Die neue Parkordnung der Stadt Waidhofen / Ybbs ist von sehr vielen “Unverständlichkeiten” geprägt.
Ein Beispiel wo Autofahrer ein Strafmandat bekommen: Wenn sie hier vor dem “Halteverbot Anfang” und nach einer eher eigenartigen “blauen Linie” ihr Fahrzeug abstellen.
Ohne viele Worte – aber wer soll den Raum zwischen der zu sehenden blauen Linie und vor dem “Halteverbot Anfang Verkehrszeichen” als “Halteverbot” erkennen? Tatsächlich passiert: Ein hier stehendes Auto bekam einen Strafzettel!
Es ist zu hoffen, daß viele der Ungereimtheiten rasch beseitigt werden. Sowohl von einer “Koalitionsfraktion” als auch von einer “Oppositionsfraktion” des Waidhofner Gemeinderates gab es vorbildliche “Pfingstdiskussionen” mit “aufmerksamen Waidhofnern” – es ist zu hoffen, daß nun auch “Taten im Gemeinderat “ folgen.
Tatsächlich gibt es schon eine “Bürgermeisterreaktion” an einen “Strafverfogten”. Dieser erhielt bereits eine Strafverfügung. Terminlich nach dieser Strafverfügung erhielt der Bestrafte unter Anderem folgende Mitteilung:
Einfach zum Nachdenken: Die Stadt bestraft einen Bürger für das Abstellen des Fahrzeuges in der Unteren Burg, fordert den Strafbetrag ein und teilt gleichzeitig mit, daß man ausgerechnet für diesen Parkplatz Änderungen von Seiten der Behörde in Betracht zieht.
Und es gibt weitere Beschwerden von Autofahrern, viele davon hätten mit verwaltungsgerechten Abmahnungen und Aufklärungen eine Mindest-Bürgernähe signalisieren und Rechtsstreitigkeiten verhindern können.
Die neue Parkordnung der Stadt Waidhofen / Ybbs ist von sehr vielen “Unverständlichkeiten” geprägt.
Ein Beispiel wo Autofahrer ein Strafmandat bekommen:
Wenn sie hier vor dem “Halteverbot Anfang” und nach einer eher eigenartigen “blauen Linie” ihr Fahrzeug abstellen.
Tatsächlich passiert: Ein hier stehendes Auto bekam einen Strafzettel!
Es ist zu hoffen, daß viele der Ungereimtheiten rasch beseitigt werden.
Sowohl von einer “Koalitionsfraktion” als auch von einer “Oppositionsfraktion” des Waidhofner Gemeinderates gab es vorbildliche “Pfingstdiskussionen” mit “aufmerksamen Waidhofnern” – es ist zu hoffen, daß nun auch “Taten im Gemeinderat “ folgen.
Tatsächlich gibt es schon eine “Bürgermeisterreaktion” an einen “Strafverfogten”. Dieser erhielt bereits eine Strafverfügung. Terminlich nach dieser Strafverfügung erhielt der Bestrafte unter Anderem folgende Mitteilung:
Und es gibt weitere Beschwerden von Autofahrern, viele davon hätten mit verwaltungsgerechten Abmahnungen und Aufklärungen eine Mindest-Bürgernähe signalisieren und Rechtsstreitigkeiten verhindern können.
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