Allgemein

Hü & Hot am 1. 6. 26

Es ist soweit: Der Gemeinderat der Stadt Waidhofen an der Ybbs wird über die neuen Schutzzonen beraten und diese voraussichtlich beschließen.

Der entsprechende Tagesordnungspunkt wurde für die Gemeinderatssitzung am 1. Juni 2026 veröffentlicht. Damit steht das Thema nun offiziell auf der politischen Agenda.

Zeit für einen kurzen Rückblick:

Bereits im Dezember 2025 hat die Stadt Waidhofen an der Ybbs einen Entwurf zu den neuen Schutzzonen zur öffentlichen Begutachtung aufgelegt. Bürgerinnen und Bürger sowie betroffene Stellen hatten damals die Möglichkeit, sich mit dem Entwurf auseinanderzusetzen und Stellungnahmen abzugeben.

Dieser damalige Entwurf bildet nun die Grundlage für den Beschluss im Gemeinderat.

Hier der gesamte Entwurf aus der Begutachtungsphase:

Auch für Personen ohne juristische Fachkenntnisse war erkennbar, dass hinsichtlich der geplanten Verordnung erhebliche Zweifel an deren Übereinstimmung mit den in Österreich geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des Eigentums bestehen. Besonders aber auch EU Vorgaben zu Lärmschutz, Hitzeschutz und Umweltbestimmungen sind offensichtlich nicht gesetzeskonform eingearbeitet worden.

Zur rechtlichen Absicherung dieser Erkenntnisse wurde daher von mehreren Haus- und Grundstückseigentümern ein in Raumordnungsfragen erfahrener Rechtsanwalt mit der Prüfung der Verordnung beauftragt. Ziel dieser Prüfung war es, die rechtliche Situation fachkundig beurteilen zu lassen und die Waidhofner Einschreiter entsprechend juristisch zu unterstützen.

Nachstehend folgt hier die Stellungnahme von Rechtsanwalt Dr. Retter:

Die eingebrachten Einwendungen waren vom Gemeinderat ordnungsgemäß zu behandeln, inhaltlich zu erörtern und bei der weiteren Beschlussfassung entsprechend zu berücksichtigen. In welcher Form und mit welcher Begründung dies im jeweiligen Einzelfall erfolgt ist, lässt sich von außen nicht nachvollziehen. Nunmehr liegt den Mitgliedern des Gemeinderates jedoch ein neuer Entwurf zur Einsichtnahme vor.

Aus diesem Entwurf ergibt sich, dass im Verordnungstext selbst offenbar kaum Änderungen vorgenommen wurden. Daraus ist zu schließen, dass die erhobenen Einwendungen der Gemeindebürger im Wesentlichen nicht anerkannt beziehungsweise nicht inhaltlich aufgegriffen wurden. Zwar dürften in den Planunterlagen einzelne besonders grobe Fehlbeurteilungen bei der Erstellung des ursprünglichen Entwurfes korrigiert worden sein; die Einwendungen richteten sich jedoch in erster Linie gegen die gesetzliche Deckung der geplanten Verordnung.

Damit ist evident, dass in dieser Angelegenheit unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen. Vor diesem Hintergrund ist damit zu rechnen, dass letztlich eine Klärung durch den Verfassungsgerichtshof erforderlich sein wird.

Vor diesem Hintergrund stellt sich für ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof insbesondere folgende entscheidungswesentliche Frage:

Es ist aufzuklären, welche rechtskundige und hierfür verantwortliche Person die rechtliche Prüfung der gegenständlichen Entscheidung vorgenommen hat, insbesondere im Hinblick auf die Eingriffe in Eigentumsrechte, die Einhaltung lärmschutzrechtlicher und klimarelevanter Vorschriften sowie die Beachtung sämtlicher sonstiger gesetzlicher Vorgaben. Angesichts der Tragweite der Entscheidung erscheint es wesentlich, festzustellen, ob und in welchem Umfang eine fachkundige juristische Prüfung tatsächlich erfolgt ist.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Stadt- und Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,

mit dem Beschluss über die vorliegende Schutzzonenverordnung übernehmen Sie Verantwortung für eine Regelung, die tief in die Eigentumsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten vieler Bürgerinnen und Bürger der Stadt eingreift.

Es ist nicht Ziel, an dieser Stelle die sehr auffälligen Vorgangsweisen bei der Erstellung dieser Verordnung öffentlich im Detail zu diskutieren. Dennoch muss festgehalten werden, dass der vorliegende Plan für jeden mit Hausverstand denkenden Bürger den Eindruck eines kaum nachvollziehbaren „Fleckerlteppichs“ hinterlässt.

Zwar wurden gegenüber dem ursprünglichen Entwurf punktuell einzelne Fehler ausgebessert. Die wesentlichen Probleme bleiben jedoch weiterhin bestehen: Die wirklich einschneidenden Eingriffe in Eigentumsverhältnisse, Nutzungsrechte und Entwicklungsmöglichkeiten von Innenstadtbürgerinnen und Innenstadtbürgern sind nach wie vor Teil dieser Verordnung.

Gerade weil eine Schutzzonenverordnung langfristige Auswirkungen hat, braucht es eine besonders sorgfältige, nachvollziehbare und faire Grundlage. Eine solche Grundlage muss für die Betroffenen verständlich sein, sachlich begründet werden können und darf nicht den Eindruck erwecken, willkürlich einzelne Liegenschaften unterschiedlich zu behandeln.

Wer diesem Entschluss zustimmt, trägt daher nicht nur eine verwaltungstechnische Entscheidung mit, sondern auch deren konkrete Folgen für zahlreiche Eigentümerinnen und Eigentümer. Es geht hier nicht um eine grundsätzliche Ablehnung von Schutzmaßnahmen, sondern um die Frage, ob diese Verordnung in der vorliegenden Form ausgewogen, rechtssicher und gegenüber den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern vertretbar ist.

Aus diesen Gründen sollte vor einem Beschluss nochmals ernsthaft geprüft werden, ob die Verordnung und die dazu vorliegende Planunterlage und die daraus resultierenden Eingriffe tatsächlich eine tragfähige Entscheidungsgrundlage darstellen. Eine Überarbeitung mit klaren Kriterien, nachvollziehbarer Abgrenzung und fairer Berücksichtigung der Eigentümerinteressen wäre der verantwortungsvollere Weg.


Dieser BLOG ist öffentlich – verantwortlch dafür Karl Piaty sen.,
und wird daher auch den übergeordneten Stellen zur Kenntnisnahme übermittelt.

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