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Presse 5% 27.7.2020

Ein großer Artkel zum neuen „Problem der Steuergestaltung“  ist als Gastbeitrag in der Presse am 27. Juli 2020 zu lesen –
Presseartikel 5 % Gesamt

Allein der Titel sagt mehr als 1000 Worte:
Presse Tiel 27.7.2020 5%

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Dieser Medien-Artikel von dem Universitätsprofessor und dem Universitätsassistent der WU Wien zeigt sehr schön auf, daß derzeit auf Grund des hohen Zeitdruck durch Corona auch Gesetze fehlerhaft sein können.

Minister Anschober hat in vorbildlicher weise solche Fehler ehrlich eingestanden:

Kronenzeitung dazu:
Rudolf Anschober wird in den kommenden Tagen die entsprechenden Verordnungsteile außer Kraft setzen. Zudem räumte er nach dem Verordnungschaos in seinem Ressort Fehler ein: „Das darf nicht passieren und das ist einfach schlechte Arbeit gewesen, Punkt.“ Korrigiert werden muss so ziemlich alles, was im Ministerium aus dem Boden gestampft und vom Verfassungsgericht versenkt wurde. „Nirgendwo auf der Welt schreibt der Minister selbst Verordnungen“, aber er trage natürlich die Letztverantwortung, meinte Anschober. Daher werde man nun eine Strukturveränderung im Haus angehen und das Ministerium „neu aufstellen“. Kann man Anschober deshalb einen Vorwurf machen, schnell reagiert zu haben, auch wenn Fehler passiert sind? Eher nicht, sagt das Bauchgefühl – dennoch wird dieser Umstand noch für sehr viele Diskussionen sorgen.

Jetzt wären auch andere Minister und vor allen Dingen auch das Parlament gefordert, diese Gesetze im Parlament  und viele Verordnungen und FAQs in den Ministerien zu ändern, um den verfasungsrechtlichen Zustand wieder herzustellen.
Denn Gesetze die von den Normunterworfenen nicht nachuvollziehbar sind, verstoßen gegen die „elegante  österr. Verfassung“  wie drückte das der Verfassungsgerichtshof schon mehrmals so treffend aus: Verfassungsgerichtshof – Bedenken gegen Gesetze welche zu kompliziert sind um eingehalten zu werden

Und was meint der Waidhofner Nationalratspräsident zur „derzeitigen Lage“?
sobotka-gesetze-begutachtung

Es ist Zeit, mittels einer Sondersitzung des Nationalrates weiteren Schaden von den Bürgerinnen und Bürgern abzuwenden – siehe Entscheidung  der Verfassungsrichter zur 400 m2 Regel bei den Geschäftsschließungen – das wird wahrscheinlich teuer für den „Steuerzahler“

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