In den letzten Jahren hat die Politik viel an Vertrauen verloren, daher ist es wichtig dieses Vetrauen wieder zurückzugewinnen. Ein wichtiges Thema für faire Politiker ist die Aufrechterhaltung der Wettbewerbsgleicheit. Denn dies ist auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit:
….. nicht nur die “rechtlichen Normen” sind von den Politikern einzuhaltem!
Daß mit der in Österreich überschießenden Ansiedlung von Geschäften außerhalb der Innenstädte entsprechende Wettbewerbsverzerrungen entstanden sind ist Realität, daher muß nun getrachtet werden, daß zumindest unter den Innenstädten Wettbewerbsgleicheit gesichert ist.
Dazu gehört auch die faire Parkplatzbewirtschaftung.
Moderne Verrechnungsmöglichkeiten wie das Handyparken und eine allgemeine Taktlänge als Grundlage der Bezahldauer ist daher unbedingt notwendig geworden. Parkzeit Berechnungstakt von 30 Minuten ( auch für Handyparken) und eine in 10 Centschritten weiterführende Vergebührung ist heute Standard. Als Mostviertel-Beispiele seien dazu Amstetten und Melk genannt.
Nur in Waidhofen / Ybbs sind diese praxisgerechten Vorgaben noch nicht beschlossen worden, daher ergibt sich dadurch ein politisch bedingter Wettbewerbsnachteil der Waidhofner Innenstadtgeschäfte. Andererseits hat Waidhofen / Ybbs eine verlängerte Kurzparkzeit(statt 120 Minuten – 180 Minuten) ohne sich diesen „Zeitluxus“entsprechend honorieren zu lassen.
Daher sollte folgendes ( im Paket ) sofort umgesetzt werden: Gebühren für das Innenstadtparken in Waidhofen / Ybbs: 15 Minuten Gratisparken (gleich wie derzeit): Takt der Parkgebühren je angefangene 30 Minuten je 50 Cent – bis zu 120 Minuten und danach (bis 180 Minuten) je 30 Minuten 1 .- Euro. Bei den Parkautomaten ist eine Verlängerung der Parkzeiten (nach 50 Cent Mindesteinwurf) in 10 Centschritten möglich zu machen. Handyparken daher ebenfalls mit 30 Minuten Takt.
Diese Vorgaben mit sofortiger Wirkung umzusetzen sind nötig, um den fairen Wettbewerb innerhalb der Innenstädte zu sichern und die modernen Verrechnungen (über Handy) entsprechend attraktiv zu halten. Die Erhöhung der Parkgebühr für Innenstadtparken, über die 120 Minuten hinaus, sind dagegen für die Finanzsituation der Stadt sehr dienliche Mehreinnahmen.
Dieser Paketvorschlag zielt darauf ab, die Park-Frequenz in der Innenstadt zu erhöhen. Zählungen im Sommer zeigten, daß oft rund 2/3 der Autos (meist auf Parkplatzsuche) nur mehr durch die Innenstadt fahren – (manche bis zu 3 x hintereinander). Und seit der Umstellung der Gebühren fühlbar noch mehr Durchfahrten. Es fahren an manchen Zeiten in der Minute zwischen 8 und 10 Autos am Unteren Stadtplatz (von Bipa bis Erb) was rund 480 Autos in solchen Stunden bedeutet. Das ist auch deshalb unsinnig, weil zu den Geschäftszeiten fast nie einer der nur rund 30 Parkplätze in diesem Bereich leer ist. Citybushaltestelle und zusätzliche Bänke und auch zu viele Radständer haben viele Parkplätze in diesem Bereich verdrängt, das dadurch entfallene Parkentgelt macht sich hier auch für die Stadt sehr negativ bemerkbar. Ein öfterer Wechsel der Parkplätze brächte daher nicht nur den Geschäftsleuten eine bessere Frequenz, auch die Parkerlöse steigen damit an. Und auf höhere Parkgebühreneinnahmen zu verzichten, das wird vor dem Rechnungshof wohl keine gute Ausgangssituation werden.
Wenn das Parken für 1 Stunde in der Innenstadt um 100 % günstiger ist als am Lokalbahnhof oder in der Färbergasse, (dort zahlt man für die 1. Stunde Parken gleich 2 Euro Mindestgebühr) dann ist die derzeitige Fehlentwicklung in der Innenstadt vorprogrammiert. Also auch außerhalb wäre rasch etwas zu machen, um nicht alle Autofahrer zuerst in der Innenstadt einen günstigeren Parkplatz suchen zu lassen. Das ginge mit den gleichen Preisen – aber mit fairen “Takten”: 1 Stunde 50 Cent – 2 Stunden 1.- Euro – 3 Stunden 1,50 Euro ….. und eben wie jetzt 4 Stunden zu 2.- Euro Übrigens: Nach der derzeitigen Regelung kostet die 5. Stunde (Kino, Lokalbahnhof, Färbergasse, Viadukt) wieder 2 Euro, die Sinnhaftigkeit und Fairheit solcher Gebührenregelungen wird kaum jemand schlüssig erklären können. Dabei wäre es ganz einfach: Gleichmäßig 50 Cent je gebührenpflichtiger Stunde!
In den letzten Jahren hat die Politik viel an Vertrauen verloren, daher ist es wichtig dieses Vetrauen wieder zurückzugewinnen. Ein wichtiges Thema für faire Politiker ist die Aufrechterhaltung der Wettbewerbsgleicheit.
Denn dies ist auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit:
Daß mit der in Österreich überschießenden Ansiedlung von Geschäften außerhalb der Innenstädte entsprechende Wettbewerbsverzerrungen entstanden sind ist Realität, daher muß nun getrachtet werden, daß zumindest unter den Innenstädten Wettbewerbsgleicheit gesichert ist.
Dazu gehört auch die faire Parkplatzbewirtschaftung.
Moderne Verrechnungsmöglichkeiten wie das Handyparken und eine allgemeine Taktlänge als Grundlage der Bezahldauer ist daher unbedingt notwendig geworden. Parkzeit Berechnungstakt von 30 Minuten ( auch für Handyparken) und eine in 10 Centschritten weiterführende Vergebührung ist heute Standard. Als Mostviertel-Beispiele seien dazu Amstetten und Melk genannt.
Nur in Waidhofen / Ybbs sind diese praxisgerechten Vorgaben noch nicht beschlossen worden, daher ergibt sich dadurch ein politisch bedingter Wettbewerbsnachteil der Waidhofner Innenstadtgeschäfte. Andererseits hat Waidhofen / Ybbs eine verlängerte Kurzparkzeit (statt 120 Minuten – 180 Minuten) ohne sich diesen „Zeitluxus“ entsprechend honorieren zu lassen.
Daher sollte folgendes ( im Paket ) sofort umgesetzt werden:
Gebühren für das Innenstadtparken in Waidhofen / Ybbs:
15 Minuten Gratisparken (gleich wie derzeit):
Takt der Parkgebühren je angefangene 30 Minuten je 50 Cent – bis zu 120 Minuten und danach (bis 180 Minuten) je 30 Minuten 1 .- Euro.
Bei den Parkautomaten ist eine Verlängerung der Parkzeiten (nach 50 Cent Mindesteinwurf) in 10 Centschritten möglich zu machen.
Handyparken daher ebenfalls mit 30 Minuten Takt.
Diese Vorgaben mit sofortiger Wirkung umzusetzen sind nötig, um den fairen Wettbewerb innerhalb der Innenstädte zu sichern und die modernen Verrechnungen (über Handy) entsprechend attraktiv zu halten. Die Erhöhung der Parkgebühr für Innenstadtparken, über die 120 Minuten hinaus, sind dagegen für die Finanzsituation der Stadt sehr dienliche Mehreinnahmen.
Dieser Paketvorschlag zielt darauf ab, die Park-Frequenz in der Innenstadt zu erhöhen. Zählungen im Sommer zeigten, daß oft rund 2/3 der Autos (meist auf Parkplatzsuche) nur mehr durch die Innenstadt fahren – (manche bis zu 3 x hintereinander). Und seit der Umstellung der Gebühren fühlbar noch mehr Durchfahrten. Es fahren an manchen Zeiten in der Minute zwischen 8 und 10 Autos am Unteren Stadtplatz (von Bipa bis Erb) was rund 480 Autos in solchen Stunden bedeutet. Das ist auch deshalb unsinnig, weil zu den Geschäftszeiten fast nie einer der nur rund 30 Parkplätze in diesem Bereich leer ist. Citybushaltestelle und zusätzliche Bänke und auch zu viele Radständer haben viele Parkplätze in diesem Bereich verdrängt, das dadurch entfallene Parkentgelt macht sich hier auch für die Stadt sehr negativ bemerkbar. Ein öfterer Wechsel der Parkplätze brächte daher nicht nur den Geschäftsleuten eine bessere Frequenz, auch die Parkerlöse steigen damit an. Und auf höhere Parkgebühreneinnahmen zu verzichten, das wird vor dem Rechnungshof wohl keine gute Ausgangssituation werden.
Wenn das Parken für 1 Stunde in der Innenstadt um 100 % günstiger ist als am Lokalbahnhof oder in der Färbergasse, (dort zahlt man für die 1. Stunde Parken gleich 2 Euro Mindestgebühr) dann ist die derzeitige Fehlentwicklung in der Innenstadt vorprogrammiert. Also auch außerhalb wäre rasch etwas zu machen, um nicht alle Autofahrer zuerst in der Innenstadt einen günstigeren Parkplatz suchen zu lassen.
Das ginge mit den gleichen Preisen – aber mit fairen “Takten”:
1 Stunde 50 Cent –
2 Stunden 1.- Euro –
3 Stunden 1,50 Euro
….. und eben wie jetzt 4 Stunden zu 2.- Euro
Übrigens: Nach der derzeitigen Regelung kostet die 5. Stunde (Kino, Lokalbahnhof, Färbergasse, Viadukt) wieder 2 Euro, die Sinnhaftigkeit und Fairheit solcher Gebührenregelungen wird kaum jemand schlüssig erklären können. Dabei wäre es ganz einfach: Gleichmäßig 50 Cent je gebührenpflichtiger Stunde!
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