Allgemein

Strafen V-Parken + 19 %

Aktuell 26. Jänner 2026:
Der Waidhofner Gemeinderat beschloss am 26. Jänner 2026, die „Verwaltungsstrafe“ beim „Videoparken“ beim Eislaufplatz statt mit sonst 80.- Euro mit 95.- Euro festzusetzen – das sind fast 19 % mehr als auf den übrigen Plätzen – unverständlich (Übrigens, diese so hohen Strafen von 95.- Euro kassiert die Überwachungsfirma allein, davon bekommt die Stadt nichts.)

Besonders interessant ist die „Begründung der Erhöhung“ – hört genau zu, was da behauptet wird. Wäre vielleicht angebracht, wenn ein Stadt- oder Gemeinderat der Sache nachgehen würde.

Berechnung der Erhöhung der Parkstrafen (Videoparken) in Waidhofen / Ybbs.

Aktuell: 2. Mai 2025 – Kronenzeitung:
https://www.krone.at/3773019?

Zum Thema Video-Parken gibt es schon länger eine detailierte Recherche

3. April 2025:
Vertragsvergehen am Zentrumsparkplatz Pfarrgarten in Waidhofen / Ybbs.

Waidhofen / Ybbs stellt den Besuchern der Stadt im Pfarrgarten kostenpflichtige Parkplätze zur Verfügung. Die Überprüfung und Bewirtschaftung wird von einer Privatfirma durchgeführt.

Dies steht in der offiziellen Ankündigung (Homepage) der Stadt:

„Entspanntes Parken am Zentrumsparkplatz“ – das kann aber auch großen nachkommenden Ärger hervorrufen, davon berichten viele, daher sei ein konkretes Beispiel eines Oberösterreichers dokumentiert.

Parken ist ein wichtiges Argument für die Zufriedenheit der Kunden. Es wird überwiegend akzeptiert, daß eine Gebühr eingehoben wird. Aber es sollte auch erwartet werden dürfen, daß es auch bei einer eventuellen Fehlhandlung auch bezüglich Strafgebühren fair zugeht.
Hier eine originale (aber neutralisierte) Zahlungsaufforderung im Jahre 2025:

Bei dieser Zahlungsaufforderung wird mit einer nicht schlüssigen Begründung kommuniziert. Denn ob eine Parkgebühr nicht bzw. nicht in voller Höhe bezahlt wurde, müsste von einem automatisierten Kennzeichenerfassungssystem samt verbundenen Zahlautomaten sicher zweifelsfrei festgestellt sein um eine korrekt begründete Vertragsstrafe ausstellen zu können.

Diese Formulierung sagt nichts darüber aus, ob der Autofahrer ohne jegliche Bezahlung der Gebühr einfach ausgefahren ist oder ob der Autofahrer nur einem unkorrekten Zahlvorgang erlegen ist. Dies ist für den Strafunterworfenen zur nachträglichen Erinnerung an den Parkvorgang sehr wichtig.

Die erste Frage daher:
Kann rechtlich eine Vertragsstrafe ausgestellt werden, wenn der Sachverhalt nicht eindeutig geklärt ist?

Die vor Ort befindliche Hinweisbeschilderung wird in der Zahlungsaufforderung als Vertragsverletzungs-Begründung beschrieben und mit den Worten „ist ein Vertrag zustandegekommen“ erläutert. Diese Beschilderung ist für einen Autofahrer bei der Einfahrt nicht lesbar, da viel zu klein und auf Grund der Länge schwer sinnerfassend gestaltet.

Daher ergibt sich die zweite Frage:
Ist es zumutbar und rechtlich gesichert, bei Einfahrt in das Parkdeck diesen Vertrag als rechtsverbindlich abgeschlossen zu bezeichnen?

Bei weiterer Durchsicht des 2-seitigen Vertragsstrafen Dokument fällt auf der Seite 2 von 2 auf, daß es hier Androhungen und Verweise auf Rechtsauswirkungen gibt, welche eher den Eindruck auf Einschüchterung als auf sachliche Information schließen lassen.

Krasses Beispiel: Hier soll vorerst nur auf folgenden Satz hingewiesen werden:

Es ist sicher unmöglich, auf einem öffentlichen Parkplatz (Eigentümer Stadt Waidhofen / Ybbs) den Straftatbestand der Besitzstörung zu begehen.

Damit hier nun die dritte Frage:
Was soll hier beim Normunterworfenen psychisch ausgelöst werden?

Und dazu eine ähnliche vierte Frage
Was soll die „Aufforderung zur Beachtung“ erwirken, bei einem Strafverfahren wegen Besitzstörung zu haften?

Die Problematik der „Besitzstörung“ wurde von der neuen Bundesregierung nun in ihr Programm aufgenommen. Sicher gibt es dazu noch 2025 entsprechende Klarstellungen zum „Abmahnmißbrauch“.

Als Zusatzfrage sei noch erbeten:
Sind 80.- oder gar 120.- Euro als „Strafmittel“ für ein Parkvergehen überhaupt gerechtfertigt?
Die Verrechnung einer Tagesgebühr zusätzlich der Verfahrenskosten (Lenkererhebung usw.) sind gerechtfertigt und diese rund 20.- Euro sollen nicht in Frage gestellt werden. Dass diese ungefähr 20.- Euro praxisgerecht sind findet hier eine Bestätigung:

Bericht eines Falles in Deutschland

Aber 120.- für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen und 80.- Euro für darunter als Vertragsverletzungsstrafe erscheinen unter dem Aspekt des Zusammenkommens des Vertrages vielen als nicht gerechtfertigt. Welchen Unterschied es macht, die Kosten der notwendigen Fahrzeugerhebungen so stark zu staffeln ist auch zu hinterfragen.

Zum „Thema Vertragsstrafen“ am städtischen Parkdeck Pfarrgarten erhielten der Herr Bürgermeister und Politiker der Gemeinderatsparteien am 12. März 2025 per mail folgende Sachverhaltsdarstellung:

Grund dieses Schreibens war ein Medienbericht der Ybbstaler NÖN, wo sich bis auf FPÖ und Grüne alle Parteien vor diesem Parkplatz Pfarrgarten für ein „Gemeinschaftsfoto“ versammelten um sich damit der Öffentlichkeit „als Verteidiger“ der überbordenden Veränderungen zu präsentieren:

Die NÖN brachte diesen Beitrag „zur Verteidigung“ eines Problemes, welches viele Bürgerinnen und Bürgern (Wählern in Waidhofen) sehr nahe geht. Und auch die auswärtigen Kunden der Stadt sehen die neue Parksituation sehr kritisch – ein Befragen der Geschäftsleute wäre vielleicht sinnvoller als solche peinliche Medienberichte mit stadteigenem Foto zu organisieren.

Warum stellen sich die Stadtpolitiker von WVP, SPÖ, FUFU und Stadtrat Durst für ein Bild zusammen um damit den erstaunten Bürgerinnen und Bürgern (welche meist auch Wähler sind) mitzuteilen, daß das Geld der Autofahrer benötigt wird um auch Radwege zu bezahlen. Z.B die Radwegverbindung zwischen den Diskontern Hofer und dem neuen Sparmarkt aus den Parkgebühren der Innenstadt zu finanzieren ????

Was machen da Gemeinden wie Waidhofen / Thaya, Wieselburg, Purgstall, Ruprechtshofen, Bisamberg, Ybbsitz usw. die gar keine Parkgebühren haben? Nun, da springt gerne das Land NÖ. ein.

Zeitungsbericht März 2025

Einige Beispiele wie diese Städte und Gemeinden das mit dem Parken machen:

Zurück zum Parkdeck Pfarrgarten in Waidhofen / Ybbs:
Es gibt auch andere Beanstandungen. Z.B. berichten Benützer, daß es oft vorkommt, daß der Automat keine Münzen mehr annimmt (Kasse voll) und Kartenzahlung verlangt. Daß ist für manche nicht machbar und daher mit viel Unverständnis verbunden.

Der „unrunde Preis seit Jänner 2025“ bedingt den Einwurf von viel mehr Münzen wie früher, dadurch dürfte die Kapazität des Automaten öfters überfordert sein. Kein gutes Service einer Einkaufsstadt!

Darüber wurde schon am 23. Februar 2025 öffentlich informiert:

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