Kubus Politik Waidhofen

Fif, schau oba!

9. Februar 2024:
Friedrich Rechberger hat mit seiner UWG (Bürgerliste) 2012 bei den Gemeinderatswahlen sehr erfolgreich abgeschnitten und schloß mit der WVP ein weitreichendes Arbeitsübereinkommen. Eines der Punkte war die Verkleinerung des Gemeinderates – hier der entsprechende Ausschnitt aus den „einst geheimen Sidelettern“ zwischen UWG und WVP:

Ein Arbeitsübereinkommen (Sachthemenübereinkunft) zwischen der WVP (Bearbeiter Krammer) und UWG (Bearbeiter Elsner) hatte das Thema bereits 2012 schriftlich aufgegriffen, aber nichts passierte und so wurde auch die Wahl 10 Jahre später (2022) wieder mit 40 Gemeinderäte ausgeschrieben.

Auch die Waidhofner Chefredakteure von Ybbstaler und NÖN erhielten 2017 nochmals die entsprechenden Infos:

MailAusschnitte an die Medien im Jahre 2017:

….. Zwischenzeitlich hatte ich dazu bereits ein kurzes Gespräch mit Bürgermeister Krammer (beim Ball des Sports). Grundsätzlich ist er zu unserem Vorschlag gesprächsbereit. Gemäß seinen Aussagen will er aber leider erst nach der Wahl darüber im Detail sprechen.

Das ist unbefriedigend, da es für eine Kostenreduktion zwei Lösungen gibt:

  • Umstellung auf Sitzungsgelder (bringt rund € 100.000 p.a. an Budgeteinsparung)
  • Generelle Reduktion der Gemeinderäte

Der Punkt wurde bisher von der WVP abgelehnt. Je nach Mandatsverteilung nach der Wahl kann im Zuge einer Reduktion passieren, dass eine Partei davon profitiert und die anderen verliert.

Offensichtlich will Bgm. Krammer nun abwarten, welche der beiden Varianten für Ihn von größeren Nutzen ist! 

Fakt ist aber, 40 Mandatare und/oder die Kosten sind im Vergleich zu anderen Städten zu viel:

Spittal an der Drau    15.500  EW   31 Mandate

Telfs Tirol                  15,300 EW    21 Mandate

Hall in Tirol               13.700 EW    21 Mandate      

Lg

Michael Elsner

Nun, 12 Jahre nach dem „Rechbergervorschlag“ kommt scheinbar „Bewegung in die Sache“ – Zumindest berichtet der Ybbstaler als Titelstory darüber:

Eine kleine Info zu diesem Artikel. Es müßte nicht das Stadtrechtsorganisationsgesetz geändert werden, sondern das Waidhofner Stadtrecht – nur dort sind die 40 Gemeinderäte gesetzlich vorgegeben. Siehe Paragraf 4 in diesem Gesetz: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000100

Wer hat die Redaktion des Ybbstalers über die rechtlichen Vorgangsweisen unterrichtet? Denn hier wird einiges unrichtig dargestellt. Denn das STROG (Stadtrechtsorganisationsgesetz) ist nicht für die Anzahl der Gemeinderäte ausschlaggebend, sondern das Waidhofner Stadtrecht.

Das NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz gilt für alle 4 Statutarstädte in NÖ. Demgegenüber ist für Wappen, Größe und Gemeinderatsorgane usw. in allen 4 Städten ein eigenes Gesetz (Stadtrecht) anzuwenden. Es fragt sich daher auch, was eine Verkleinerung des Waidhofner Gemeinderates und des Waidhofner Stadtrates bei den anderen 3 NÖ Statutarstädten verändern sollte?

Der § 4 im Waidhofner Stadtrecht ist entscheidend:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000100

15 Jahre (vom Vorschlag von der UWG im Jahr 2012 bis zur Umsetzung im Jahr 2027) hat es gedauert, bis sich hier etwas Ändern soll. 110.000 Euro soll das im Jahr allein an Personalkosteneinsparung bringen. Somit hat das bisherige Zögern der Waidhofner Politiker also riesige Steuergeldsummen den Waidhofnerinnen und Waidhofnern gekostet. Und es fragt sich darüber hinaus, warum man nicht der Statutarstadt Eisenstadt folgt (16.000 Einwohner und 29 Gemeinderäte) oder Telfs und Hall mit mehr Einwohner als Waidhofen / Ybbs und nur 21 Gemeinderäte.

Weit über 1 Million Euro hätten sich die Bürgerinnen und Bürger der Stadt erspart, hätten die Politiker den Vorschlag von Stadtrat Friedrich Rechberger früher umgesetzt. Denn natürlich war das „Thema von Fif“ schon vor der Wahl 2012 veröffentlicht worden – es hätte bei guten Willen schon 2012 wirksam sein können.

Und wenn man schon was ändert, dann sollte auch dies bedacht werden:



Warum hat Waidhofen / Ybbs eigentlich so viele Gemeinderäte und Stadträte? Wer bedenkt, daß die 58.000 EW Stadt St. Pölten 42 Mandate hat, die 47.000 EW Stadt Wr. Neustadt 40 und die 26.000 Ew Stadt Krems ebenfalls 40, der kann leicht errechnen, daß für die rund 11.200 Waidhofnerinnen und Waidhofner die 40 Mandate seit über 50 Jahren mehr als „überschießend“ sind.

Und die nun Hauptverantwortlichen sagen es ja sehr ehrlich aus, daß auch mit weniger Politikern im Gemeindrat die Arbeit bewältigbar sei:

Ausschnitt aus dem Ybbstaler Artikel zur Verkleinerung des Gemeinderates

Für Alle, die unter 75 sind:
Hier die Wahl-Ergebnisse, als die Zahl der Gemeinderäte von 28 auf 40 hinaufgetrieben wurde: Bis 1970 gab es 28 Mandate, ab 1972 gleich 40 Mandate. Das hat mit der Gemeindezusammenlegung zu tun. Von rund 100 mehr oder weniger ehrenamtliche Gemeinderäten schrumpfte man die Großgemeinde auf 40 Gemeinderäte, die aber mehr kosteten. Eigentlich wollte man mit der Gemeindezusammenlegung kraftvoll „Einsparen“, bei den Kosten für die Politiker war das dann aber nicht so wichtig. Die tatsächlichen Hintergründe sollen aber hier nicht genannt werden, da war viel „politischer Kuhhandel“ dabei.

Die nunmehrige Überlegung der Stadt, diesen hohen Kostenfaktor zu verkleinern ist zwar rund 50 Jahre zu spät, aber trotzdem zu begrüßen.

Aber vielleicht überlegt man doch auch noch, hier weit größeres Sparpotenzial zu erreichen. Dazu würde eine weitreichendere Absenkung der Organzahlen zählen und natürlich auch eine baldige Neuwahl.
Was sich die Waidhofner Steuerzahler da ersparen könnten, ist leicht zu errechen, das KDZ könnte das sicher gerne tun.

Karl Piaty sen.:
Danke für die vielen Rückmeldungen und Anfragen, würde bezüglich der rechtlichen Vorgaben des Stadtrechtes und des NÖ Stadtorganisationsgesetz aber bitten, an die politischen Vertreter der Stadt die entspechenden Fragen zu richten. Auch das Amt der NÖ. Landesregierung gibt dazu sicher gerne Auskunft.

Politische Auswirkungen über Waidhofen hinaus:
Es war längst überfällig, daß sich die Politiker selbst darüber Gedanken machen, wieviele von Ihnen eigentlich nötig sind, um gute Arbeit zu leisten. „Zuviele Köche verderben den Brei“ – das ist nicht umsonst ein „altes Sprichwort“.

Da nun aktuell der Waidhofner Bürgermeister, sein 1. Vize und ein Stadtrat in die Öffentlichkeit gehen und erklären, daß sie mit weniger Politikern im Gemeinderat auch alle Anforderungen erfüllen könnten ist daher sehr wichtig.

Denn das z.B. in Tirol hier ganz andere (kostengünstigere) politische Rahmenbedingungen bestehen, sollte nun auch die St. Pöltner Politiker rasch aufrütteln. Auch diese sagen oft öffentlich, daß es nicht mehr genügend Bürgerinnen und Bürger gibt, die ein politisches Amt in den Gemeinden annehmen wollen.
Nehmen wir daher unseren „Fif“ als Beispiel, er hat schon zu seinen Lebzeiten richtig erkannt, was zu machen wäre.
Auch die Medien beginnen schon, sich daran zu erinnern:
https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/stadt-muss-sparen-zahl-der-gemeinderaete-wird-gekuerzt/402774574

Auch Vergleiche mit andern Statutarstädten sind sehr wichtig.

Eisenstadt -Statutarstadt im Burgenland
(ÖVP Bürgermeister) 16.000 EW 29 Gemeinderäte

Steyr – Statutarstadt in Oberösterreich
(SPÖ Bürgermeister) 37.000 EW 36 Gemeinderäte

Wels – Statutarstadt in Ober Österreich
(FPÖ Bürgermeister) 64.000 EW 36 Gemeinderäte

Man sieht dabei recht gut, daß die „Farbe des Bürgermeisters“ nicht ausschlaggebend ist, wenn es um die Anzahl der Gemeinderäte geht.

Warum Waidhofen / Ybbs bis ins Jahr 2027 bei nur rund 11.200 EW weiterhin 40 Gemeinderäte benötigt ist schwer zu begreifen, vor allen Dingen wenn man die aktuelle Meinung der „Waidhofner Koalition“ im Ybbstaler liest:

Nun hat auch die NÖN zum Thema geschrieben:

Zu wissen, daß es zu viele Gemeinderäte und Stadträte in Waidhofen / Ybbs gibt (natürlich wäre auch der 2. Vizebürgermeister ein Thema) und warten wollen bis 2027 ist politisch diskussionswürdig. Vielleicht erklären die Fachleute des KDZ was hier an Ersparung sehr rasch möglich wäre – und wie das möglich wäre.

Es wird auch in Gedichtsform und in Glossen bereits sehr gut zum Thema Stellung genommen – Gerade die Darstellung von Fred Eichleter könnte „Großes“ zumindest in Nieder Österreich auslösen:

Die nächsten Wahlen in einer österreichischen Statutarstadt finden in der Stadt Salzburg statt (10. März 2024)

Salzburg hat 156.000 Einwohner,
Waidhofen / Ybbs 11.200 Einwohner.

Was die beiden Städte aber gleich haben,
ist die Zahl der Gemeinderäte (40 Mandate)

Und auch dieser Vergleich ist sehr aufschlußreich.
Die Stadt Hallein hat rund 21.000 Einwohner, aber nur 25 Gemeinderäte

Auch Stadtrat Martin Dowalil geht jetzt in die Öffentlichkeit – und ist dabei sehr für eine Verkleinerung unter die bisher angedachten 31 Mandatare. Sicher löst das nun eine sehr gute Diskussion in Waidhofen aus – Fif würde sich freuen:

März 2024:
Seit wenigen Tagen hat der Gemeindebund in Österreich einen neuen PräsidentenBürgermeister Pressl aus Ardagger im Mostviertel in NÖ.
https://gemeindebund.at/gemeindebund-johannes-pressl-zum-neuen-praesidenten-gewaehlt/

Wer ihn kennt, der weiß: Das ist ein Mann der sich was traut, der sich sachbezogen informiert und der aktuell für die Gemeinden vom Finanzminister eine Milliarde Euro will. Vielleicht schaut er sich aber auch an, wieviel sich die Gemeinden in NÖ durch eine Verkleinerung der Zahl der Gemeinderäte ersparen würden. Denn auch in den Tiroler Gemeindestuben wird gut gearbeitet.

Diese Beispiele könnten DI Pressl dabei helfen:
Ardagger ——- 3.590 Einwohner 23 Gemeinderäte
Mayrhofen —– 3.945 Einwohner 15 Gemeinderäte
Landeck ——— 7.579 Einwohner 19 Gemeinderäte
Imst————–11.135 Einwohner 19 Gemeinderäte

Vielleicht wäre es gerade jetzt, noch vor den nächsten Gemeinderatswahlen in NÖ (Jänner 2025) wichtig, Einsparungen durch Verkleinerungen der Gemeindestuben zu beschließen.
Denn üblicherweise heißt es ja: „Neue Besen kehren gut“!

Anzahl der Gemeinderäte, nach Bundesländern sehr verschieden:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinderat_(%C3%96sterreich)#cite_note-3

Gibt es überhaupt Argumente dagegen, warum Waidhofen / Ybbs und auch andere Städte und Gemeinden weniger Gemeinderäte haben sollen?

Ja, natürlich, (sagt der Hausverstand) es geht dabei schließlich auch um das Geld der „Parteien“, und die lassen sich nicht gerne etwas wegnehmen!

Hier eine Beschreibung aus dem deutschen Parteiengesetz dazu:

Deutsches Parteiengesetz – Ausschnitt

Etwas unklarer, aber ebenso rechtsgültig sind diese „Abgaben an die Parteien“ im österreichischen Parteiengesetz geregelt:

Österreischisches Parteiengesetz – Ausschnitt

Warten wir also ab, wie die Parteien im NÖ Landtag über den Waidhofner Antrag auf Verkleinerung des Waidhofner Gemeinderat entscheiden werden. Wer sich ein bißchen auskennt in der österr. Parteienlandschaft, der zweifelt vielleicht noch immer daran, daß es ab Jänner 2027 in Waidhofen / Ybbs nur mehr 31 Gemeinderäte geben wird.

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