Politik Waidhofen

Verkehrssicherheit ?

Nun  ist die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr auch in Waidhofen am “Stand der Technik” angelangt. Pünktlich, rund um den  1. April 2018, wurden “gemeindeeigene Radar-Kontrollboxen” aufgestellt. Die 2 ersten Plätze die ausgewählt wurden sagen sehr viel aus. Denn während “der Bund” eine “Einschränkung” von Radarmessungen fordert, scheint dies für Städte und Gemeinden mit “Eigenradar” scheinbar nicht zu gelten. Aber der Schein trügt, auch gemeindeeigene Radarboxen haben entsprechende Vorgaben zu erfüllen um sie in Betrieb nehmen zu dürfen.  https://kurier.at/politik/inland/kickl-radarkontrollen-sollen-eingeschraenkt-werden/304.509.111

Minister Kickl dazu im März 2018:
“Wir tun uns nichts Gutes, wenn man den Eindruck hat, es steht nicht die Sicherheit im Vordergrund”, so Kickl weiter. Vorgespräche seien bereits erfolgt und der Innenminister sei auf allen Ebenen auf großes Verständnis gestoßen. 

Damit eben nichts “übertrieben” werden kann,  gibt es rechtliche Vorgaben  auch für derartige Radaranlagen im Einflußbereich der Städte und Gemeinden.

Radargeräte für mehr Sicherheit in Gemeinden

Seit dem Vorjahr darf in den Gemeinden wieder geblitzt werden. In erster Linie soll dadurch die Verkehrssicherheit, etwa vor Schulen, erhöht werden.  Deshalb müssen einige Kriterien erfüllt sein, um ein Gerät aufstellen zu dürfen. Die Kosten für die Radarboxen und die Messgeräte trägt die Gemeinde. Die Strafen fließen dafür direkt ins Budget.

Verkehrssicherheit muss erhöht werden

Damit Radarkästen aufgestellt werden dürfen, müssen die Gemeinden ein konkretes Verkehrskonzept vorlegen. Denn genehmigt werden nur jene Standorte, wo die Radarüberwachung die Verkehrssicherheit maßgeblich, ja,  maßgeblich  erhöht.

Die Radaranlage in der Allee, wo sogar die Gehsteige hinter einem breiten Sicherheitsstreifen mit Buschbewuchs  geführt werden, ist so ein Platz wo die maßgebliche Erhöhung der Verkehrssicherheit durch eine Radarbox sicher nicht gerechtfertigt ist. Die beiden Schilder für das dafür notwendige “Sichtfreihalte-Halteverbot” sind auch sehr auffällig, aber “Schilder”  mag man eben in Waidhofen.
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Hier mit einer Geschwindigkeit von höchstens 30 km/h fahren zu müssen ist durch die Verkehrsschilder und Bodenmarkierungen für die Fahrzeuglenker vorgegeben.

Ob das aber  tatsächlich gerechtfertigt und gesetzeskonform ist, scheint nachfragebedürftig. Denn nicht überall auf dem Straßenstück der ehemaligen B31 gilt im Stadtgebiet dieser 30er.  Auf Höhe “Ybbsbrücke Billa”  wird der 30er aufgehoben, und das mitten im Stadtgebiet.
Ybbsitzerstraße 30 Ende

Gerüchte hat es schon immer gegeben, daß der 30er in der Allee in 1. Linie dazu dient, mehr Autos in den “Tunnel” zu bekommen und erst in 2. Linie das “leicht verdiente Bußgeld” willkommen ist. In welcher Linie dann  die “Verkehrssicherheit”  kommt, ist nur schwer abzuschätzen, denn Unfälle sind in diesem Gebiet ja eher unwahrscheinlich.
Übrigens: Wieviele Unfälle gab es hier in den letzten Jahren ?

Hier wäre einmal ein “Verfahren” durch einen unter 50 km/h fahrenden “Bestraften” sicher gut und gerechtfertigt.
Gut auch für die “Rechtssicherheit” zum Aufstellen einer gemeindeeigenen “Radarbox”, in diesem kurzen, und dabei verkehrssicherheitsmäßig sehr  gut gesicherten Gebiet zwischen den beiden Ampeln in der Allee.

Ob  die Stadtgemeinde hier eine Radarbox zur maßgeblichen Erhöhung der Verkehrssicherheit aufstelllen darf, scheint rechtlich weniger gesichert zu sein.  Vielleich findet sich einmal ein Autofahrer, der dies bei Minister Kickl prüfen läßt.

Und auch die Bestimmungen für das “Gemeinde- Radar”  auf der Zell (Weitmannsiedlung) scheinen eine maßgeblichen Erhöhung der Verkehrssicherheit nicht auslösen zu können. Das sollten vielleicht die für den Verkehr zuständigen Stadt- und Gemeinderäte besser erklären können. 30 km/h,  auf einer doch breiten Straße zwischen Leitschienen, Sträuchern und Bäumen – mit einer eigenen Radarbox zu überprüfen,  bedarf einer gutachterlichen Expertise. Denn ob das der maßgeblichen Erhöhung der Verkehrssicherheit oder rein der Budgetsanierung dienen soll, müßte  zumindest nachgefragt werden.
 
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