Es wird ein Superwahljahr, aber sicher noch „superer“ werden die Wahlplakate sein. Einen Vorgeschmack macht die Arbeiterkammer bereits – die ersten „Riesengroßplakate“ zieren die beginnende „Waidhofner Schutzzone“.
Doch Bilder sagen mehr als 1000 Worte, denn bald werden die EU Plakate folgen, danach natürlich die „Plakatflut für die Nationalratswahl“.
„Bausperre“, gilt aus „politischen Notwendigkeiten“ natürlich nicht für riesige Plakataufbauten lautet wohl die politische Begründung dazu.
Daher ein guter Tipp: Wie wäre es, wenn der „bausperrenwütige“ Gemeinderat bei der Sitzung nach Ostern „sofort ein allgemeines Plakatierverbot“ über die Stadt verhängen würde? Wer von den 40 Gemeinderäten stellt rasch einen Antrag?
Nach dem Beispiel von Mattersburg – Ausschnitte des Beitrag von 2017:
Ortsbild soll geschützt werden!
Doch Mattersburg ist nicht alleine. Mehrere andere Gemeinden, wie etwa Mattsee, Fuschl oder Kuchl, haben ähnliche Regelungen getroffen. Niemand treffe seine Wahlentscheidung aufgrund eines Plakates, wird argumentiert, die Wahlschlacht gehe den Leuten auf die Nerven und sei dem Ortsbild nicht zuträglich.
Womit ein weiterer wichtiger Punkt angesprochen wäre: Viele Gemeinden haben ein aufrechtes Plakatierverbot, das sie beschließen, weil sie aus Gründen des Ortsbildschutzes überbordende Werbemaßnahmen für Volksfeste oder kommerzielle Veranstaltungen verhindern wollen. Die Mattersburger haben das übrigens ebenfalls.
Solche Verbote sind auch rechtlich möglich, können in Form von Verordnungen beschlossen werden, sofern sie sich auf das Ortsbild beziehen. Weitgehend akzeptiert sind auch Varianten, in denen Gemeinden ausreichend Schaukästen beziehungsweise Plakatflächen an bestimmten Standorten zur Verfügung stellen, auf denen Vereine oder lokale Veranstalter dann werben können. Dafür erlaubt man keine A-Ständer oder Transparente im Ortsgebiet.
Es wird ein Superwahljahr, aber sicher noch „superer“ werden die Wahlplakate sein. Einen Vorgeschmack macht die Arbeiterkammer bereits – die ersten „Riesengroßplakate“ zieren die beginnende „Waidhofner Schutzzone“.
Doch Bilder sagen mehr als 1000 Worte, denn bald werden die EU Plakate folgen, danach natürlich die „Plakatflut für die Nationalratswahl“.
„Bausperre“, gilt aus „politischen Notwendigkeiten“ natürlich nicht für riesige Plakataufbauten lautet wohl die politische Begründung dazu.
Daher ein guter Tipp: Wie wäre es, wenn der „bausperrenwütige“ Gemeinderat bei der Sitzung nach Ostern „sofort ein allgemeines Plakatierverbot“ über die Stadt verhängen würde?
Wer von den 40 Gemeinderäten stellt rasch einen Antrag?
So berichtet der ORF, (das war schon 2017) wenn sich eine Gemeinde entschließt, die politische Plakatflut abzudrehen:
https://salzburg.orf.at/v2/news/stories/2867615/
Nach dem Beispiel von Mattersburg – Ausschnitte des Beitrag von 2017:
Ortsbild soll geschützt werden!
Doch Mattersburg ist nicht alleine. Mehrere andere Gemeinden, wie etwa Mattsee, Fuschl oder Kuchl, haben ähnliche Regelungen getroffen. Niemand treffe seine Wahlentscheidung aufgrund eines Plakates, wird argumentiert, die Wahlschlacht gehe den Leuten auf die Nerven und sei dem Ortsbild nicht zuträglich.
Womit ein weiterer wichtiger Punkt angesprochen wäre: Viele Gemeinden haben ein aufrechtes Plakatierverbot, das sie beschließen, weil sie aus Gründen des Ortsbildschutzes überbordende Werbemaßnahmen für Volksfeste oder kommerzielle Veranstaltungen verhindern wollen. Die Mattersburger haben das übrigens ebenfalls.
Solche Verbote sind auch rechtlich möglich, können in Form von Verordnungen beschlossen werden, sofern sie sich auf das Ortsbild beziehen. Weitgehend akzeptiert sind auch Varianten, in denen Gemeinden ausreichend Schaukästen beziehungsweise Plakatflächen an bestimmten Standorten zur Verfügung stellen, auf denen Vereine oder lokale Veranstalter dann werben können. Dafür erlaubt man keine A-Ständer oder Transparente im Ortsgebiet.
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