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Der „Bärenfall“!


Gemeinderatssitzung in Waidhofen / Ybbs 24. März 2025

Änderung der Gebrauchsabgaben in Bezug auf die Tarife der Schanigärten am Beispiel eines konkreten Anlassfalles. Gemeinderat Josef Gschwandegger (FPÖ) zeigte an einem praktischen Beispiel auf, wie diese Schanigartengebühren in NÖ behandelt werden.

Am Beispiel des kleinen Gastrobetriebes „Schwarzer Bär“ (Familie Stressler – Frühstückspension) legte der Gemeinderat die Gebührensituatin sehr gut dar.

Im Jahr 2024 hatte der Betrieb für den rund 18 m² großen Schanigarten 605.- Euro bezahlt.

Abrechnung 2024 mit den damals gestaffelten Monatsgebühren

Für das Jahr 2025 führte der Inhaber eine Verkleinerung des Schanigartens auf 13,3 m² aus. Trotz der am 24. März 2025 beschlossene Abänderung der Tarife muß die kleine Frühstückspension (bekannt auch für seine günstigen Preise für Übernachtungen bei den Radfahrtouristen des Ybbstalradweges) auch nach der Verkleinerung des Schanigartens eine massive Erhöhung um über 70 % – auf 1040.- Euro hinnehmen.

13,3 m² „gerundet“ laut NÖ Gebrauchsabgabengesetz auf 20,00 m²
je angefangene zehn m² = 2 x 65,00 x 8 Monate (03 bis 11/2025) = 1040.- Euro

Wie man einer solchen Vorgangsweise trotz langer Diskussion zustimmen kann? Diese große Erhöhung trotz der Verkleinerung um rund 5 m² ergibt sich auch durch das NÖ Gebrauchsabgabengesetz, welches durch diese Entscheidung nunmehr sofort hinterfragt werden muß.

Da der Gemeinderat von Waidhofen / Ybbs in derselben Sitzung für die Schanigärten in der Fußgängerzone eine 50 % Gebührenverminderung (gegenüber eines Beschlusses vom November 2024) beschlossen hat (Begründung: keine gebührenpflichtigen Parkplätze fallen weg) stellte Gemeinderat Josef Gschwandegger den Änderungsantrag, auch für die Ybbstorgasse (Adresse des schwarzen Bären) diese Regelung zu beschließen.

In dieser Ybbstorgasse wurden im Vorjahr einige der einstigen Parkplätze von „Gebührenpflichtig auf Parkverbot“ umgestellt, direkt vor dem Hause des „schwarzen Bären“ ist ebenfalls kein Parkplatz eingezeichnet – da auch hier die neu verordnete Begegnungszone mit Fahrradgegenverkehr gilt. Und in einer Begegnungszone gelten nur eingezeichnete Parkplätze auch als solche.
Und es sollte doch jeder Waidhofner wissen, daß im Winter, wenn der Schanigarten weg ist, dort auch kein Auto stehen darf. Wer es nicht glaubt – Nachfragen beim Überwachungspersonal der Parkplätze.

Hier ist die Diskussion samt Abstimmung zu sehen und zu hören –
…. bessere Tonqualität auf dem Videokanal des Magistrates:

Der Abänderungsantrag von Gemeinderat Josef Gschwandegger, diese klar ersichtlichen Härten für die kleine Frühstückspension zu entschärfen, wurde vom Gemeinderat abgelehnt. Damit ist die Diskussion über das NÖ Gebrauchsabgabengesetz nun vielleicht über das neue Staatssekretariat für Deregulierung zu führen.

In einem Medienbericht der NÖN (26. März 2025) wird bereits sehr umfangreich über diese Vorgangsweise berichtet. NÖN über den Parkplatz vor dem „Schwarzen Bären“. Daß sowohl der Herr Bürgermeister als auch Vize Bahr und Stadtrat Dowalil das nicht automatisch als Gegeben sahen verwundert Waidhofnerinnen und Waidhofner sicherlich doch ein wenig. Daß vor dem schwarzen Bären kein Auto stehen darf, weil es dort noch nie eine Bodenmarkierung dazu gab, ist sicher allgemein bekannt. Und die neu beschlossene Begegnungszone erlaubt Parkplätze nur dort, wo sie auch markiert sind.

Angeblich gibt es einen Plan, wo ein Parkplatz dort eingezeichnet ist. Ob dieser aus der Zeit stammt, wo es noch keinen Gegenverkehr für Radfahrer gab und auch noch keine Begegnungszone verordnet war, ist derzeit nicht bekannt. Aber das sollte sich eruieren lassen. Jedenfalls gab es seit der Pflasterung im Jahre 2000 dort nie einen blau markierten, daher auch nie einen gebührenpflichtigen Kurzparkplatz.

Und es gab sogar eine Info, daß es in diesem Bereich der YbbstorgasseNähe Schanigarten Stressler sehr wohl blaue Markierungen gibt. Doch die haben nichts mit Parkmarkierungen zu tun, sondern sind mit haltbaren blauer Farbe aufgesprühte Wegweiser für den Riverthon Lauf. Wer genau schaut kann dies unschwer erkennen – Parkplätze sind anders markiert:

Natürlich hat der Waidhofner Gemeinderat mit der Entscheidung, die Vergebührung der Schanigärten mit den gebührenpflichtigen Parkplätze in Verbindung zu bringen, auch eine allgemeine Diskussion zum NÖ Gebrauchsabgabegesetz ausgelöst. Jetzt ist der NÖ Landtag gefragt.

Denn Schanigartenplätze sind lediglich „Ausweichplätze im Freien“ – es sind dadurch keine Umsatzzuwächse vorhanden, sondern nur bei Schönwetter ein besserer Service für die Kunden gegeben. Auch rechtlich abgesichert, werden doch wegen der temporären Außenplätze auch die Vorgaben für Toiletten und ähnliches nicht berührt. Doch Schanigarten gehören heute zu einem bunten Stadtbild – sind auch Visitenkarten der Gastronomie. Diese dafür so hoch zu vergebühren ist wohl nur einem Fehler des NÖ Landesgesetzes zuzuschreiben – hier weitere Informationen dazu:

Aber neben dem „schwarzen Bären“ fallen auch andere Betriebe diesen hohen Erhöhungen zum Opfer. Denn Schanigärten die schon jetzt im März stehen bezahlen das 6- fache vom Vorjahr. Ähnlich geht es den Schanigärten, welche im April 2025 den Betrieb aufnehmen – auch hier betragen die Erhöhungen für diesen Monat rund 600 %. Auch für die Betriebe am Hohen Markt ist die Erhöhung im April (trotz der beschlossenen Änderungen) gegenüber 2024 ebenfalls beachtliche 300%. (statt 11.- Euro 33.- Euro pro angefangene 10 m2)

Der „schwarze Bär“ hat, wohl auch um ein bißchen „Grün“ in die Stadt zu bringen, bereits vor wenigen Tagen den Schanigarten aufgestellt. Das kostet für 8 Tage gleich einmal 130.- Euro – denn der NÖ Gesetzgeber verlangt für „angefangene Monate“ die Gebühren. Anderswo wird auch nach Saisonen abgerechnet.

Etwas „Grün“ in der Stadt kostet offensichtlich hohe Gebühren – in diesem Fall 130.- Euro für die letzten 8 Märztage. Denn bei den Temperaturen im März setzt sich kaum ein Gast dorthin. Da aber kein Parkplatz verlorengeht und den Pflanzen etwas Licht gut tut, ist dies verständlich und sieht doch ganz nett aus.

Wie die Sache „beim Bären“ ausgehen wird, ist noch offen, denn die tatsächliche Abrechnung für die Schanigärtengebühren für das Jahr 2025 wird erst im Jänner 2026 zugestellt.

Der „Schwarze Bär“ für viele die letzte Erinnerung an die großartige Gastwirtezeit in Waidhofen / Ybbs – für viele Radfahrer eine preisgünstige Möglichkeit eine Tour in Waidhofen / Ybbs zu beginnen.
Aber auch bekannte Österreicher finden sich im „Bären“ zurecht – hier z.B. Herbert Kickl im sommerlichen Ruderleiberl nach seiner Radtour auf der Eisstrasse von Steyr nach Waidhofen / Ybbs mit der Wirtefamilie Stressler.

Hinter diesem Bild ist der „Schanigarten mit Schirm“ des Schwarzen Bären – 13 m2 öffentliches Gut, welches noch große Bekanntheit erreichen könnte. Denn ein besseres Beispiel für die fatalen Auswirkungen des NÖ Gebrauchsabgabengesetzes findet sich selten.

Und auch bei den traditionellen Veranstaltungen der Familie Stressler lassen sich hier gerne Gäste von auswärts sehen, zB. der LHSTV. Udo Landbauer:

Auch aus dem NÖ. Landtag gibt es öfters Besuch in Waidhofen / Ybbs – z.B. vom 2. Landtagspräsidenten und mehreren Landtagsabgeordneten – hier zuletzt beim Ybbstaler Oktoberfest 2025, im „Halbmond“ der Familie Stressler:

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