N.Ö. Politik Waidhofen

Parkordnung Diskussion

Aktuell im August 2023:

Die Gemeindeabteilung erklärte schriftlich, daß die 2.- Euro Mindest-Parkgebühr in der grünen Zone von Waidhofen / Ybbs möglich ist:

Formal ist es also möglich, in der Färbergasse für 1 Stunde Kurzparken 2.- Euro bezahlen zu müssen, in der Innenstadt dagegen nur 1.- Euro – ob das auch “verständlich”, gescheit und gerecht ist, und ob solche große Unterschiede auch moralisch zu rechtfertigen sind, beantwortet unser Waidhofner Ehrenbürger Dr. Erwin Pröll mit seinem “Apell an die Politiker” am Besten:

Zur Auskunft des Landes sei zu vermerken:
Denn wie das mit der 1. Stunde 2.- Euro – dann 2 – 4. Stunde gratis – veröffentlicht ist, scheint doch für manche recht unverständlich zu sein – und bei “Verstoß gleich pro Tag 80.- Euro” – das sollte auch noch einmal überdacht werden dürfen! Denn der Verzicht auf eine klare Anzeige, ob bei der Ausfahrt ein Verstoß vorliegt (rot / grüne Ampel wie z.B. im ÖBB Parkhaus in Amstetten), bringt doch eine unnötige Verunsicherung für die Autofahrer mit sich.

Zum Vergleich die Gebührentafel des Landeskrankenhaus Scheibbs, mit demselben System wie der Lokalbahnhofplatz in Waidhofen ausgeststattet- Weiterer Unterschied, daß in Scheibbs rund um die Uhr Gebühren anfallen, bei einem Krankenhaus natürlich verständlich.

Und wie ist das mit dem Parken im großen Parkdeck beim Krankenhaus Waidhofen / Ybbs? Sicher auch sehr benützerfreundlich:
1. Stunde gratis, jede weitere begonnene halbe Stunde € 0,50. Stationäre Patientinnen und Patienten können gegen Vorlage ihres Einfahrtstickets beim Portier zum vergünstigten Tarif von € 2,-/Tag parken.

Hier nun eine Betrachtung der Waidhofner Parksituation aus Sicht der Praxis:

Die Änderung der Parkordnung im Dezember 2022 ist nachweislich mißglückt, denn seit Jänner 2023 wird in jeder Gemeinderatssitzung eine Abänderung beschlossen. Dringlichkeitanträge haben zwar indirekt schon einiges bewirkt, aber es wären noch wichtige Abänderungen nötig.
Daher ist es vorbildlich, daß der neu aufgestellte Wirtschaftsbund in Waidhofen / Ybbs zu einer offen Diskussion geladen hat – auch Nichtmitglieder. Daß dabei auch weitere Änderungen der Parkordnung eingefordert wurden ist sehr verständlich gewesen.

Denn Demokratie kann nur funktionieren, wenn auch richtig informiert wird:

Zum Thema Parkordnung Neu erreichte auch ein Brief einer Anrainerin den Kulturkreis Freisingerberg, also nicht nur die Wirtschaft stöhnt unter den neuen Parkregeln, auch für Anrainer ist einiges falsch gelaufen:

Ein paar “Eindrücke” von Parktafeln in Waidhofen / Ybbs:

Und auch aus der Gemeindepolitk erreicht den Kulturkreis Freisingerberg ein Vorschlag für die Diskussionsrunden.

1) Änderung der Takte in den gebührenpflichtigen Zonen von 1 Stunde auf ½ Stunden, auch wegen des Handyparken wichtig.

2) Änderung der Kurzparkzonenzeiten in den gebührenfreien Zonen von 90 Minuten auf 180 Minuten.

3) Entfall der gebührenfreien Kurzparkzonenzeiten ab 16 Uhr (Praxisgerechte Parkplatzlenkung – auch indirekte Vorgabe des NÖ. Kurzparkzonengesetz – Auslastung der Parkflächen).

4) Antrag an das Land NÖ., das Gesetz zu ändern. Erfordernis des Konsumentenschutzes und Anpassung an das digitale Zeitalter (Handyparken).

Mit der neuen Parkordnung vom 1. April 2023 hat die Mehrheit im Gemeinderat die Möglichkeiten des “Handyparken” unnötig beschnitten – eigentlich zum schämen für eine fortschrittliche Stadt.

Diese Anfrage stellte der Waidhofner Gemeindrat Josef Gschwandegger an Bürgermeister Werner Krammer bereits Ende Juni 2023. Bis jetzt hat der Herr Bürgermeister nicht geantwortet, formal ist er dazu verpflichtet, aber er hat bis Ende September 2023 dazu Zeit – soviel zur “Politik im Jahre 2023” – im Zeitalter von Mail und Digitalisierung.

Interessantes Detail dazu:
Das Land NÖ. beantwortete eine Parkgebührenanfrage von Karl Piaty sen. innerhalb von 4 Tagen schriftlich (siehe Beginn dieses BLOGs – Anfrage 13. August, Beantwortung 17. August). Wie viele Tage wird es dauern, bis eine Anfrage eines Gemeinderates an den Bürgermeister beantwortet wird?

Josef Gschwandegger
Anfrage an den Herrn Bürgermeister
§ 23 (2) NÖ STROG

Begründung: Fehlende Informationen bezüglich Gemeinderatsentscheidungen zur neuen Kurzparkordnung ab 1. April 2023

1) Welche Überlegungen gab es durch die Stadt, von dem österreichweit üblichen ½ Stundentakt auf 1 Stundentakt umzustellen?
Zusatzfrage: Von wem kam der Vorschlag, diese ungewöhnliche Taktverlängerung zu beschließen?

2) Welche Begründung liegt vor, daß Kurzparken in der Innenstadt 180 Minuten möglich ist (gebührenpflichtig) in den Außenbereichen aber nur 90 Minuten (gebührenfrei)

3) Welchen Grund hat es, die gebührenfreien Kurzparkzonen (außerhalb der Innenstadt gelegen) bis 18 Uhr auszudehnen, obwohl ab 16 Uhr meist keine Notwendigkeit mehr besteht. Büros, Ordinationen usw. haben zu diesen Zeiten vielfach bereits geschlossen.

Weitere Infos zum Thema Parken:

Auch in anderen NÖ. Städten macht man sich bezüglich “Parken in der Innenstadt” gerade jetzt wieder Gedanken – hier z.B. Krems:
https://www.heute.at/s/in-kremser-city-parkt-man-jetzt-30-minuten-gratis-100289083?utm_term=Autofeed&utm_medium=Social&utm_source=Facebook&fbclid=IwAR1aUgnMvJceoLy-mvVAzXUErS4huTSMvy5SqOPDl9l9hzOUqZvYD60iVyo_aem_AWERcyjherk2z9aX70GPX2aMm1Cr3lDaOv2tfX74gC_RF_wg16bWWOF9Z0x6Cs4Ebs0#Echobox=1693455048

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