Eine Gesetzeslücke im österr. Wahlgesetz ermöglicht es, daß Medien auch bereits vor dem Wahlschluß aller Wahllokale die Ergebnisse ausgezählter Sprengel durch Mitteilungen der Wahlbeobachter verarbeiten könnten.
Dieser Blog wurde an die mit der Wahl beschäftigten Institutionen (z.B. Innenministerium) gesendet, aber auch an Medien – darunter der ORF.
Der ORF gab bereits im Vorfeld bekannt, diese Gesetzeslücke nützen zu wollen.
Ausschnitt eines Medienberichtes vom 10. Mai 2019
Nun gab es in der ZIB 2 vom 17. Mai 2019 eine neueriche Information.
Der ORF wird seine Trend-Prognose um 17 Uhr des Wahltages nicht von denWahlbeobachtern sondern von Wählerbefragungen ableiten. Damit verhindert der ORF auf vorbildliche Art und Weise eine mögliche Anfechtung der Wahl.
Das Risiko, daß durch „Soziale Medien“ trotzdem tatsächliche Ergebnisse bereits ausgezählter Sprengel und Wahlkreise frühzeitig bekannt werden, bleibt allerdings bestehen, damit auch das Risiko einer Wahlanfechtung.
Durch die kluge Entscheidung des ORF ist allerdings diese Gefahr sehr vermindert worden.
Eine Gesetzeslücke im österr. Wahlgesetz ermöglicht es, daß Medien auch bereits vor dem Wahlschluß aller Wahllokale die Ergebnisse ausgezählter Sprengel durch Mitteilungen der Wahlbeobachter verarbeiten könnten.
Alles Nähere dazu hier:
https://piaty.blog/2019/05/12/unbeinflussbare-eu-wahl/
Dieser Blog wurde an die mit der Wahl beschäftigten Institutionen (z.B. Innenministerium) gesendet, aber auch an Medien – darunter der ORF.
Der ORF gab bereits im Vorfeld bekannt, diese Gesetzeslücke nützen zu wollen.
Ausschnitt eines Medienberichtes vom 10. Mai 2019
Nun gab es in der ZIB 2 vom 17. Mai 2019 eine neueriche Information.
Der ORF wird seine Trend-Prognose um 17 Uhr des Wahltages nicht von den Wahlbeobachtern sondern von Wählerbefragungen ableiten. Damit verhindert der ORF auf vorbildliche Art und Weise eine mögliche Anfechtung der Wahl.
Das Risiko, daß durch „Soziale Medien“ trotzdem tatsächliche Ergebnisse bereits ausgezählter Sprengel und Wahlkreise frühzeitig bekannt werden, bleibt allerdings bestehen, damit auch das Risiko einer Wahlanfechtung.
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