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Neuwahl in Kematen

Bei Wahlangelegenheiten in Österreich werden vom Verfassungsgerichtshof sehr strenge Regeln angewendet. Das ist sehr wichtig, denn freie und unbeinflusste Wahlen sind das höchste Gut in einer Demokratie.

Erstmals bei der Bundespräsidentenwahl zwischen Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer zeigte sich die Vorgangsweise des Verfassungshofes sehr eindrucksvoll. Karl Piaty sen. war bei den Verhandlungen im Verfassungsgerichtshof persönlich mehrere Tage im Verhandlungssaal anwesend und konnte dabei sogar mit der Vizepräsidentin (und spätere Bundeskanzlerin) Brigitte Bierlein persönlich zum Thema sprechen.

Hier die 3 Piaty Videos aus dem Vefassungsgerichtshof:

Es sollte also angenommen werden, dass bei Wahlen in Österreich nunmehr die gesetzlich vorgegebenen Vorschriften genau eingehalten werden und besonders bei der Briefwahl sehr sorgsam umgegangen wird.

Leider gab es in Kematen an der Ybbs bei der Gemeinderatswahl 2025 einige offene Fragen, ob bei der Briefwahl auch wirklich alles gesetzeskonform durchgeführt wurde. Die SPÖ hielt einige Vorgänge als unrechtmäßig und schaltete die NÖ Landeswahlbehörde ein.

Wer stellt diese NÖ Wahlbehörde?

Was tat diese Wahlbehörde?

Von welchen Parteien kommen die Mitglieder der Landeswahlbehörde?

Nachdem auch von der NÖ Landeswahlbehörde Wahlhandlungen festgestellt wurden, die einen verfassungsrechtlich gesicherten Wahlvorgang entgegenstanden, wäre der logische Schluss vorgelegen, diese Wahlen zu annulieren und rasche Neuwahlen anzusetzen.

Aber die NÖ Landeswahlbehörde entschied anders und wies den Einspruch der SPÖ Fraktion aus Kematen zurück. Doch der Instanzenweg wurde aufrechterhalten und die Sache kam zum Verfassungsgerichtshof. Dieser hob die Entscheidung der Landeswahlbehörde auf und es gibt daher, wenn damit auch sehr verspätet, Neuwahlen.

Hier der HEUTE Bericht: https://www.heute.at/s/gericht-entscheidet-neuwahl-in-kematen-an-der-ybbs-120150162

Es ist dies kein Ruhmesblatt für die NÖ Landeswahlbehörde, vor allen Dingen die beratenden „Experten“ haben hier offensichtlich kläglich versagt.
Vielleicht sollten sich die mitwirkenden Politiker und ihre beratenden Experten nun melden und erklären, warum sie so gehandelt haben um nun vom Verfassungsgerichtshof dafür die Rechnung präsentiert zu bekommen.

Doch keine Sorge: Die auch finanziell hohe Rechnung für all diesen „patscherten“ Umgang mit der Demokratie zahlen ohnedies nur die „Steuerzahler“!

Wie sieht die KI die Sachlage?

Doch es stellt sich auch die wichtige, demokratiepolitische Frage, wie die Bevölkerung auf solche Vorgangsweisen reagiert – heißt, beim neuen Wahlgang am 22. März 2026 in der Wahlzelle entscheidet.

Dazu ist es wichtig, die Wahlen ab 2000 und deren Termine zu beachten. Denn für die Wahlbeteiligung ist es nachweislich ausschlaggebend ob diese in den Monaten Dezember, Jänner, Februar, Juni, Juli oder August abgehalten wird – oder im März, April, Mai, September, Oktober oder November stattfindet.

Denn bei Wahlterminen im Jänner sind nachweislich niedrigere Wahlbeteiligungen üblich, wobei noch zusätzlich die Gefahr besteht dass bei extremer Witterung diese Wahlbeteiligung noch weiter fällt. Dieser Umstand zeigt, dass Demokratie nicht nur gelehrt werden soll, sondern von der Politik bei der Festsetzung der Wahltermine sehr behutsam vorgegangen werden müßte. Hier wäre es endlich nötig, von Jännerwahlterminen (so wie in anderen Bundeslänern übllich ist) Abstand zu nehmen.

Beispiel Wahlbeteiligung in Kematen seit 2000: (bitte die Wahltage zu beachten)

Der Verlust der Wahlbeteiligungen ist deutlich erkennbar – die Jännertermine offensichtlich demokratiefeindlich.

Die Verfassungsgesetze zu Wahlen sind terminlich sondergeregelt. So gibt es statt der 6 Wochen Einspruchsfrist nur 4 Wochen, denn ungültige Wahlen müssen demokratiepolitisch so rasch wie möglich nachgeholt werden. Wie es dann die Wahlbehörden des Landes NÖ schafften den Zeitrahem für die Neuwahl um sagenhafte 14 Monate hinauszuzögern wäre einer juristischen Aufarbeitung zuzufüheren. Es geht in einem „Rechtssaat“ nicht an, dass Experten für das Wahlrecht die Politiker des Landes so falsch informieren, (siehe oben) dass es zu solchen extremen Wahlverzögerungen kommen kann.

Abschließend noch die Frage, wie wählen die Kematner bei ihrer 14 Monate späteren „Nachwahl“. Es wäre unüblich, dass die Wähler und Wählerinnen jene Partei mehr wählen, welche die Neuwahl eingefordert hat. Es ist anzunehmen, dass die SPÖ einen Teil der 2025 gewonnenen Stimmen wieder verliert und die ÖVP als Siegerin der Wahl am 22. März 2026 hervorgeht. Interessant wird auf jeden Fall die Wahlbeteiligung sein, denn üblicherweise gibt es bei Nachwahlen eine weit niedrigere Beteiligung – ob der diesmalige Märztermin dies heuer ausgleichen wird können?

Aber bis dahin sind noch rund 3 Monate Zeit – da kann einiges passieren.
Wahlbeobachter Karl Piaty sen. wird das zu erwartende Wahlergebnis vielleicht wie üblich vor dem Schließen der letzten Wahllokale bekanntgeben – früher darf das nicht mehr sein.

Eine alte Erfahrung ist, dass „Wahlanfechter“ meist die erzwungenen Wahlen verlieren, denn die Bürgerinnen und Bürger wollen solche Spitzfindigkeiten nicht – ob die SPÖ daher „vorprogrammiert“ verliert, entscheiden aber erst die Wähler.

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