Bei fast jeder Gemeideratssitzung Abänderungen bei der Parkverordnung – das wirft kein gutes Licht auf die politischen Entscheidungen – warum hat der Gemeinderat von Waidhofen / Ybbs diese Vorgangsweise gewählt, anstatt von Anfang an “Nägel mit Köpfen” zu machen?
Hier einige Protokolle der letzten Sitzungen, eines vom April 2023 fehlt noch:
Parkgebühren zeigen auch, wie sich eine Stadt um Kunden bemüht. Kurzparkzonen sind wichtig, eine Vergebührung nötig, um die Kosten von der Überwachung aufzubringen, den öffentlichen Verkehr zu fördern und auch Investitionen in die Parkplatz-Infrastruktur zu ermöglichen.
Die Höhe und Staffelungen der Parkgebühren sagen darüber hinaus sehr viel aus, wie die politischen Vertreter zu den Wirtschaftstreibenden in den betroffenen Innenstädten stehen. Und ob sie “das Parkplatzangebot lenken” wollen oder eher “das Abzocken” der Kunden und Gäste im Vordergrund steht.
Als Beispiel einer derartigen Betrachtung seien die 4 Statutarstädte in NÖ. ausgewählt, denn für diese gilt eine einheitliche Landesvorgabe. Die Parkdauer und die Gebühren können jedoch von den Mandataren des Gemeinderates selbstständig festgesetzt werden. Soweit sie nicht den Vorgaben des NÖ Kraftfahrzeugabstellabgabegesetz LGBL.3706-0 entgegenstehen.
Um einen praxisnahen Vergleich zu ermöglichen wurde die Gebühr für 1 ½ Stunden (90 Minuten) herangezogen. Diese 90 Minuten entsprechen der einstigen Idee für Kurzparkzonen – frühere Parkscheiben hatten fixe Zeiger und nur diese Parkzeit von 90 Minuten zum einstellen.
Hier nun die Antworten aus den NÖ. Statutarstädten Krems, St. Pölten und Wr. Neustadt vom 28. April 2023:
Zusätzlich auch noch Amstetten und Enns – als Vergleich, wo für 90 Minuten Kurzparken in der blauen Zone 1,50 Euro verlangt werden.
Interessant ist auch die Kurzparkzonenregelung in Wels: Hier die direkte Info aus dem Welser Bürgermeisterbüro:
Sehr geehrter Herr Kommerzialrat Piaty!
Vielen Dank für Ihre E-Mail. 90 Minuten kosten in Wels € 1,-. Es ist bei uns so geregelt, dass in 6-Minuten-Schritten zu je 10,- Cent verrechnet wird. Der Maximalbetrag ist € 1,00 (also 1 Stunde), wenn man diesen erreicht, bekommt man die 2. Stunde automatisch kostenlos dazugebucht. Beim Handy-Parken sind jedoch auch 1-Minuten-Schritte möglich.
Wir hoffen, Ihnen somit gedient zu haben und verbleiben. Mit freundlichen Grüßen Für den Bürgermeister: Patrick Sanad STADT WELS Büro des Bürgermeisters
Trotzdem ist zu beachten, daß Vergleiche oft schwer sind, denn auch die landesgesetzlichen Vorgaben sind leider unterschiedlich gehalten.
In Waidhofen / Ybbs wurde am 1. April 2023 die Gebühr für 90 Minuten Parken von 1.- Euro auf 2.- Euro erhöht, da die Kunden und Gäste nunmehr auch für 90 Minuten Parkzeit gleich jene Summe wie für 2 Stunden (120 Minuten) Parkzeit zu bezahlen haben. Für die Wohnbevölkerung und die Beschäftigten der Innenstadt wurde (nach lauten Protesten) nachträglich im Gemeinderat eine Lösung beschlossen.
Die Gemeinderäte von WVP, SPÖ und FUFU haben die sonst üblichen 30 Minutenschritte mit 1. April 2023 abgeschafft, die ersten 60 und 90 Minuten gleich um 100 % erhöht. Warum? Das konnte bisher nicht recherchiert werden.
Dies ergibt daher folgendes aktuelle Bild der 4 Statutarstädte (28. April 2023) Alle Angaben für die “Blauen Zonen” der Städte.
Krems / Donau: 90 Minuten Parken 50 Cent
St. Pölten: 90 Minuten Parken 1,50 Euro
Wiener Neustadt: 90 Minuten Parken 1,80 Euro
Waidhofen / Ybbs: 90 Minuten Parken 2.- Euro
Dieses Ergebnis einer Recherche vom 28. April 2023 zeigt deutlich, daß Waidhofen / Ybbs die teuersten Parkgebühren der NÖ. Statutarstädte hat. Die Waidhofner Gemeinderäte, zumindest die, welche das beschlossen haben, werden höflich ersucht, die Beweggründe ihrer Vorgangsweise schriftlich klarzulegen. Dies ist der immer versprochenen Transparenz der politischen Entscheidungen geschuldet.
Aber auch das Gebührensystem des ParkdeckZentrum(ehemaliger Pfarrgartenparkplatz) ist zu hinterfragen – dazu gibt es bereits entsprechende Begründungen – ein Gespräch mit dem Innenstadtkoordinator wurde bisher allerdings nicht zugesagt!
Zusätzlich wäre auch die “Zeit der Gebührenpflicht” den geänderten Geschäftszeiten anzupassen – hier alles Nähere dazu:
Bei fast jeder Gemeideratssitzung Abänderungen bei der Parkverordnung – das wirft kein gutes Licht auf die politischen Entscheidungen – warum hat der Gemeinderat von Waidhofen / Ybbs diese Vorgangsweise gewählt, anstatt von Anfang an “Nägel mit Köpfen” zu machen?
Hier einige Protokolle der letzten Sitzungen, eines vom April 2023 fehlt noch:
Parkgebühren zeigen auch, wie sich eine Stadt um Kunden bemüht.
Kurzparkzonen sind wichtig, eine Vergebührung nötig, um die Kosten von der Überwachung aufzubringen, den öffentlichen Verkehr zu fördern und auch Investitionen in die Parkplatz-Infrastruktur zu ermöglichen.
Die Höhe und Staffelungen der Parkgebühren sagen darüber hinaus sehr viel aus, wie die politischen Vertreter zu den Wirtschaftstreibenden in den betroffenen Innenstädten stehen. Und ob sie “das Parkplatzangebot lenken” wollen oder eher “das Abzocken” der Kunden und Gäste im Vordergrund steht.
Als Beispiel einer derartigen Betrachtung seien die 4 Statutarstädte in NÖ. ausgewählt, denn für diese gilt eine einheitliche Landesvorgabe. Die Parkdauer und die Gebühren können jedoch von den Mandataren des Gemeinderates selbstständig festgesetzt werden. Soweit sie nicht den Vorgaben des NÖ Kraftfahrzeugabstellabgabegesetz LGBL.3706-0 entgegenstehen.
Um einen praxisnahen Vergleich zu ermöglichen wurde die Gebühr für 1 ½ Stunden (90 Minuten) herangezogen. Diese 90 Minuten entsprechen der einstigen Idee für Kurzparkzonen – frühere Parkscheiben hatten fixe Zeiger und nur diese Parkzeit von 90 Minuten zum einstellen.
Hier nun die Antworten aus den NÖ. Statutarstädten Krems, St. Pölten und Wr. Neustadt vom 28. April 2023:
Zusätzlich auch noch Amstetten und Enns – als Vergleich, wo für 90 Minuten Kurzparken in der blauen Zone 1,50 Euro verlangt werden.
Interessant ist auch die Kurzparkzonenregelung in Wels:
Hier die direkte Info aus dem Welser Bürgermeisterbüro:
Sehr geehrter Herr Kommerzialrat Piaty!
Vielen Dank für Ihre E-Mail. 90 Minuten kosten in Wels € 1,-. Es ist bei uns so geregelt, dass in 6-Minuten-Schritten zu je 10,- Cent verrechnet wird. Der Maximalbetrag ist € 1,00 (also 1 Stunde), wenn man diesen erreicht, bekommt man die 2. Stunde automatisch kostenlos dazugebucht. Beim Handy-Parken sind jedoch auch 1-Minuten-Schritte möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt auf unserer Homepage: https://www.wels.gv.at/lebensbereiche/wirtschaft-und-mobilitaet/parkinformationen/parken-in-wels-parkraumbewirtschaftung/
Wir hoffen, Ihnen somit gedient zu haben und verbleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bürgermeister: Patrick Sanad
STADT WELS Büro des Bürgermeisters
Trotzdem ist zu beachten, daß Vergleiche oft schwer sind, denn auch die landesgesetzlichen Vorgaben sind leider unterschiedlich gehalten.
In Waidhofen / Ybbs wurde am 1. April 2023 die Gebühr für 90 Minuten Parken von 1.- Euro auf 2.- Euro erhöht, da die Kunden und Gäste nunmehr auch für 90 Minuten Parkzeit gleich jene Summe wie für 2 Stunden (120 Minuten) Parkzeit zu bezahlen haben.
Für die Wohnbevölkerung und die Beschäftigten der Innenstadt wurde (nach lauten Protesten) nachträglich im Gemeinderat eine Lösung beschlossen.
Die Gemeinderäte von WVP, SPÖ und FUFU haben die sonst üblichen 30 Minutenschritte mit 1. April 2023 abgeschafft, die ersten 60 und 90 Minuten gleich um 100 % erhöht.
Warum? Das konnte bisher nicht recherchiert werden.
Dies ergibt daher folgendes aktuelle Bild der 4 Statutarstädte (28. April 2023)
Alle Angaben für die “Blauen Zonen” der Städte.
Krems / Donau: 90 Minuten Parken 50 Cent
St. Pölten: 90 Minuten Parken 1,50 Euro
Wiener Neustadt: 90 Minuten Parken 1,80 Euro
Waidhofen / Ybbs: 90 Minuten Parken 2.- Euro
Dieses Ergebnis einer Recherche vom 28. April 2023 zeigt deutlich, daß Waidhofen / Ybbs die teuersten Parkgebühren der NÖ. Statutarstädte hat. Die Waidhofner Gemeinderäte, zumindest die, welche das beschlossen haben, werden höflich ersucht, die Beweggründe ihrer Vorgangsweise schriftlich klarzulegen. Dies ist der immer versprochenen Transparenz der politischen Entscheidungen geschuldet.
Aber auch das Gebührensystem des Parkdeck Zentrum (ehemaliger Pfarrgartenparkplatz) ist zu hinterfragen – dazu gibt es bereits entsprechende Begründungen – ein Gespräch mit dem Innenstadtkoordinator wurde bisher allerdings nicht zugesagt!
Zusätzlich wäre auch die “Zeit der Gebührenpflicht” den geänderten Geschäftszeiten anzupassen – hier alles Nähere dazu:
Und auch hier noch
“Wissenswertes” zum Thema “Parken in Waidhofen / Ybbs”
Das Thema Samstag 8 – 9 Uhr ist gut dokumentiert:
Parkscheine (Papier) zum Ausfüllen (alt und neu)
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