Allgemein Politik

Unbeinflußbare EU Wahl

Noch haben wir die Probleme mit der letzten Bundespräsidentenwahl in Österreich rechtlich nicht „verdaut“,

https://tirol.orf.at/news/stories/2980940/

wird schon dem nächsten Fall von Wahlanfechtung die Tür weit geöffnet.

Kommerzialrat Karl Piaty sen. befasst sich seit Jahrzehnten mit „Wahlen und Bürgerbefragungen“ in Österreich und hat auch vor  den letzten Bundespräsidentenwahlen entsprechende Hinweise und Vorschläge an die Verantwortlichen herangebracht. Einiges  wurden damals noch rasch umgesetzt, aber es wurden die Wahlgesetze leider nicht so abgeändert, daß Sie Wahlanfechtungen größtmöglich verhindern.

Karl Piaty sen. war auch persönlich als Beobachter bei den Verhandlungen im Verfassungsgerichtshof dabei und hat dazu  Videos mit Beschreibung hergestellt und weiters wichtige Medienberichte dazu dokumentiert.
Bitte lesen Sie auch die Texte bei den einzelnen Videobeiträgen.

https://www.youtube.com/watch?v=fX0Nu4sErsQ

https://www.youtube.com/watch?v=yc9N8D7NERQ

https://www.youtube.com/watch?v=xgco7JGkM7Y&t=22s

https://www.youtube.com/watch?v=9HB4VZjYCvE&t=7s

https://www.youtube.com/watch?v=Iwv807-lsAU&t=78s

https://www.youtube.com/watch?v=skMrI0843zg

Nun steht die EU Wahl 2019  ins Haus,
und das bestehende Wahlgesetz steht schon wieder zur Diskussion.

Das Innenministerium hat laut Medienberichten die Gefahr scheinbar richtig erkannt und will eine Weitergabe der Wahlergebnisse auch zum Zeitpunkt der Schließung des letzten Wahllokales in Österreich nicht durchführen. Diese Vorgangsweise ist verständlich.

Doch haben die Verantwortlichen im Innenministerium keine Möglichkeit, diese Weitergabe von Ergebnissen bereits Stunden vorher (nach der Auszählung der am ersten schließenden Wahllokale z.B. in Vorarlberg) zu verhindern.

Denn das geltende österr. Wahlgesetz kennt weiterhin 2 Arten von „Wahlkibitze“. Auf der einen Seite die Wahlbeisitzer welche vereidigt sind und daher der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, aber auch „Wahlbeobachter“ der Parteien die das gleiche Wissen der Wahlergebnisse zum gleichen Zeitpunkt haben, dieses Wissen aber „ungestraft“ weitergeben können.
Für Realisten ist diese Ungleichheit mehr als unverständlich – was sich der Gesetzgeber dabei gedacht hat wäre sicher nachfragebedürftig.

Darauf spekulieren nun die Medien,
aber auch die sogenanten „Spaßvögel der sozialen Netzwerke“

Und das wird sogar schon öffentlich zugegeben.

Wahlzeugen Medienbericht 10.5.2019

Und der ORF hat wahrscheinlich sogar recht damit, denn der Fehler liegt im österr. Wahlgesetz. Sobald ein unvereidigter „Parteienbeobachter“ das Endergebnis seines Sprengel „ungestraft“ weitergibt, haben die „Hochrechner eben ihren Kirtag“.

Aber bitte nicht vergessen: Sollte ein „ausgezähltes Endergebnis“ der breiten Öffentlichkeit bekannt werden (z.B. auch über die „sozialen Medien“)  ist der Tatbestand der „beeinflußten“ Wahl erfüllt. Das wurde bei den Verhandlungen im Verfassungsgerichtshof deutlich ausgesprochen.

Was kann jetzt noch gemacht werden, um dieses für Österreich wohl blamabelste „Wahlszenario“ noch zu verhindern?

Es steht einem Bürger eigentlich nicht zu, der Gesetzgebung einen Rat zu geben, aus dem Recht der  freien Meinungsäußerung sei aber dieser Vorschlag vorgestellt. Diesmal nicht mehr intern an Innenministerium usw. sondern als “öffentlich gelegte “ Meinung.

* Die Auszählung in den österr. Wahllokalen darf erst zu dem Zeitpunkt beginnen, wo das letzte Wahllokal in Österreich geschlossen wird (17 Uhr).

*Mit der Auszählung der Briefwahlstimmen muß spätestens um 9 Uhr des folgenden Tages begonnen werden.

2 wichtige Vorgangsweisen würde diese einfache Gesetzesänderung auslösen.

Erstens wäre eine Wahlanfechtung aus Gründen der zu früh veröffentlichten Endergebnisse nicht möglich, zweitens hätten die Wahlsprengel die Möglichkeit, auch die Auszählung der Briefwahlkarten bereits am Wahltag durchzuführen.

Es bleibt auch möglich, in Österreich unterschiedliche Wahlzeiten beizubehalten. Es würde lediglich der “Beginn der Auszählung auf dieselbe Uhrzeit” festgelegt.

Das wäre besonders in kleinen Sprengeln eine große Erleichterung und vermindert auch die Möglichkeiten der Wahlanfechtung. Für große Wahlsprengel würde 9 Uhr nächster Tag als Beginn der Wahlkartenauszählung ebenfalls möglich bleiben.

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