgermeister Mag. Werner Krammer verweist, mittels Zusatzantrag zum Voranschlag 2024, auf die finanzielle Situation der Stadt Waidhofen / Ybbs hin – Ausschnitt aus der Live Übertragung.

Präambel:

Die finanzielle Entwicklung der Stadt Waidhofen an der Ybbs war nach einer schwierigen Phase in Folge der Wirtschaftskrise im Jahr 2008 dank eines konsequenten Budgetkonsolidierungskurses noch bis vor Kurzem auf einem guten Weg. Die Voranschläge für das Jahr 2022 und 2023 und der Rechnungsabschluss für das Jahr 2022 wurden von einer breiten politischen Mehrheit getragen. Diese positive Entwicklung wurde auch von der Gemeindeaufsicht anerkannt.

Nun stehen die Finanzen der Städte und Gemeinden ganz allgemein vor einer gewaltigen Herausforderung. Nach Berechnungen des KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung werden aus heutiger Sicht die Hälfte der Gemeinden in den nächsten Jahren zu Abgangsgemeinden. 

Die Ursachen sind vielfältig, liegen aber außerhalb des Einflussbereiches der Stadtpolitik. Die Nachwirkungen der Pandemie und der Ukraine/Russland Krise machen sich nun gravierend bemerkbar. Teure Energie und gestiegene Zinsen, hohe Inflation, verdiente, beträchtliche Lohn- und Gehaltsabschlüsse zum Inflationsausgleich, die steigenden Kosten im Gesundheitswesen, im Sozialbereich und bei der Kinder- und Jugendhilfe sowie gesetzliche Vorgaben bei Bildung und Kinderbetreuung bringen die Stadt – wegen der gleichzeitig prognostizierten stagnierenden Einnahmen infolge der Wirtschaftsflaute – an ihre finanziellen Grenzen. Der bundesweite Finanzausgleich und das Pendant auf Landesebene, der sogenannte Kommunalgipfel, haben zwar zusätzliche Mittel gebracht, doch reichen diese bei weitem nicht aus, um die steigenden Ausgaben zu kompensieren.

Budgetkonsolidierungsmaßnahmen sind in der gegenwärtigen Situation unausweichlich. Die Städte und Gemeinden erbringen ihre Leistungen direkt an und für die Bürgerinnen und Bürger. Einschränkungen der Leistungen der Städte und Gemeinden werden bei den Menschen unmittelbar spürbar. Die breite Betroffenheit der Städte und Gemeinden, die jetzt im Zuge der Erstellung der Gemeindebudgets zutage tritt, lässt hoffen, dass Bund und Länder dies erkennen und den Städten und Gemeinden zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen.

Der Gemeinderat der Stadt Waidhofen an der Ybbs ist sich aber durchaus bewusst, dass es jetzt nicht reicht, sich nur auf andere zu verlassen. Die Stadt steht in der Verantwortung auch selbst ihre Hausaufgaben zu machen. Das bedingt ein Abspecken der Investitionspläne auf das „Notwendig-Nützliche“ und das Ausschöpfen der Haushaltspotentiale im laufenden Betrieb.

Die Entwürfe für den Voranschlag 2024 und den mittelfristigen Investitions- und Finanzplan wurden zu einem Zeitpunkt erstellt, zu dem weder der Finanzausgleich noch der Kommunalgipfel endgültig ausverhandelt und deren Auswirkungen erkennbar waren. Die Entwürfe wurden zwar bereits mit gebotener Zurückhaltung und vorsichtig erstellt, doch können diese aufgrund der nun sichtbar gewordenen Ausgabendynamik so nicht umgesetzt werden. Für eine seriöse Anpassung bis zur Beschlussfassung des Budgets stand allerdings nicht ausreichend Zeit zur Verfügung. Eine Verzögerung der Beschlussfassung, ein Voranschlagsprovisorium oder ein Zurückgreifen auf die Haushaltsermächtigung des Bürgermeisters erscheinen in der gegebenen Situation und angesichts der zeitlichen Dimension keine geeigneten Mittel.

Der Gemeinderat der Stadt Waidhofen an der Ybbs ist sich bewusst, dass aus derzeitiger Sicht nicht alle im Voranschlag und im mittelfristigen Finanz- und Investitionsplan der Stadt abgebildeten Projekte im Hinblick auf die künftige Liquidität, den Schuldenstand, das prognostizierte Nettoergebnis und das Haushaltspotential der Stadt realisierbar sind. Es wird daher wie folgt beschlossen:  

  1. Die investiven Vorhaben sind im ersten Quartal des Jahres 2024 einer kritischen Prüfung in Richtung langfristiger Finanzierbarkeit und tatsächlicher Umsetzbarkeit (zumindest der Mindesterfordernisse) zu unterziehen und es ist eine Prioritätenreihung nach folgenden Kriterien vorzunehmen:

Priorität 1: Investitionen, aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen (z.B. Kinderbetreuung, Bildung, Anpassung der Kläranlage an den Stand der Technik).

Priorität 2: Investitionen, die der notwendigen Erhaltung bestehender Infrastruktur dienen.

Priorität 3: Investitionen, die der Erhaltung und Verbesserung der Versorgungssicherheit dienen und für die Fördermittel in Anspruch genommen werden können.

Priorität 4: Andere Investitionen, die den Nachhaltigkeitskriterien Ökologie, Ökonomie und Soziales bestmöglich entsprechen. 

Zu diesem Zweck ist vom Bürgermeister ein interfraktioneller Budgetbeirat unter Einbeziehung der betroffenen Fachbereiche und Referate einzurichten.

  1. Die laufende operative Gebarung der Stadt ist bis zum Ende des 1. Quartals 2024 unter Beiziehung externer Experten auf Effizienz und Effektivität zu untersuchen. Es sind daher die Ermessensausgaben bzw. die derzeit freiwillig erbrachten Leistungen der Stadt kritisch im Hinblick auf deren Erforderlichkeit und Angemessenheit und die Art, wie diese Leistungen erbracht werden, zu hinterfragen, wobei – insbesondere bei der Gewährung von Förderungen – die gesellschaftliche, wirtschaftliche und soziale Wirkung der jeweiligen Leistung in Betracht zu ziehen ist.
  1. Nach Vorliegen des Rechnungsabschlusses für das Jahr 2023 ist spätestens bis zum Ende des 2. Quartals 2024 eine Evaluierung der finanziellen Gesamtsituation der Stadt vorzunehmen und zeitnah ein Nachtragsvoranschlag zu beschließen.

Ende des Zusatzantrages des Bürgermeisters

Nun wird sich also zeigen, wie die versprochenen Handlungen gesetzt werden, wie sowohl Einnahmenerhöhungen und auch Ausgabenkürzungen durchgeführt werden. Ein sehr einfach zu begreifendes Beispiel wurde dazu ebenfalls in der Gemeinderatssitzung abgehandelt.

Innenstadtmöblierung auf Kurzparkzonen Parkplätzen am Unteren Stadtplatz.

In einem Dringlichkeitsantrag wurde dazu geraten, die auch  im Winter nicht entfernten Radständer und Sitzgelegenheiten auf den gebührenpflichtigen Parkflächen des Unteren Stadtplatz sofort zu entfernen. Es wurde dabei ganz klar die Erhöhung der Parkeinnahmen für die Stadt mit als Grund dargestellt.

Wortlaut des Antrages:
Erhöhung der Parkeinnahmen in der Innenstadt durch Entfernung unnötiger Parkplatz-Stadtmöblierungen“:
Begründung. Im Bereich der Firma Forster (Optiker) und der Oberbank stehen auch während der Winterzeit überbordend viele Radständer und Sitzgelegenheiten. Diese verstellen Parkplätze und vermindern daher die Parkeinnahmen aus der gebührenpflichtigen Zone massiv. Entfernung ist vom Bauhof in wenigen Stunden zu erledigen.

Dieser Dringlichkeitsantrag durch Josef Gschwandegger (FPÖ) wurde abgelehnt.

Diese vielen Radständer und Bankerl schauen nicht nur häßlich aus (besonders im Winter und bei Schneeschmelze) sie verstellen gebührenpflichtige und sehr wichtige Parkplätze für die Innenstadtgeschäfte, behindern die Reinigung und Schneeräumung, gelten aber offensichtlich als unabänderliche „Architektenlösung“. Jetzt war der Gemeinderat nicht einmal dazu zu überreden, diesen Mißstand kurzzeitig abzustellen und dabei sogar beträchtliche Einnahmen aus der Parkplatzvergebührung (ohne Mehrkosten) zu lukrieren.

Und weil Weihnachten ist, dürfen wir uns wünschen, daß der Herr Bürgermeister und jene Gemeindepolitiker, die das „Ohr am Volk“ haben, die direkten Hausbesitzer und Geschäftsinhaber, welche rund um diese winterliche „Innenstadtgestaltung“ angesiedelt sind, persönlich besuchen, um ihre Meinung zu erfragen. Und dabei vielleicht auch unter die Designerbankerl schauen, welcher Dreck sich da sichtbar ansammelt, der durch die fixe Aufstellung nur schwer zu entfernen ist.

Frohe Weihnachten in einer sauberen Stadt
das wünschen sich wohl alle in Waidhofen / Ybbs.

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