Aktuell 13. Jänner 2026: Bald läuft die 2 jährige Bausperre aus(Februar 26) und die Zeit für den Gemeinderatsbeschluss der Verordnung über die neuenSchutzzonen drängt. Jetzt müssen die Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger von den Gemeinderäten erwogen werden. Dies sieht das Raumordnungsgesetz so vor. Hier die Namen, Tel. Nr. und Mailadressen der Mitglieder jenes Ausschusses, der für die Raumplanung(daher auch die Schutzzonen)verantwortlich zeichnet:
Hier eine Zusammenfassung zum Thema „Schutzzonen“ ab Dez. 2025! Was passiert, wenn sich die Politik in Bund, Land und Gemeinden verschieden verhält? Nennt man das dann „ÖsterreichischerFöderalismus in Reinkultur?„
Am Beispiel des NÖ Baurechtes soll dies 2026 abgehandelt werden:
Mit großer Genugtuung beschloss 2025 der Nationalrat und auch der NÖ Landtag diese Vereinfachungen im österr. Baurecht.Entbürokratisierung, Kostenersparnis, und mehr Lebensqualität für die Menschen welche ihre Häuser gegen den immer stärker werdenden Klimawandel fit machen müssen.
Photovoltaik, Solaranlagen, Klimaanlagen, Jalosien, Sonnensegel und Markisen (wichtiger Hitze- Sonnen- und Lärmschutz) und vieles mehr wird nun anmeldungs- und bewilligungsfrei – bravo dem NÖ Landtag und auch dem Nationalrat!
Waidhofen / Ybbs besitzt nun auch wieder einen Landtagsabgeordneten, Mario Wührer. Dieser hat darüber, auch medial im Ybbstaler, Stellung bezogen. Vorbildlich dabei seine Aussage von „mehr Hausverstand und weniger unnötige Vorschriften“ bei der Bauordnung.
Doch in der Praxis wird das leider anders gehandhabt. Hier erlaubt der NÖGesetzgeber den Städten und Gemeinden per Gemeinderatsverordnung Schutzzonen zu beschliessen. Eine gute Sache, wenn die Städte und Gemeinden sich an die gesetzlichen Vorgaben des Landes halten. Aber ausgerechnet zu der Zeit, als die Bundes- und NÖ Landespolitik die neue Bauordnung fordert und der Nationalrat und NÖ Landtag diese beschließen, läuft dazu in der NÖ Statutarstadt Waidhofen / Ybbs ein beachtenswertes, erkennbar sehr gegenteiliges Szenario, bezüglich Raumordnung und Bauordnung, ab.
Der Gemeinderat beschloss vorab bereits 2024 einen „Baustopp bzw. Bausperre“ für Teile der Stadt und legte seinen Bürgerinnen und Bürgern knapp 2 Jahre später einen Verordnungsentwurf unter den Christbaum 2025. Wer bis 5. Jänner 2026 nicht schriftlich darauf reagiert, selber schuld !!
Zu diesem offiziellen Entwurf der Stadt hat Karl Piaty sen. eine Diskussionsunterlage einer abgeänderten Verordnung erstellt – nur als Diskussionsunterlage für einen notwendigen Ensambleschutz:
Österreich ist ein Rechtsstaat und eine Demokratie. Daher haben sich mehrere Bürgerinnen und Bürger der Stadt in den städtischen Verordnungsentwurf eingelesen und sich die dazu vorgelegten Pläne angesehen.
Was hier auf den ersten Blick zu sehen ist? Da brauchte es nicht viel Erfahrung um zu erkennen, dass hier von den eingesetzten Experten (einer davon angeblich sogar aus dem Amt der NÖ Landesregierung), einiges offensichtlich falsch gesehen wurde, bzw. Dinge eingebaut sind, welche der österr. Verfassung zuwiderlaufen könnten. Daher war es leider nötig, einen Rechtsexperten im Bezug auf Raumordnung zu beauftragen, die Verordnung samt Plänen rechtlich zu durchforsten.
Dies ist nun in einem allgemeinen Teil und an 4 Beispielen zusammengefasst und termingerecht noch vor Weihnachten 2025 an die Stadt übermittelt worden. Aber die offensichtlichen Fehler im Verordnungs-Entwurf und den Plänen, was z.B. die Grundlagenforschung und die Kategorisierung betreffen, scheinen noch weit umfangreicher gefächert zu sein. Daher wurden termingerecht weitere Stellungnahmen eingebracht.
Es liegt nun an den Waidhofner Gemeinderäten, die Situation zu besprechen und die verschiedenen Eingaben ihrer Bürger(übrigens auch Wähler und Wählerinnen)in „Erwägung“ zu ziehen.
Wer den einstigen Beschluss der „Bausperre“ im Gemeinderat verfolgt hat, konnte unschwer erkennen, dass die Mehrzahl der beschlussfassenden Stadt- und Gemeinderäte vorab gar nicht zum Thema informiert wurden. Dies ist sehr klar auch aus der Bild- und Tonaufzeichnung des Magistrates nachzuvollziehen.
Ein Beispiel sollte auch den Experten des Landes NÖ zu denken geben – das höchstgerichtliche Verfahren um den Denkmalschutz über das Gebäude Waidhofen an der Ybbs, Unterer Stadtplatz 39 – Bäckerei und Zuckerbäckerei Piaty. Dient wohl als Beispiel von „Verkennung der Rechtslage“.
Hier wurde bereits 2002 vom Höchstgericht eine genaue Grundlagenforschung dieses Objektes in Waidhofen / Ybbs eingefordert. Die hochrangig durchgeführten Expertisen ergaben eindeutig, dass dieses Gebäude durch Brand, Umbauten und Zubauten keine schützenswerte historische Bausubstanz mehr aufweist, daher die „Unterschutzstellung des gesamten Gebäudes“ in „Verkennung der Rechtslage“ erfolgte und der Denkmalschutz(außer der Fassade zum Unteren Stadtplatz hin) vom Verwaltungsgerichtshof 2004rechtswirksam aufgehoben wurde.
2025 versuchen die nunmehrigenNÖExperten, diese nicht schützenswerten Gebäudeteile plötzlich planlich dem Denkmalschutz zu unterwerfen und im Text als Schutzzone 2 zu definieren. Damit stellen die Verantwortlichen der geplanten Schutzzonenverordnung(alle Namen wurden bisher trotz Nachfrage nicht bekanntgegeben) die klare Entscheidung des Bundes-Verwaltungsgerichtshofes öffentlich in Frage – für rechtskundige Experten eher ungewöhnlich in der langen Geschichte der österreichischen Höchstgerichte:
Allgemein zum Thema hat Rechtsanwalt Dr. Renner folgendes ausgeführt:
Ausschnitt aus der 20 seitigen Stellungnahme zu den geplanten Schutzzonen in Waidhofen / Ybbs
Diese Formulierung in der Verordnung trifft bei mehreren Objekten in Waidhofen zu. So ist bei einem anderen Objekt nur ein Tor unter Denkmalschutz – eine Kategorisierung der nicht betroffenen Gebäudeteile in Schutzzone II oder III. daher eigentumsrechtlich sehr problematisch.
Wenn also selbst die „Gespannführer aus Stadtund Land“ offensichtlich nicht so recht wissen, wohin es gehen soll, dann wird es den „normunterworfenen Mitfahrern“ natürlich vermehrt mulmig, so sieht es zumindest vorerst die KI – ob der Verwaltungs– oder gar Verfassungsgerichtshof tätig werden müssen entscheiden nun die 40 WaidhofnerGemeinderäte. Denn mit dem 5. Jänner 2026 erfolgt die Erwägung der Stellungnahmen und erst anschließend der Beschluss der Verordnung in einer öffentlichen Sitzung.
blau/weiß (Waidhofen) und blau/gelb (Land NÖ) – Hü oder Hott – wohin geht der Weg in der Bauordnung ??? Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte – auch bei der KI – jedenfalls die Architekten können sich hier alles erlauben – und sei es „Glas auf alten Gemäuern„.
Diese Fragen wurden von einem Waidhofner Bürger 2025 eingebracht:
Kompakte Frageliste zu den geplanten Schutzzonen in Waidhofen/Ybbs (aus Sicht eines mehrfachen Hausbesitzers)
1. Rechtsgrundlage & Verhältnismäßigkeit
Auf welcher konkreten gesetzlichen Grundlage beruht die Einteilung in vier Schutzzonen?
Warum geht die geplante Verordnung so offensichtlich über bestehende gesetzliche Vorgaben hinaus?
Wie wird die Verhältnismäßigkeit zum verfassungsrechtlich geschützten Eigentum sichergestellt?
2. Einstufung der Gebäude
Nach welchen objektiven Kriterien wurden Gebäude den Schutzzonen 2–4 zugeordnet?
Wurden alle betroffenen Objekte individuell begutachtet oder erfolgte die Einstufung pauschal?
Wie können falsche Einstufungen (z. B. Neubauten in Schutzzone 2) korrigiert werden?
Warum gelten Abbruchverbote auch ohne formellen Denkmalschutz?
Wer trägt die Mehrkosten, wenn spezielle Materialien oder Bauweisen vorgeschrieben werden?
Wie sind energetische Sanierungen (Vollwärmeschutz, Fenster, Photovoltaik) künftig möglich?
4. Schutzzone 3 & 4 (Ensemble / Pufferzonen)
Was bedeutet „Ensemblewirksamkeit“ konkret und wer entscheidet darüber?
Warum unterliegen auch unbebaute Grundstücke strengen gestalterischen Vorgaben?
Wie soll leistbares Bauen und Sanieren in diesen Zonen weiterhin möglich sein?
5. Sonderzonen (z. B. Mühlstraße)
Auf welcher rechtlichen Grundlage beruhen Sonderschutzzonen mit zusätzlichen Auflagen?
Warum gelten diese Auflagen trotz starker Verkehrs-, Lärm- und Umweltbelastung?
Wer übernimmt die wirtschaftlichen Folgen dieser Sondervorschriften?
6. Schutzzonenkommission
Wer waren die verantwortlichen Personen für die Einstufung der Objekte?
Wie wird die Objektivität und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen gewährleistet?
Warum haben Hauseigentümer kein direktes Antrags- oder Anhörungsrecht bei der Kommission?
7. Beteiligung & Rechtsschutz
Warum wurden für die Kundmachungs- und Stellungsnahmefrist die Adventzeit und die Weihnachts- und Neujahrsfeiertage ausgewählt ?
Wieviele Stellungnahmen an den Gemeinderat gerichtet wurden, ist derzeit nicht bekannt. Eine rechtsanwältlich ausgearbeitete Stellungnahme umfasst 7 Häuser und wird voraussichtlich den rechtlichen Grundpfeiler der „Erwägungen durch den Gemeinderat“ bilden.
Aber es gibt auch mehrere Stellungnahmen von Einzelpersonen, eine davon von Karl Piaty sen., wo auch ein Gebäude im Eigentum der Stadt(Unterer Stadtplatz 3) kurz thematisiert wurde – siehe Titelbild des BLOG. Denn wie beschreibt doch das Stadt-Plakt in der Auslage das Geschehen: Virtuos – gleichbedeutend mit meisterhaft, brillant, technisch perfekt, souverän, gekonnt !!!
Diese Stellungnahme wurde am 2. Jänner 2026 im Magistrat eingebracht:
Hineis:Um die Vorgänge beim Sprechtag gut zu dokumentieren wurde ein Gedächtnisprotokoll gefertigt und im Jänner 2026 ein Vorschlag für eine Verordnung erstellt.
Auch ein weiteres Haus, welches sich im Besitz der Stadt befindet, könnte bei dem „Thema Schutzzonen“ eine Rolle(eher eine politische) spielen. Hier eine Dokumentation dazu:
An einem kleinen Beispiel kann man erkennen, wie lange es dauert, bis ein Schreiben eines Bürgers an die Gemeinde(bezüglich Schutzzonen) beantwortet wird. Und die Antwort hat den wichtigsten Teil der Anfrage nicht einmal ansatzweise angesprochen.
Im April 2025 eingebracht, im November 2025 beantwortet:
Aktuell 13. Jänner 2026:
Bald läuft die 2 jährige Bausperre aus (Februar 26) und die Zeit für den Gemeinderatsbeschluss der Verordnung über die neuen Schutzzonen drängt. Jetzt müssen die Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger von den Gemeinderäten erwogen werden. Dies sieht das Raumordnungsgesetz so vor.
Hier die Namen, Tel. Nr. und Mailadressen der Mitglieder jenes Ausschusses, der für die Raumplanung (daher auch die Schutzzonen) verantwortlich zeichnet:
Link zum Magistrat:
https://waidhofen.at/bau-raumordnung-stadt-und-gruenraumplanung
Hier eine Zusammenfassung zum Thema „Schutzzonen“ ab Dez. 2025!
Was passiert, wenn sich die Politik in Bund, Land und Gemeinden verschieden verhält? Nennt man das dann „Österreichischer Föderalismus in Reinkultur?„
Am Beispiel des NÖ Baurechtes soll dies 2026 abgehandelt werden:
Info 2025 direkt aus dem Bundeskanzleramt: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2025/12/bundeskanzler-stocker-entruempeln-was-unser-land-hemmt.html
Mit großer Genugtuung beschloss 2025 der Nationalrat und auch der NÖ Landtag diese Vereinfachungen im österr. Baurecht. Entbürokratisierung, Kostenersparnis, und mehr Lebensqualität für die Menschen welche ihre Häuser gegen den immer stärker werdenden Klimawandel fit machen müssen.
Photovoltaik, Solaranlagen, Klimaanlagen, Jalosien, Sonnensegel und Markisen (wichtiger Hitze- Sonnen- und Lärmschutz) und vieles mehr wird nun anmeldungs- und bewilligungsfrei – bravo dem NÖ Landtag und auch dem Nationalrat!
Waidhofen / Ybbs besitzt nun auch wieder einen Landtagsabgeordneten, Mario Wührer. Dieser hat darüber, auch medial im Ybbstaler, Stellung bezogen. Vorbildlich dabei seine Aussage von „mehr Hausverstand und weniger unnötige Vorschriften“ bei der Bauordnung.
Doch in der Praxis wird das leider anders gehandhabt. Hier erlaubt der NÖ Gesetzgeber den Städten und Gemeinden per Gemeinderatsverordnung Schutzzonen zu beschliessen. Eine gute Sache, wenn die Städte und Gemeinden sich an die gesetzlichen Vorgaben des Landes halten. Aber ausgerechnet zu der Zeit, als die Bundes- und NÖ Landespolitik die neue Bauordnung fordert und der Nationalrat und NÖ Landtag diese beschließen, läuft dazu in der NÖ Statutarstadt Waidhofen / Ybbs ein beachtenswertes, erkennbar sehr gegenteiliges Szenario, bezüglich Raumordnung und Bauordnung, ab.
Der Gemeinderat beschloss vorab bereits 2024 einen „Baustopp bzw. Bausperre“ für Teile der Stadt und legte seinen Bürgerinnen und Bürgern knapp 2 Jahre später einen Verordnungsentwurf unter den Christbaum 2025.
Wer bis 5. Jänner 2026 nicht schriftlich darauf reagiert, selber schuld !!
Hier nun das, was die Experten den Waidhofner Politikern vorgeschlagen haben:
Zu diesem offiziellen Entwurf der Stadt hat Karl Piaty sen. eine Diskussionsunterlage einer abgeänderten Verordnung erstellt – nur als Diskussionsunterlage für einen notwendigen Ensambleschutz:
Österreich ist ein Rechtsstaat und eine Demokratie. Daher haben sich mehrere Bürgerinnen und Bürger der Stadt in den städtischen Verordnungsentwurf eingelesen und sich die dazu vorgelegten Pläne angesehen.
Was hier auf den ersten Blick zu sehen ist?
Da brauchte es nicht viel Erfahrung um zu erkennen, dass hier von den eingesetzten Experten (einer davon angeblich sogar aus dem Amt der NÖ Landesregierung), einiges offensichtlich falsch gesehen wurde, bzw. Dinge eingebaut sind, welche der österr. Verfassung zuwiderlaufen könnten. Daher war es leider nötig, einen Rechtsexperten im Bezug auf Raumordnung zu beauftragen, die Verordnung samt Plänen rechtlich zu durchforsten.
Dies ist nun in einem allgemeinen Teil und an 4 Beispielen zusammengefasst und termingerecht noch vor Weihnachten 2025 an die Stadt übermittelt worden. Aber die offensichtlichen Fehler im Verordnungs-Entwurf und den Plänen, was z.B. die Grundlagenforschung und die Kategorisierung betreffen, scheinen noch weit umfangreicher gefächert zu sein. Daher wurden termingerecht weitere Stellungnahmen eingebracht.
Es liegt nun an den Waidhofner Gemeinderäten, die Situation zu besprechen und die verschiedenen Eingaben ihrer Bürger (übrigens auch Wähler und Wählerinnen) in „Erwägung“ zu ziehen.
Wer den einstigen Beschluss der „Bausperre“ im Gemeinderat verfolgt hat, konnte unschwer erkennen, dass die Mehrzahl der beschlussfassenden Stadt- und Gemeinderäte vorab gar nicht zum Thema informiert wurden. Dies ist sehr klar auch aus der Bild- und Tonaufzeichnung des Magistrates nachzuvollziehen.
Alles Nährere dazu in diesem BLOG:
Ein Beispiel sollte auch den Experten des Landes NÖ zu denken geben – das höchstgerichtliche Verfahren um den Denkmalschutz über das Gebäude Waidhofen an der Ybbs, Unterer Stadtplatz 39 – Bäckerei und Zuckerbäckerei Piaty. Dient wohl als Beispiel von „Verkennung der Rechtslage“.
Hier wurde bereits 2002 vom Höchstgericht eine genaue Grundlagenforschung dieses Objektes in Waidhofen / Ybbs eingefordert. Die hochrangig durchgeführten Expertisen ergaben eindeutig, dass dieses Gebäude durch Brand, Umbauten und Zubauten keine schützenswerte historische Bausubstanz mehr aufweist, daher die „Unterschutzstellung des gesamten Gebäudes“ in „Verkennung der Rechtslage“ erfolgte und der Denkmalschutz (außer der Fassade zum Unteren Stadtplatz hin) vom Verwaltungsgerichtshof 2004 rechtswirksam aufgehoben wurde.
2025 versuchen die nunmehrigen NÖ Experten, diese nicht schützenswerten Gebäudeteile plötzlich planlich dem Denkmalschutz zu unterwerfen und im Text als Schutzzone 2 zu definieren. Damit stellen die Verantwortlichen der geplanten Schutzzonenverordnung (alle Namen wurden bisher trotz Nachfrage nicht bekanntgegeben) die klare Entscheidung des Bundes-Verwaltungsgerichtshofes öffentlich in Frage – für rechtskundige Experten eher ungewöhnlich in der langen Geschichte der österreichischen Höchstgerichte:
Allgemein zum Thema hat Rechtsanwalt Dr. Renner folgendes ausgeführt:
Diese Formulierung in der Verordnung trifft bei mehreren Objekten in Waidhofen zu. So ist bei einem anderen Objekt nur ein Tor unter Denkmalschutz – eine Kategorisierung der nicht betroffenen Gebäudeteile in Schutzzone II oder III. daher eigentumsrechtlich sehr problematisch.
Wenn also selbst die „Gespannführer aus Stadt und Land“ offensichtlich nicht so recht wissen, wohin es gehen soll, dann wird es den „normunterworfenen Mitfahrern“ natürlich vermehrt mulmig, so sieht es zumindest vorerst die KI – ob der Verwaltungs– oder gar Verfassungsgerichtshof tätig werden müssen entscheiden nun die 40 Waidhofner Gemeinderäte.
Denn mit dem 5. Jänner 2026 erfolgt die Erwägung der Stellungnahmen und erst anschließend der Beschluss der Verordnung in einer öffentlichen Sitzung.
Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte – auch bei der KI – jedenfalls die Architekten können sich hier alles erlauben – und sei es „Glas auf alten Gemäuern„.
Diese Fragen wurden von einem Waidhofner Bürger 2025 eingebracht:
Kompakte Frageliste zu den geplanten Schutzzonen in Waidhofen/Ybbs
(aus Sicht eines mehrfachen Hausbesitzers)
1. Rechtsgrundlage & Verhältnismäßigkeit
2. Einstufung der Gebäude
3. Schutzzone 1 & 2 (Denkmalschutz / Schutzwürdigkeit)
4. Schutzzone 3 & 4 (Ensemble / Pufferzonen)
5. Sonderzonen (z. B. Mühlstraße)
6. Schutzzonenkommission
7. Beteiligung & Rechtsschutz
Wieviele Stellungnahmen an den Gemeinderat gerichtet wurden, ist derzeit nicht bekannt. Eine rechtsanwältlich ausgearbeitete Stellungnahme umfasst 7 Häuser und wird voraussichtlich den rechtlichen Grundpfeiler der „Erwägungen durch den Gemeinderat“ bilden.
Aber es gibt auch mehrere Stellungnahmen von Einzelpersonen, eine davon von Karl Piaty sen., wo auch ein Gebäude im Eigentum der Stadt (Unterer Stadtplatz 3) kurz thematisiert wurde – siehe Titelbild des BLOG. Denn wie beschreibt doch das Stadt-Plakt in der Auslage das Geschehen: Virtuos – gleichbedeutend mit meisterhaft, brillant, technisch perfekt, souverän, gekonnt !!!
Diese Stellungnahme wurde am 2. Jänner 2026 im Magistrat eingebracht:
Hineis: Um die Vorgänge beim Sprechtag gut zu dokumentieren wurde ein Gedächtnisprotokoll gefertigt und im Jänner 2026 ein Vorschlag für eine Verordnung erstellt.
Auch ein weiteres Haus, welches sich im Besitz der Stadt befindet, könnte bei dem „Thema Schutzzonen“ eine Rolle (eher eine politische) spielen.
Hier eine Dokumentation dazu:
An einem kleinen Beispiel kann man erkennen, wie lange es dauert, bis ein Schreiben eines Bürgers an die Gemeinde (bezüglich Schutzzonen) beantwortet wird. Und die Antwort hat den wichtigsten Teil der Anfrage nicht einmal ansatzweise angesprochen.
Im April 2025 eingebracht, im November 2025 beantwortet:
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