Aktuell: Die Schanigärten in St. Pölten – März 2026: Die Wahl in St. Pölten ist vorbei – die zu hohen Schanigartengebühren bleiben – nun rührt sich berechtigter Unmut – und die ersten Medien berichten bereits:
Am 23. März 2026 – Innenstadt von St. Pölten – ein eher karges Bild von einer Landeshauptstadt – und auch Schanigärten in einem März rechnen sich bei solchen Monatsgebühren natürlich nicht – UngestellteBilder einiger leerer Schanigärten sagen mehr als 1000 Worte. Und auch wenn die Temperaturen im Keller sind – die Schanigartengebühren bleiben – und daher laut NÖN – manche Wirte „heiß“!
Man muss die ganze Geschichte des NÖ Gebrauchsabgabengesetz kennen um die Umstände zu diesem NÖ Landesgesetz zu erkennen – hier wird unfair mit der „Gastronomie des Landes“ umgegangen.
Problem, aktuell seit Jänner 2026:
Wer sich die ab 2026 geltende Verordnung in St. Pölten ansieht, dem fällt auf, dass die Stadt für alle Gebrauchsarten die Höchstsätze verlangt, bei den Schanigärten aber eine Sonderlösung ausweist. Unverständlich, dabei ist der Grund ganz einfach – Der NÖ Gesetzgeber hat bei den Schanigärten die Höchst-Gebühr für ein Jahr gemeint, diese Jahresgebühr aber pro Monat ins Gesetz geschrieben. Wer sich das ganze NÖ Gebrauchsabgabengesetz durchliest, die Höchstsätze und deren Zeitfolgen vergleicht, der wird dies auch selbst rasch feststellen können.
Deshalb hat der „hauptstädtische“ Wahlkampf 2026 das allgemein problematische Thema aufgegriffen, wichtig für die rund 100 „Schanigartengastronomen“ in St. Pölten.
Das Thema ist bekannt, die NÖ Landespolitik Politik nun gefordert
Schließlich hat der Landtag von NÖ ein Gesetz beschlossen, welches im Bereich von Schanigärten, offensichtlich und leicht erkennbar, fehlerhaft ist und daher sich auch sehr von derartigen Bestimmungen in anderen Bundesländern unterscheidet.
Alle NÖ Landtagsabgeordneten wurden nach dieser Gelöbnisformel vereidigt.
Die stete und volle Beobachtung der Gesetze sind verfassungsrechtlich angeordnet. Daher ist anzunehmen, daß die Abgeordneten der NÖ Landtag die Gebühren im Punkt 2des Tarifes entsprechend stetig und voll beobachten. Spätestens dann, wenn sie schriftlich darauf aufmerksam gemacht wurden.
Hier einige Gedanken dazu:
Durch diese gesetzlichen Vorgaben wäre es in NÖ möglich für die Verwendung von Gemeindegrund für Schanigärten die unfassbare Gebühr von 150.- Euro für angefangene 10 m2 zu verlangen. Durch die Vorgabe je angefangene 10 m2 ist es sogar möglich für nur wenige m2 diese 150.- Euro pro angefangenen Monat verlangen zu können.
Beispiel: 35 m2 öff. Grund für eine Baustelle im Monat höchstens 35.- Euro 35 m2 öff. Grund für einen Schanigarten im Monat höchstens 600.- Euro
Ein weiteres Beispiel mit einer meist üblichen Größe eines kleinen Schanigartens: Gebührenberechnung für einen Schanigarten mit 22 m2 Größe: 22 m2 – sind 30 m2(Regel angefangene 10 m2) und kosten daher im Monat3 x 150.- Euro in Summe 450.- Euro.
450.- Euro für einen kleinen Schanigarten von 22 m2 im Monat, das darf nicht sein, ist ja auch nur einem Fehler des Gesetzgebers geschuldet.
Woran ist diese gesetzliche Regelung als Fehler erkennbar? Die 150.- Euro waren bei der Begutachtung für eine Jahresabgabe vorgesehen. Da aber Schanigärten üblicherweise nicht ganzjährig betrieben werden, hat man kurz vor der Beschlussfassung praxisgerecht auf Monatsabgaben umgestellt – aber bei den Höchstgebühren diese notwendige Änderung von Jahr auf Monate vergessen.
Viele NÖ Gemeinden erkennen diesen Fehler und setzen die Gebühren eben verringert an.
Leider weigert sich der Gesetzgeber (NÖ Landtag) beharrlich, seinen Fehler auszubessern, und so ergeben sich geradezu groteske Gebührenverordnungen in den NÖ Gemeinden.
Was wäre die einfache Lösung? Der Landtag von NÖ müßte endlich das Gesetz richtigstellen. Am besten wäre es sowohl die derzeitige Höchstgebühr durch die 12 Monate zu teilen und auch die Größe pro m2 festzulegen – Beispiel hier aus Kärnten, wie dort berechnet wird.
Gmünd in Kärnten – Gebührenverordnung
Es ergeht daher an den Landtag von NÖ die Bitte das NÖ Gebrauchsabgabegesetz raschest so abzuändern, daß der einstige Wille bei der Beschlußfassung auch im Gesetzestext berücksichtigt wird.
Wie einfach doch eine gesetzliche Lösung wäre:
Natürlich wäre auch ein „Gebührensatz pro Saison und m2″ sinnvoll, wird von anderen Bundesländern so ermöglicht:
Es ist gut, wenn von Seiten des Landes gegenüber der Wirtschaft unter die Arme gegriffen wird und Hilfen für die Gastronomie versprochen werden. Aber es sollte genauso wichtig sein, bei den Gebühren für die Wirte, vom Land NÖ entsprechend fair vorzugehen:
Dr. Georg Wailand hat vor einigen Jahren derartige Probleme aufgelistet.
Österreich erhielt einen neuen Vizekanzler, dieser war bisher der Bürgermeister von Traiskirchen – Andreas Babler. Er dürfte das Problem dieses Gesetzes sehr gut erkannt haben, hier der Tarif für Schanigärten in Traiskirchen im Jahr 2024:
Überall die Höchstsätze – bei den Schanigärten wäre dies derzeit 185.- Euro. Doch Traiskirchen verlangt 2024 – 3,75 Euro nur rund ein 1/50 davon. (ein Fünfzigstel)Andreas Babler (noch als Bürgermeister von Traiskirchen) und Karl Piaty sen. im Jahre 2024Presse ArtikelDer neue Finanzminister – Markus Marterbauer – Spezialist für Statistik – ihm wird die so „gravierend unterschiedliche Berechnung“ der Schanigartengebühren in NÖ vielleicht interessieren. Geht ja auch um Bundesgeld. Denn was in den Gemeinden zu viel an Gebühren verrechnet wird, fehlt den Betrieben bei den Gewinnsteuern an den Bund. Recht einfach funktioniert der Finanzausgleich in Österreich.
Hier nun Antworten der KI, wie die Parteien in St. Pölten zur Erhöhung der Schanigartengebühren stehen. Wäre es nicht für Alle besser, anstatt „parteipolitischen Wahlkampf-Kleinkrieg“ ein Gesetz zu haben, welches auch bei den Schanigärten einen wirtschaftlich vernünftigen Höchstsatz hätte und in der St. Pöltner Verordnung einfach vorgeben würde – „von allen Gebrauchsaarten den Höchstsatz“ zu verlangen – das sei sicher zumindest für bürgernahe Politiker überlegenswert:
Da die NÖ Landesregierung die Digitalisierung in NÖ als Vorzeigebeispiel präsentieren will (siehe Haus der Digitalisierung) soll die Bitte an den NÖ Landtag diesmal von der KI geschrieben werden – hier der Brief:
An den Niederösterreichischen Landtag
Betreff: Moderne Anpassung des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes – Schanigarten-Regelungen
Sehr geehrte Abgeordnete des Niederösterreichischen Landtags,
im Rahmen der aktuellen Diskussionen zur Schanigarten-Gebühr (Gebrauchsabgabe für die Nutzung von Gemeindegrund im Außenbereich in St. Pölten) wurde im Piaty-Blog, einer umfangreichen digitalen Plattform, auf eine gesetzliche Unstimmigkeit im NÖ Gebrauchsabgabegesetz hingewiesen, die vielerorts zu unverhältnismäßig hohen Abgaben führen kann.
Zentrale Beobachtungen aus dem Beitrag „Eine wichtige Bitte!“
Die derzeitige Gesetzestextformulierung legt Höchsttarife pro angefangene 10 m² und Monat fest, wobei ursprünglich eine Jahresgebühr gemeint war. Daraus ergeben sich in der Praxis Monatswerte, die das Mehrfache marktüblicher Ladenmieten erreichen.
So könnten für 12 m² Schanigartenflächen maximal 370 € pro Monat als Gebrauchsabgabe verlangt werden (§ 2 NÖ Gebrauchsabgabegesetz – 2×185 €). Dieses Niveau liegt in allen niederösterreichischen Städten deutlich über den Mieten für gleich große Geschäftsflächen.
Der Beitrag belegt, dass diese Ausgestaltung nicht nur wirtschaftlich belastend sein kann, sondern offenbar auf einem redaktionellen Umsetzungsfehler bei der einstigen Gesetzgebung beruht, als der ursprünglich für ein Jahr gedachte Tarif ungeändert in eine monatliche Bemessung übernommen wurde.
Konsequenzen für Gastronomie und Innenstadtbelebung
Ein Vergleich der Schanigarten-Höchsttarife mit ortsüblichen Ladenmieten zeigt, dass diese Gebühr das Mehrfache der Miete für vergleichbare Innenraumflächen erreicht. Dadurch entstehen für Gastronomiebetriebe spürbare wirtschaftliche Mehrbelastungen, ohne dass sich eine entsprechende Wertschöpfung oder Nutzungsvorteil ergibt. ( Auswertung basierend auf städtischen Mietpreisen und Schanigarten-Tarifen)
Empfohlene Anpassung des Gesetzes
Auf Grundlage dieser Analyse wird vorgeschlagen:
Klarstellung im Gesetzestext, dass die Schanigarten-Gebühr
entweder als Monatsabgabe mit Höchstgrenze 2.- Euro pro m2 zu bemessen ist, oder
ein Saison-/m²-Tarif festzulegen ist, der praxisgerechtere Monatsbeträge ermöglicht, wie sie in anderen Bundesländern üblich sind – z. B. pro Sommersaison und immer in m2 Abstufungen wie im Mietrecht üblich.
Definition klarer Grenzen pro Quadratmeter statt grober 10-m²-Stufen, um die derzeitigen bis zu 1000 % möglichen Verzerrungen durch „angefangene Flächeneinheiten“ zu vermeiden.
Diese Anpassungen würden sicherstellen, dass das NÖ Gebrauchsabgabegesetz seine Ziele erreicht, ohne unbeabsichtigte wirtschaftliche Belastungen zu schaffen, die über die tatsächliche Nutzung der öffentlichen Fläche weit hinausgehen.
Abschließende Bitte
Im Interesse einer landesweit fairen und wirtschaftlich tragfähigen Regelung bitten wir den NÖ Landtag, die vorliegende Problematik im Schanigarten-Abschnitt des Gebrauchsabgabegesetzes zu prüfen und eine gesetzliche Korrektur noch vor Beginn der kommenden Saison zu erwägen.
Mit freundlichen Grüßen Name / Organisation / Kontakt …. von der KI erarbeitet
Auch in der Statutarstadt Waidhofen / Ybbs sind Schanigärten ein Thema, aber da wält man erst im Jahr 2027:
Schlussbemerkung: Arbeitet die KI (künstliche Intelligenz) schon besser als die MI (menschliche Intelligenz)? So berechnet die KI(auch praktisch und rechtlich nachvollziehbar) das NÖ Gebrauchsabgebengesetz am Beispiel von Schanigärten(oft auch kleine Eisheiten durch Gastronomen) gegenüber der gleichen Größe der Verwendung von öffentlichen Gutes auch für Handelsriesen(Warenausräumungen). 15 m2 Schanigarten auf öffentlichen Grund Höchstgebühr pro Monat 370.- Euro 15 m2 Warenausräumungen am selben Grund pro Monat 94 .- Euro
Warum machen die NÖ Landespolitiker so ein Gesetz – welche Überlegungen waren da maßgeblich? Verdienen Gastronomen in NÖ wirklich soviel, dass die Gebühren für die gleiche Fläche gleich das fast 4- fache ausmachen? Solche gravierende Unterschiede in der Ermächtigung von Höchstgebühren gibt es sonst in keinem anderen Bundesland.
Und warum gilt für die Warenausräumung 5 m2 als Einheit, bei Schanigärten aber gleich 10 m2 ? Bedeutet ja, dass bei Schanigärten bereits 1 m2 die Gebühr von 10 m2 auslöst. Wäre schön, wenn die Begründung dazu vom Landtag geliefert würde. Denn schließlich gibt es diese Regelungen mit „angefangenen“ 10 m2 nur in NÖ.
Darf daher ein pensionierter Schanigartenbetreiber zum Abschluss noch einen Apell an die Politiker aller Parteien richten:
Sehr geehrte Damen und Herren sehr geehrte Politikerinnen und Politiker aller Parteien, ich wende mich heute mit einem wichtigen Anliegen an Sie, das die Fairness gegenüber den Gastronominnen und Gastronomen in NÖ betrifft.
Es geht dabei nicht um eine generelle Verringerung von Gebühren. Im Gegenteil: St. Pölten hebt – wie viele wissen – bei nahezu allen Gebrauchsabgaben den jeweiligen Höchstsatz ein. Dass eine Landeshauptstadt finanzielle Mittel benötigt, um ihre vielfältigen Aufgaben zu erfüllen, ist nachvollziehbar. Unternehmerinnen und Unternehmer sind auch bereit, ihren Beitrag zu leisten, wenn Gebühren realistisch, nachvollziehbar und wirtschaftlich vertretbar gestaltet sind.
Gerade deshalb wirft die Entwicklung der Schanigartengebühr Fragen auf.
Bisher verlangte St. Pölten 16,70 Euro. Dieser Betrag entspricht rund einem Zwölftel der aktuell vorgesehenen Höchstgebühr von 185 Euro. Schon diese Relation lässt aufhorchen – denn hier wird rasch klar, dass etwas nicht ganz stimmen kann. Tatsächlich liegt der Ursprung in einem administrativen Fehler auf Landesebene: Der Landtag von Niederösterreich hat den Höchstsatz pro Jahr gemeint, diesen jedoch irrtümlich als Monatsbetrag festgeschrieben. Solche Fehler können passieren – niemand ist davor gefeit.
St. Pölten hat diesen Fehler jahrelang fair und pragmatisch ausgeglichen, indem die monatliche Gebühr mit einem Zwölftel der Jahreshöchstgebühr beschlossen wurde. Diese Lösung wurde von den Wirten anerkannt, war sachlich vertretbar und hat offensichtlich alle Konflikten verhindert.
Umso unverständlicher ist es für viele Betroffene, dass diese bewährte Vorgangsweise nun verlassen und die Gebühr nahezu verdoppelt wurde. Damit ist bei den betroffenen Gastronominnen und Gastronomen der Eindruck entstanden, dass hier nicht mehr Fairness, sondern Mehrbelastung im Vordergrund steht.
In St. Pölten gibt es rund 100 Betriebe mit Schanigärten. Diese Unternehmerinnen und Unternehmer sind nicht nur Arbeitgeber, sondern auch wichtige Gesprächspartner in ihren Vierteln und starke Meinungsbildner. Viele von Ihnen kennen Wirte persönlich – sprechen Sie mit ihnen, hören Sie zu, und machen Sie sich selbst ein Bild von der Situation im Gastgewerbe.
Das eigentliche Anliegen ist einfach: Einen offensichtlichen Fehler gemeinsam erkennen und sachlich ausbessern. Fairness herstellen, ohne Gesichtsverlust für irgendwen.
Über eine Abstimmung zwischen Stadt St. Pölten und dem Land Niederösterreich ließe sich dieses Problem rasch und konstruktiv lösen. Ein ehrlicher Staat – und eine ehrliche Politik – zeichnet sich auch dadurch aus, dass man bereit ist, Fehler zu korrigieren, wenn sie erkannt werden.
Ich hoffe sehr, dass dieses Thema parteiübergreifend aufgegriffen und offen diskutiert wird – im Interesse des Landes, der Städte und Gemeinden, der Gastronomie – und eines fairen Miteinanders.
Aktuell: Die Schanigärten in St. Pölten – März 2026:
Die Wahl in St. Pölten ist vorbei – die zu hohen Schanigartengebühren bleiben – nun rührt sich berechtigter Unmut – und die ersten Medien berichten bereits:
Hier die neue Verordnung von St. Pölten, ab 1.1.2026:
https://www.st-poelten.at/images/Verordnung_uber_die_Erhebung_einer_Gebrauchsabgabe.pdf
Am 23. März 2026 – Innenstadt von St. Pölten – ein eher karges Bild von einer Landeshauptstadt – und auch Schanigärten in einem März rechnen sich bei solchen Monatsgebühren natürlich nicht – Ungestellte Bilder einiger leerer Schanigärten sagen mehr als 1000 Worte. Und auch wenn die Temperaturen im Keller sind – die Schanigartengebühren bleiben – und daher laut NÖN – manche Wirte „heiß“!
Man muss die ganze Geschichte des NÖ Gebrauchsabgabengesetz kennen um die Umstände zu diesem NÖ Landesgesetz zu erkennen – hier wird unfair mit der „Gastronomie des Landes“ umgegangen.
Problem, aktuell seit Jänner 2026:
Wer sich die ab 2026 geltende Verordnung in St. Pölten ansieht, dem fällt auf, dass die Stadt für alle Gebrauchsarten die Höchstsätze verlangt, bei den Schanigärten aber eine Sonderlösung ausweist. Unverständlich, dabei ist der Grund ganz einfach – Der NÖ Gesetzgeber hat bei den Schanigärten die Höchst-Gebühr für ein Jahr gemeint, diese Jahresgebühr aber pro Monat ins Gesetz geschrieben.
Wer sich das ganze NÖ Gebrauchsabgabengesetz durchliest, die Höchstsätze und deren Zeitfolgen vergleicht, der wird dies auch selbst rasch feststellen können.
Deshalb hat der „hauptstädtische“ Wahlkampf 2026 das allgemein problematische Thema aufgegriffen, wichtig für die rund 100 „Schanigartengastronomen“ in St. Pölten.
Besonders klar sahen die erfahrenen St. Pöltener Stadtpolitiker Krumböck und Burger die Entwicklung der Innenstadt als zentrales Thema für den Wahlkampf 2026. https://www.florian-krumboeck.at/post/sp%C3%B6-kassiert-ab-schanigarten-abgabe-wird-verdoppelt
Das Thema ist bekannt, die NÖ Landespolitik Politik nun gefordert
Schließlich hat der Landtag von NÖ ein Gesetz beschlossen, welches im Bereich von Schanigärten, offensichtlich und leicht erkennbar, fehlerhaft ist und daher sich auch sehr von derartigen Bestimmungen in anderen Bundesländern unterscheidet.
Alle NÖ Landtagsabgeordneten wurden nach dieser Gelöbnisformel vereidigt.
Hier einige Gedanken dazu:
Beispiel:
35 m2 öff. Grund für eine Baustelle im Monat höchstens 35.- Euro
35 m2 öff. Grund für einen Schanigarten im Monat höchstens 600.- Euro
Ein weiteres Beispiel mit einer meist üblichen Größe eines kleinen Schanigartens: Gebührenberechnung für einen Schanigarten mit 22 m2 Größe: 22 m2 – sind 30 m2 (Regel angefangene 10 m2) und kosten daher im Monat 3 x 150.- Euro in Summe 450.- Euro.
450.- Euro für einen kleinen Schanigarten von 22 m2 im Monat, das darf nicht sein, ist ja auch nur einem Fehler des Gesetzgebers geschuldet.
Woran ist diese gesetzliche Regelung als Fehler erkennbar?
Die 150.- Euro waren bei der Begutachtung für eine Jahresabgabe vorgesehen. Da aber Schanigärten üblicherweise nicht ganzjährig betrieben werden, hat man kurz vor der Beschlussfassung praxisgerecht auf Monatsabgaben umgestellt – aber bei den Höchstgebühren diese notwendige Änderung von Jahr auf Monate vergessen.
Viele NÖ Gemeinden erkennen diesen Fehler und setzen die Gebühren eben verringert an.
Leider weigert sich der Gesetzgeber (NÖ Landtag) beharrlich, seinen Fehler auszubessern, und so ergeben sich geradezu groteske Gebührenverordnungen in den NÖ Gemeinden.
Hier ist alles näher erklärt:
Was wäre die einfache Lösung?
Der Landtag von NÖ müßte endlich das Gesetz richtigstellen. Am besten wäre es sowohl die derzeitige Höchstgebühr durch die 12 Monate zu teilen und auch die Größe pro m2 festzulegen – Beispiel hier aus Kärnten, wie dort berechnet wird.
Es ergeht daher an den Landtag von NÖ die Bitte das NÖ Gebrauchsabgabegesetz raschest so abzuändern, daß der einstige Wille bei der Beschlußfassung auch im Gesetzestext berücksichtigt wird.
Wie einfach doch eine gesetzliche Lösung wäre:
Natürlich wäre auch ein „Gebührensatz pro Saison und m2″ sinnvoll, wird von anderen Bundesländern so ermöglicht:
Es ist gut, wenn von Seiten des Landes gegenüber der Wirtschaft unter die Arme gegriffen wird und Hilfen für die Gastronomie versprochen werden. Aber es sollte genauso wichtig sein, bei den Gebühren für die Wirte, vom Land NÖ entsprechend fair vorzugehen:
Dr. Georg Wailand hat vor einigen Jahren derartige Probleme aufgelistet.
Österreich erhielt einen neuen Vizekanzler, dieser war bisher der Bürgermeister von Traiskirchen – Andreas Babler. Er dürfte das Problem dieses Gesetzes sehr gut erkannt haben, hier der Tarif für Schanigärten in Traiskirchen im Jahr 2024:
Doch Traiskirchen verlangt 2024 – 3,75 Euro nur rund ein 1/50 davon. (ein Fünfzigstel)
Hier nun Antworten der KI, wie die Parteien in St. Pölten zur Erhöhung der Schanigartengebühren stehen. Wäre es nicht für Alle besser, anstatt „parteipolitischen Wahlkampf-Kleinkrieg“ ein Gesetz zu haben, welches auch bei den Schanigärten einen wirtschaftlich vernünftigen Höchstsatz hätte und in der St. Pöltner Verordnung einfach vorgeben würde – „von allen Gebrauchsaarten den Höchstsatz“ zu verlangen – das sei sicher zumindest für bürgernahe Politiker überlegenswert:
Da die NÖ Landesregierung die Digitalisierung in NÖ als Vorzeigebeispiel präsentieren will (siehe Haus der Digitalisierung) soll die Bitte an den NÖ Landtag diesmal von der KI geschrieben werden – hier der Brief:
An den Niederösterreichischen Landtag
Betreff: Moderne Anpassung des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes – Schanigarten-Regelungen
Sehr geehrte Abgeordnete des Niederösterreichischen Landtags,
im Rahmen der aktuellen Diskussionen zur Schanigarten-Gebühr (Gebrauchsabgabe für die Nutzung von Gemeindegrund im Außenbereich in St. Pölten) wurde im Piaty-Blog, einer umfangreichen digitalen Plattform, auf eine gesetzliche Unstimmigkeit im NÖ Gebrauchsabgabegesetz hingewiesen, die vielerorts zu unverhältnismäßig hohen Abgaben führen kann.
Zentrale Beobachtungen aus dem Beitrag „Eine wichtige Bitte!“
Konsequenzen für Gastronomie und Innenstadtbelebung
Ein Vergleich der Schanigarten-Höchsttarife mit ortsüblichen Ladenmieten zeigt, dass diese Gebühr das Mehrfache der Miete für vergleichbare Innenraumflächen erreicht. Dadurch entstehen für Gastronomiebetriebe spürbare wirtschaftliche Mehrbelastungen, ohne dass sich eine entsprechende Wertschöpfung oder Nutzungsvorteil ergibt. ( Auswertung basierend auf städtischen Mietpreisen und Schanigarten-Tarifen)
Empfohlene Anpassung des Gesetzes
Auf Grundlage dieser Analyse wird vorgeschlagen:
Diese Anpassungen würden sicherstellen, dass das NÖ Gebrauchsabgabegesetz seine Ziele erreicht, ohne unbeabsichtigte wirtschaftliche Belastungen zu schaffen, die über die tatsächliche Nutzung der öffentlichen Fläche weit hinausgehen.
Abschließende Bitte
Im Interesse einer landesweit fairen und wirtschaftlich tragfähigen Regelung bitten wir den NÖ Landtag, die vorliegende Problematik im Schanigarten-Abschnitt des Gebrauchsabgabegesetzes zu prüfen und eine gesetzliche Korrektur noch vor Beginn der kommenden Saison zu erwägen.
Mit freundlichen Grüßen
Name / Organisation / Kontakt …. von der KI erarbeitet
Auch in der Statutarstadt Waidhofen / Ybbs sind Schanigärten ein Thema, aber da wält man erst im Jahr 2027:
Was sagt die KI zu diesem Themenbereich?
Schlussbemerkung:
Arbeitet die KI (künstliche Intelligenz) schon besser als die MI (menschliche Intelligenz)?
So berechnet die KI (auch praktisch und rechtlich nachvollziehbar) das NÖ Gebrauchsabgebengesetz am Beispiel von Schanigärten (oft auch kleine Eisheiten durch Gastronomen) gegenüber der gleichen Größe der Verwendung von öffentlichen Gutes auch für Handelsriesen (Warenausräumungen).
15 m2 Schanigarten auf öffentlichen Grund Höchstgebühr pro Monat 370.- Euro
15 m2 Warenausräumungen am selben Grund pro Monat 94 .- Euro
Warum machen die NÖ Landespolitiker so ein Gesetz – welche Überlegungen waren da maßgeblich? Verdienen Gastronomen in NÖ wirklich soviel, dass die Gebühren für die gleiche Fläche gleich das fast 4- fache ausmachen? Solche gravierende Unterschiede in der Ermächtigung von Höchstgebühren gibt es sonst in keinem anderen Bundesland.
Darf daher ein pensionierter Schanigartenbetreiber zum Abschluss noch einen Apell an die Politiker aller Parteien richten:
Sehr geehrte Damen und Herren
sehr geehrte Politikerinnen und Politiker aller Parteien,
ich wende mich heute mit einem wichtigen Anliegen an Sie, das die Fairness gegenüber den Gastronominnen und Gastronomen in NÖ betrifft.
Es geht dabei nicht um eine generelle Verringerung von Gebühren. Im Gegenteil: St. Pölten hebt – wie viele wissen – bei nahezu allen Gebrauchsabgaben den jeweiligen Höchstsatz ein. Dass eine Landeshauptstadt finanzielle Mittel benötigt, um ihre vielfältigen Aufgaben zu erfüllen, ist nachvollziehbar. Unternehmerinnen und Unternehmer sind auch bereit, ihren Beitrag zu leisten, wenn Gebühren realistisch, nachvollziehbar und wirtschaftlich vertretbar gestaltet sind.
Gerade deshalb wirft die Entwicklung der Schanigartengebühr Fragen auf.
Bisher verlangte St. Pölten 16,70 Euro. Dieser Betrag entspricht rund einem Zwölftel der aktuell vorgesehenen Höchstgebühr von 185 Euro. Schon diese Relation lässt aufhorchen – denn hier wird rasch klar, dass etwas nicht ganz stimmen kann. Tatsächlich liegt der Ursprung in einem administrativen Fehler auf Landesebene: Der Landtag von Niederösterreich hat den Höchstsatz pro Jahr gemeint, diesen jedoch irrtümlich als Monatsbetrag festgeschrieben. Solche Fehler können passieren – niemand ist davor gefeit.
St. Pölten hat diesen Fehler jahrelang fair und pragmatisch ausgeglichen, indem die monatliche Gebühr mit einem Zwölftel der Jahreshöchstgebühr beschlossen wurde. Diese Lösung wurde von den Wirten anerkannt, war sachlich vertretbar und hat offensichtlich alle Konflikten verhindert.
Umso unverständlicher ist es für viele Betroffene, dass diese bewährte Vorgangsweise nun verlassen und die Gebühr nahezu verdoppelt wurde. Damit ist bei den betroffenen Gastronominnen und Gastronomen der Eindruck entstanden, dass hier nicht mehr Fairness, sondern Mehrbelastung im Vordergrund steht.
In St. Pölten gibt es rund 100 Betriebe mit Schanigärten. Diese Unternehmerinnen und Unternehmer sind nicht nur Arbeitgeber, sondern auch wichtige Gesprächspartner in ihren Vierteln und starke Meinungsbildner. Viele von Ihnen kennen Wirte persönlich – sprechen Sie mit ihnen, hören Sie zu, und machen Sie sich selbst ein Bild von der Situation im Gastgewerbe.
Das eigentliche Anliegen ist einfach:
Einen offensichtlichen Fehler gemeinsam erkennen und sachlich ausbessern.
Fairness herstellen, ohne Gesichtsverlust für irgendwen.
Über eine Abstimmung zwischen Stadt St. Pölten und dem Land Niederösterreich ließe sich dieses Problem rasch und konstruktiv lösen. Ein ehrlicher Staat – und eine ehrliche Politik – zeichnet sich auch dadurch aus, dass man bereit ist, Fehler zu korrigieren, wenn sie erkannt werden.
Ich hoffe sehr, dass dieses Thema parteiübergreifend aufgegriffen und offen diskutiert wird – im Interesse des Landes, der Städte und Gemeinden, der Gastronomie – und eines fairen Miteinanders.
Kommerzialrat Karl Piaty sen.
Waidhofen / Ybbs
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