Allgemein

Fahrprüfungen ab 70

Neues aus der EU: Wer das 70. Lebensjahr erreicht hat, soll alle fünf Jahre einen neuen Führerschein beantragen müssen. Bei der Gelegenheit soll es den Ländern möglich gemacht werden, die Senioren auf ihre Fahrtüchtigkeit zu überprüfen.

Waidhofner werden bereits jetzt getestet, allerdings gleich alle Jahrgänge, die einen Führerschein haben und ins Gasthaus zu Maria Üblacker mit dem Auto fahren. Denn dort wartet seit 1. April 2023 (kein Aprilscherz) eine besondere Denkaufgabe für Autofahrer. Es handelt sich um das Abstellen eines Autos vor dem Nachbarhaus Untere Burg 9. Das erste Strafmandat wurden bereits ausgestellt

Bilder sagen vielleicht mehr als 1000 Erklärungen:

So sah es in der Unteren Burg vor dem 1. April 2023 aus:

Die “blaue Kurzparkzone begann seit rund 25 Jahren gleich nach dem blauen Strich zwischen den beiden geparkten Autos. Das blaue Auto stand daher in einer Dauerparkzone, das schwarze in der Kurzparkzone.

Seit 1. April 2023 ist der “blaue Zonestreifen” verlegt worden, aber die Halteverbotsschilder wurden belassen.

Situation ab dem 1. April 2023

Ein Parkplatz wurde blau markiert, der andere, der sich noch deutlich vor dem “Haltenverboten Anfang” befindet jedoch nicht.
Wer also hier steht ist ab sofort ein “Straftäter” pardon “Verwaltungsübertreter” -und das erste Strafmandate wurde bereits ausgestellt.

Des Rätsels Lösung:
Da die Strasse im Bereich vor der Halteverbotstafel offensichtlich zu schmal für den dort herrschenden Gegenverkehr ist, ist dieser Parkplatz nin nicht mehr als Kurzparkzone (blau) markierbar. Was 25 Jahre kein Problem war ist jetzt eben eines. Wer sich die Bilder genau ansieht wird aber unschwer erkennen, daß die Strasse im Bereich des Friseursalons (wenn z.B. nur ein Kleinbus die Kurzparkzone benütztt, praktisch noch enger ist. Aber natürlich hat es schon seine Berechtigung, daß dieser Parkplatz nun nicht mehr als markierter Kurzparkplatz zur Verfügung steht.

Aber warum wird dies nicht gekennzeichnet, z.B. durch das Vorrücken der Halteverbotstafel, noch besser wäre es, zusätzlich die entsprechenden zum Abstellen von 2 spurigen Kraftfahrzeugen verbotenen Flächen mit Bodenmarkierungen zu versehen. Denn das was jetzt hier den Autofahrern zugemútet wird dürfte sogar “Verkehrsexperten” zum “Verzweifeln” bringen.

Solche schwer durchschaubare Situationen einfach mit Strafmandaten zu lösen wird nicht funktionieren, denn bis alle Gäste von Maria Üblacker “ihr Lehrgeld” bezahlt haben kann sehr viel weiterer Unmut entstehen. Mehrere Wochen “Verärgerung” sollen genug sein. Wäre doch schön, wenn einer der zuständigen “Politiker” kurz bei Maria Üblacker vorbeischaun würde um sich die Situation vor Ort zeigen zu lassen – Das wäre einmal bürgernahe Politik !!!!! Und auch mit einem “Verwaltungsübertreter” wäre vielleicht eine Aussprache ganz gut – Maria kann sicher vertraulich einen Namen nennen.

Denn so steht es heute (17. Mai 2023) als Frage in der NÖN,
….. der Bürgermeister antwortete:

Einige von Vielen!

Wie schwer ist es eigentlich, solche Situationen klar zu kennzeichnen?
Hier ein Beispiel vom “Graben/ Pocksteinerstrasse” in Waidhofen / Ybbs:

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