Allgemein

Apell an die Politiker

Appell an die Unabhängigkeit der Abgeordneten des Nationalrates und Bundesrates

Sehr geehrte Abgeordnete des Nationalrates,
sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates,

wie ist es möglich, dass Mandatarinnen und Mandatare der Republik Österreich einem Gesetz zustimmen sollen, das jenen Institutionen, Gebietskörperschaften, Betrieben und Bevölkerungsschichten schadet, die sie zu vertreten vorgeben?

Es geht um die geplante Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel. Ein Ziel, das auf den ersten Blick sozial und entlastend klingt. Doch bei näherer Betrachtung zeigt sich: Diese Maßnahme ist weder treffsicher noch gerecht, weder einfach noch praxistauglich.

Was als Entlastung verkauft wird, droht in Wahrheit zweierlei zu werden: ein Bürokratiemonster für alle, die es berechnen, programmieren, kontrollieren und verantworten müssen — und ein finanzieller Aderlass für Länder und Gemeinden, denen damit Mittel entzogen werden, die sie für Schulen, Pflege, Kinderbetreuung, Straßen, Feuerwehren und das tägliche Funktionieren unseres Gemeinwesens dringend brauchen.

Die Auswahl der begünstigten Lebensmittel erfolgt über die Kombinierte Nomenklatur des Zollrechts. Das führt zu geradezu kuriosen Ergebnissen: Brot fällt darunter, auch teures Luxusbrot; Butter ja, Käse nein; Produkte mit kleinsten Zutatenänderungen können plötzlich anders besteuert werden. Die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Anknüpfung an Zolltarifpositionen zusätzlichen bürokratischen Aufwand schafft und im Lebensmittelhandel sowie im Bäckereigewerbe einen „Systembruch“ darstellt.
https://www.parlament.gv.at/PtWeb/api/s3serv/file/60dc4242-b300-436e-903b-92c2b8271335

Auch die Wirtschaftskammer Österreich warnt klar: Die Zuordnung zur Kombinierten Nomenklatur sei schwierig und nicht praxistauglich; Registrierkassen, Buchhaltungs-, Automaten- und Waagensysteme müssten mit unverhältnismäßigem Aufwand angepasst werden. Gerade kleine und mittlere Betriebe würden überproportional belastet.
https://piaty.blog/wp-content/uploads/2026/05/Stellungnahme-wko.pdf

Ist das Entlastungspolitik — oder ist das die Verlagerung politischer Symbolik auf die Schultern jener Menschen, die jeden Tag Kassen programmieren, Waren auszeichnen, Buchhaltungen führen, Lebensmittel verkaufen und Nahversorgung aufrechterhalten?

Noch schwerer wiegt: Die Steuerausfälle treffen nicht irgendeine abstrakte Staatskasse. Sie treffen Bund, Länder und Gemeinden. Denn die eingenommene Umsatzsteuer aus diesen Grundnahrungsmitteln fließt nicht allein dem Bund zu, sondern wird im Rahmen des Finanzausgleichs zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt. Wird diese Einnahmequelle reduziert, verlieren daher auch Länder und Gemeinden finanzielle Spielräume.

Oberösterreich weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Bundesländer mit Mindereinnahmen aus gemeinschaftlichen Bundesabgaben von jährlich rund 86,9 Millionen Euro rechnen müssen und dass vor solchen steuerpolitischen Maßnahmen Verhandlungen mit den Gebietskörperschaften zu führen wären.
https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/SNME/3986/imfname_1752270.pdf

Wer also als Bundesländervertreter im Bundesrat einer solchen Maßnahme zustimmt, stimmt gegen die finanzielle Kraft der eigenen Länder. Wer als Bürgermeisterin oder Bürgermeister im Nationalrat oder Bundesrat dafür stimmt, stimmt für geringere Ertragsanteile der eigenen Gemeinden. Und wer als Abgeordneter behauptet, den ländlichen Raum, die Nahversorger, die kleinen Betriebe und die nächsten Generationen zu vertreten, muss sich fragen lassen:

Wie passt das zusammen?

Dazu kommt: Die erhoffte Entlastung der Konsumentinnen und Konsumenten ist keineswegs gesichert. Die Steuerberaterkammer warnt, dass im österreichischen Lebensmitteleinzelhandel aufgrund der Marktstruktur nicht sichergestellt ist, dass die Senkung nachhaltig bei den Haushalten ankommt; gleichzeitig tragen Bund, Länder und Gemeinden den vollen Einnahmenausfall.

Was bleibt also? Hohe Steuerausfälle. Enorme Umstellungskosten. Rechtsunsicherheit. Neue Abgrenzungsprobleme. Belastete Betriebe. Verunsicherte Gemeinden. Und ein Gesetz, das unter dem schönen Titel der Entlastung möglicherweise mehr Schaden als Nutzen stiftet.

Sehr geehrte Abgeordnete, die österreichische Bundesverfassung kennt kein blindes Durchwinken. Sie kennt das freie Mandat. Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates sind bei der Ausübung ihres Mandates an keinen Auftrag gebunden. Das bedeutet nicht nur ein Recht, sondern eine Pflicht: die Pflicht, selbst zu prüfen, selbst zu denken, selbst Verantwortung zu übernehmen.

Fraktionsdisziplin darf nicht stärker sein als das Gewissen. Parteitaktik darf nicht stärker sein als die Verantwortung gegenüber Ländern, Gemeinden, Betrieben und Bürgern. Ein Mandat ist kein Stimmzettel auf Abruf. Es ist ein persönlicher Auftrag zur Verantwortung.

Ich bitte Sie daher eindringlich: Hinterfragen Sie diese Vorlage. Lesen Sie die Stellungnahmen der Bundesländer, der Wirtschaftskammer und der Steuerberater. Hören Sie auf jene, die dieses Gesetz in der Praxis umsetzen müssten. Hören Sie auf die Gemeinden, die Länder, die kleinen Betriebe, die Nahversorger, die Bäcker, die Händler und die Menschen, die am Ende für schlechte Gesetzgebung bezahlen.

Als 78-jähriger Politikbeobachter — und als jemand, der ein Berufsleben lang erlebt hat, was gut gemeinte, aber schlecht gemachte Regelungen in der Praxis anrichten können — appelliere ich an Sie:

Stimmen Sie nicht aus Gehorsam. Stimmen Sie nicht aus Bequemlichkeit. Stimmen Sie nicht, weil es die Fraktion erwartet. Stimmen Sie so, wie es Ihr Gewissen, Ihr Mandat und die Verantwortung gegenüber kommenden Generationen verlangen.

Österreich braucht Abgeordnete, die nicht nur die Hand heben, sondern Rückgrat zeigen.

Sagen Sie Nein zu einem Gesetz, das Entlastung verspricht, aber Bürokratie, Steuerausfälle und neue Ungerechtigkeiten schafft. Sagen Sie Ja zur Verantwortung. Ja zur Vernunft. Ja zum freien Mandat.

Karl Piaty sen (78)
ehem. Innungsmeister und seit 1972 mit dem Thema Mehrwertsteuer befasst.

Für nähere Ausführungen ist mein BLOG zum Thema gemacht:
https://piaty.blog/2026/05/18/mehrwertsteuer-neu/

Auf diesen BLOG-Beitrag gab es bereits einige Reaktionen von Politikern, mit der Aussage, diese Infos in die Wortmeldungen am Donnerstag 21. Mai 2026 (Diskussion und Beschlussfassung im Nationalrat) einzubinden.
Auch von der KI wurde das Thema verarbeitet, auch hier fand der PÜiaty BLOG Beachtung.

Hier weitere Argumente, welche von der KI ausgearbeitet wurden:

Zum Abschluss noch eine Frage an die Gesetzgeber:
Wie wird ein solches Luxus – Croissant nach dem 1. Juli 2026 besteuert:

Bisher galt für ein solches Gebäck, egal ob Butter oder Pflanzenfett, 10 % Mwst.

Bitte bei jedem Punkt die nunmehr anfallende Mehrwertsteuer feststellen:

*Bei einem Verkauf in einer Bäckerei über den Ladentisch
*Bei einem Verkauf bei einem Frühstücksbuffet ohne Übernachtung
*Bei einem Verkauf in einer Bäckerei zum Verzehr an einem Beistelltisch
*Bei einem Verkauf in einem Supermarkt mit Verzehr im Geschäft
*Bei einem Verkauf in einem Supermarkt mit Verzehr vor dem Geschäft
*In einem Lunchpaket bei Verzehr außerhalb des Hotels
*Wenn statt Butter pflanzliches Fett verwendet wird
…. (oft üblich in Österreich und dann eben nur als Croissant benannt)

Denn nach den neuen Regelungen ist nicht nur die zollrechtliche kombinierte Nomenklatur (KN) zu beachten sondern auch die Rezeptur von Backwaren entscheidend – eine in der Praxis bei vielen Backwaren nicht nachvollziehbare Berechnung, wenn nicht exakt zu berechnende Beigaben (neue 5 % Vorgabe) wie z.B. bei Bestreuungen usw. üblich sind.

Und vor allen Dingen –
wie soll das alles bei Preis- und Finanzkontrollen festgestellt werden?

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