Allgemein

4,9 % im Nationalrat

Aktuell 19. Mai 2026 ein Aufruf an die Politik:

Einen Hinweis auf die „neue Besteuerung von BROT“ gab es bereits auch im ORF:

„Piaty – Thema“ könnte bei der Nationalratssitzung ein Thema werden – „Luxusbrot“ mit neuer Besteuerung

17. Mai 2026:

Alle Blicke auf den österreichischen Nationalrat

Wenn es nach dem Finanzausschuss des Nationalrates geht, sollen die Nationalrätinnen und Nationalräte von ÖVP, SPÖ und NEOS am Donnerstag, dem 21. Mai 2026, eine Änderung des Mehrwertsteuergesetzes beschließen.

Konkret sollen künftig bestimmte, von der Politik „ausgesuchte“ Lebensmittel nicht mehr mit 10 %, sondern nur noch mit 4,9 % Mehrwertsteuer besteuert werden.

Was auf den ersten Blick nach Entlastung klingt, kann in der Praxis jedoch zu einem Bürokratie-Monster werden — besonders für kleine Lebensmittelhändler, Greißler und Nahversorger.

Denn ausgerechnet dort, wo es oft unkompliziert zugehen soll — bei der Jause, bei der Semmel, beim schnellen Einkauf zwischendurch — entsteht plötzlich eine Steuerfalle.

Die „Greißlerfalle“: Ein kleines Beispiel zeigt das Problem

Nehmen wir eine ganz gewöhnliche Semmel.

Auf einmal reicht es nicht mehr, einfach zu wissen, was verkauft wird. Entscheidend wird, wie es verkauft wird, womit es kombiniert wird und ob es als einzelnes Lebensmittel oder als belegte Jause über die Ladentheke geht.

Dann ergibt sich etwa folgendes Bild:

ProduktMehrwertsteuer
Semmel allein4,9 %
Semmel mit Butter4,9 %
Semmel mit Käse10 %
Semmel mit Liptauer10 %
Semmel mit Wurst belegt10 %
Semmel und Wurst getrennt gekauftSemmel 4,9 %, Wurst 10 %

Das heißt:
Die gleiche Semmel kann einmal mit 4,9 %, ein anderes Mal mit 10 % besteuert werden — je nachdem, ob sie allein, mit Butter, mit Käse, mit Wurst oder getrennt von der Wurst verkauft wird.

Für große Handelsketten mag das mit Software, Steuerabteilungen und automatisierten Kassensystemen vielleicht noch irgendwie verwaltbar sein. Für den kleinen Greißler ums Eck bedeutet es aber: mehr Aufwand, mehr Fehlerquellen, mehr Nachweispflichten.

Bürokratie statt Entlastung

Ab 1. Juli 2026 müsste der kleine Lebensmittelhändler jede dieser Unterscheidungen korrekt erfassen, richtig verbuchen und dem Finanzamt gegenüber belegen können.

Und das Finanzamt müsste diese Unterscheidungen wiederum prüfen.

Damit wird aus einer angeblichen Entlastungsmaßnahme in der Praxis das Gegenteil von Deregulierung: mehr Regeln, mehr Kontrolle, mehr Bürokratie — und das mitten im Alltag kleiner Nahversorger.

Deshalb darf man diese Regelung durchaus als „Greißlerfalle“ bezeichnen.

Denn wer glaubt, eine Semmel sei einfach eine Semmel, wird künftig möglicherweise eines Besseren belehrt: steuerlich kann sie plötzlich zur Rechenaufgabe werden.

Der gesunde Hausverstand bleibt auf der Strecke

Dabei gäbe es in Österreich wesentlich wirkungsvollere Möglichkeiten, Lebensmittel tatsächlich billiger zu machen und damit auch die Inflation spürbar zu dämpfen.

Ein zentraler Punkt ist das in Österreich besonders ausgeprägte Rabattgemetzel: Aktionen mit „bis zu 50 % Preisnachlass“ bei Mehrkäufen, Pickerl-Rabatte, Mengenrabatte und Sonderaktionen.

Was bringt dieses System am Ende wirklich?

Es treibt vor allem die Normalpreise in die Höhe, während Kundinnen und Kunden gezwungen werden, ständig Aktionen zu suchen, größere Mengen zu kaufen oder Preise zu vergleichen. Und Ältere und allein lebende Bürgerinnen und Bürger brauchen keine großen Mengen – die zahlen extra noch drauf bei diesem System.

Billiger wird dadurch nicht der Alltag. Komplizierter wird er aber sehr wohl.

Interessant die Aussendung des Parlaments zu der Behandlung im Finanzausschuss:
Hier Info zur Sizung am 21. Mai 2026:
https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2026/pk0429#XXVIII_NRSITZ_00079

Es sollte scheinbar eine längere Debatte im Parlament geben.

Und genau diese Kompliziertheit droht nun auch bei der Mehrwertsteuer: Statt klarer, einfacher und nachvollziehbarer Regeln soll ein System beschlossen werden, das kleine Händler belastet, Konsumentinnen und Konsumenten verwirrt und den „gesunden Hausverstand“ aus dem Parlament vertreiben könnte.

Aktuelles Flugblatt 15. Mai 2026

Und noch eines sollten die Damen und Herren im Nationalrat bedenken: Schon einmal hat sich eine Nationalrätin mit der „Wurstsemmel bei Billa“ öffentlich blamiert — Silvia Fuhrmann von der ÖVP. Diesmal könnten sich gleich die gesamten Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und NEOS leichtfertig einer ähnlichen Blamage ausliefern.

Denn etwas steuerlich zu begünstigen, nur weil es in der Kombinierten Nomenklatur (KN) entsprechend eingereiht ist, wird am Beispiel von Luxusgebäck wohl niemand nachvollziehen können, der sich noch ein Mindestmaß an Hausverstand bewahrt hat.

Bei Bäcker Öfferl kostet der unter die 4,9-Prozent-Regelung fallende Weinbergspitz, ein dunkles Gebäck, 2,99 Euro.

Der „Millionär“, der sich dort einen solchen „Spitz“ kauft und dazu beim Luxusfleischer Serranoschinken besorgt — 10 dag kosten rund 10 Euro — um sich daraus ein Luxus-Jausenweckerl zu machen, erspart sich beim Gebäck künftig 5,1 Prozentpunkte Mehrwertsteuer. Statt 10 Prozent fallen nur noch 4,9 Prozent an. Das macht bei 2,99 Euro immerhin rund 15 Cent Ersparnis.

Der „Hackler“ hingegen, der sich bei Billa eine billige Leberkässemmel als Jause kauft, fällt völlig durch den Rost. Er bekommt nicht einmal für die Semmel die verringerte Mehrwertsteuer.

Genau so sieht es der im Finanzausschuss beschlossene Gesetzesentwurf vor. Stimmen Nationalrat und auch der Bundesrat diesem Entwurf wirklich mehrheitlich zu?

Aktuell 13. Mai 2026:
Der Herr Generalsekretär Jochen Danninger (Wirtschaftskammer) hat an Karl Piaty folgendes Mail gesendet und auch die Stellungnahme der WKO an das Finanzministerium übermittelt: So ist voerst gesichert, dass auch die Interessensvertretung der Unternehmer hier großen Handlungsbedarf sieht. Für Karl Piaty sen. ist es aber weiter unumgänglich, dass dieses Gesetz politisch von der Bundesregierung neu bewertet wird.

Hier die Stellungnahme der WKO, wo es große Bedenken gegen das neue Gesetz gibt:

Um sich über die Problematiken im EU Recht, den Problemen der Bäcker und KMU im Lebensmittelbereich vorstellen zu können, gibt es diese hochkarätige Stellungnahme:
https://www.parlament.gv.at/PtWeb/api/s3serv/file/60dc4242-b300-436e-903b-92c2b8271335

Aktuell 13. Mai – Die „politische Arbeit im Parlament“ wird im ORF öffentlich kommentiert1. Einwände von FPÖ und Grüne werden damit sichtbar:
https://orf.at/stories/3429706/


Aktuell 5. Mai 2026
Man kann erste Schlüsse ziehen – auch wenn es nur einen Schluss gibt:

Kurzzusammenfassung: „Diese geplante Reform der Mehrwertsteuer in Österreich ist in der Praxis nicht umzusetzen und zumindest von den Behörden nicht fair kontrollierbar!“

Und es ist auch verfassungsrechtlich nicht vorgesehen ein Gesetz so umständlich wie geplant zu formulieren. Denn der „Normunterworfene“ muss in der Lage sein, die Gesetzesbestimmungen auch zu verstehendas wird weiter unten noch genauer erklärt.

Das sieht das BMF nunmehr vor (schon die Länge des Links sagt viel aus)
https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/fachinformationen—umsatzsteuer/umsatzsteuersenkung-auf-ausgewaehlte-nahrungsmittel/Detailfragen-zur-Einreihung-in-die-Kombinierte-Nomenklatur-f%C3%BCr-Zwecke-der-Umsatzsteuersenkung-auf-gewisse-Nahrungsmittel.html

Kleines Beispiel daraus gefällig?
Weizenmehl wird „steuerlich“ entlastetRoggenmehl nicht.
Das wird keine Hausfrau verstehen die Brot und Kuchen selber bäckt.
Dass das Mehl für das „Brot“ (Roggen) bei 10 % bleibt, das Mehl für den Gugelhupf (Weizen) aber auf 4,9 % Mehrwertsteuer gesenkt wird ist nicht nur kurios – das ist bereits blanker Hohn gegenüber dem „Hausverstand“!

Sagte doch schon einmal jemand:
Wenn sie kein Brot haben, sollen sie eben Kuchen essen!

So sendet das BMF die „Richtlinien“ zur Steuersenkung aus. Näheres im Link oben – denn es entscheidet über 10 % oder 4,9 % nur die statistische Nomenklatur.

Was müssen die Unternehmer nun in Österreich beachten, wenn sie das geplante Gesetz einhalten wollen – Auf über 1000 Seiten erklärt die „Statistik Austria“ dies heute so:
https://www.statistik.at/fileadmin/pages/1135/WVZ_2025__KN2-_bis_KN8-Codes_mit_Warentext_DE.pdf

Dazu sind Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes sehr aussagekräftig – und das schon seit 70 Jahren – z.B. aus dem Jahre 1956:

Hier nun der Piaty BLOG vom Jänner 2026:

Die Ankündigung, wonach die Mehrwertsteuer bei Brot von 10 % auf 4,9 % gesenkt werden soll wird von der Bundesregierung bereits als „Großer Erfolg“ zur Preisdämpfung „verkauft“. Aber wie sieht dabei die Praxis aus?

Hier Ausschnitte aus dem Brief (15. Jänner 2026) von Karl Piaty sen.

Sehr geehrte Damen und Herren der österr. Bundesregierung!

Jetzt sind Sie gefragt !

Ich hatte unter Finanzminister Karl Heinz Grasser in meiner Eigenschaft als Innungsmeister und Bäcker bezüglich Mehrwertsteuer mehrmals zu tun.
Bin heute 77, aber was ich da gestern im ORF zu den Aussagen der Bundesregierung hörte, ließ mich nicht mehr schlafen.


Teile der Produktion von Bäckern (Brot) soll einen anderen Mehrwertsteuersatz bekommen als andere selbst hergestellte Erzeugnisse dieses Betriebes  (Feinbackwaren usw.)

Obwohl Brot  in Österreich in völlig unterschiedlichen Qualitäten hergestellt wird und daher auch in sehr, sehr  unterschiedlichen Preisklassen angesiedelt ist.

Mein Statement daher dazu:
Mehrwertsteuersenkung  und damit zusätzlicher Mehrwertsteuersatz  mit  4,9 % – hat man sich das auch gut überlegt?

Mit einem ähnlichen Ansinnen (14 % auf Restaurationsumsätze unter Minister Grasser)   hatten wir schon früher EU Probleme. Doch er lenkte dann gerade noch ein, das bereits dazu beschlossene Gesetz wurde wieder aufgehoben.

Ich war hier selbst eingebunden. 

Noch wichtiger der Warenkorb – bei Brot – welche Preisklasse von Brot wird gesenkt, auch Spezialbrot mit einem Preis von mehr als 10.- Euro?  – oder auch Weißgebäck (Semmeln)

Denn so wie bei Eiern ist die Weitergabe von Semmeln pro Stück  (Bäckereien und kleine Märkte) sehr schwierig  bei solchen 30 Cent Preisen beträgt die 5 % Senkung gerade 1,5 Cent  was muss da weitergegeben werden?

Der Mehraufwand für Bäcker würde sich dann auch auf den Kassenzetteln zeigen, welche dann oft  3 Steuersätze aufweisen würden, die Kassenzetteln noch länger und damit noch mehr Papierverbrauch.  und vor allen Dingen die bürokratischen Mehrarbeiten bei der Bilanzierung mit gleich 3 unterschiedlichen Steuersätzen, das würde  zu großen Unsicherheiten auch gegenüber dem Finanzamt führen.  Und das alles mit 0.- Abgeltung für den der diese Arbeiten machen muss – denn die Ersparnis muss  ja zu 100 % weitergegeben werden.

Und der Effekt für die Konsumenten?
…. wohl eher gering was man sich da erspart, das geht  in den Promillebereich eines Haushaltes. Wenn man sich überhaupt etwas erspart, denn wie sollen so kleine Steuersenkungen überhaupt berechnet werden, eben wie bei Eiern? Unverständlich alles für Leute aus der Praxis. 


Mehrwertsteuersenkung ja, aber dann einheitlich für alle Waren – bei Lebensmittel so wie in Deutschland 7 % – (oder wie bei der Einführung durch Hannes Androsch mit 8 %) dann hätten die Konsumenten wirklich etwas davon

Die Politik sollte sich das noch einmal genau anschauen –
…. so einfach ist das alles nicht.

Liebe Grüße
Karl Piaty sen.

Aktuell 18. Jänner 2026:
Bei der Pressestunde vom 18. Jänner 2026 gab Vizekanzler Andreas Babler bekannt, dass auch Brot und Gebäck im Warenkorb der zu verbilligenden Waren zählen – daher ein Piaty-BLOG – wenige Stunden später veröffentlicht:

Weiter im BLOG vom 17. Jänner 2026:
Als erstes Medium reagierte der Standard: https://www.derstandard.at/story/3000000304240/senkung-der-mehrwertsteuer-wie-viel-wir-uns-sparen-werden

Ausschnitt aus dem großen Standardartikel zu 5 % Mehrwertsteuer

Wie war das eigentlich mit der Mehrwertsteuer in Österreich? Karl Piaty war von Anfang mit dabei, als Finanzminister Hannes Androsch (SPÖ) diese neue Art der Umsatzsteuer 1973 einführte und dann auch noch eine Luxussteuer erfand, die Finanzminister Ferdinad Lacina (SPÖ) 1992 wieder abschaffte:

Billigbrot und Luxusbrot – in einer modernen Gesellschaft hat beides seine Berechtigung, daher wird auch beides angeboten – hier ein Vergleich (KI)

Wenn Brot also im Preis in der Praxis um bis das 5-fache „schwanken“ kann, wie wirkt sich das bei einer „linearen 4,9% Verbilligung“ aus?
Wie funktioniert dann die „staatliche Gießkanne“?

Beispiel „Luxusmehrwertsteuer“!

Die Abschaffung der Luxusmehrwertsteuer hatte recht einfache Gründe – sie war weder praktikabel noch marktgerecht. 2026 soll dieser Fehler bei der zusätzlichen Einführung eines Steuersatzes (5% auf einige Grundnahrungsmittel) wieder gemacht werden – auch weder praktikabel noch marktgerecht. Sagte doch einmal einer zu einem Journalisten: „Lernen Sie Geschichte“!

Warum fragen unsere derzeitigen Politiker also nicht die ehemaligen Finanzministerkollegen wieLacina und Vranitzky? Die würden wohl sehr gut erklären können, warum die ehemalige „Luxusmehrwertsteuer“ abgeschafft wurde – eigentlich ist alles ganz einfach – Eine klare Trennung von Luxus und Normal ist bei gleichen Lebensmittel-Produktgruppen (Brot, Gebäck, Milch, Fett, Gemüse, Obst usw.) nicht wirklich durchführbar. Also wird eine „Gießkannenlösung“ immer den Luxus und damit die Besserverdienenden Bevölkerungsgruppen mehr fördernwer will das aber in der jetzigen Situation wirklich?

Medienberichte zum Thema Mehrwertsteuersenkung:
Standard: https://www.derstandard.at/story/3000000304086/steuergeschenk-fuer-lebensmittel-hat-ungesunde-nebenwirkungen

NÖN: https://www.noen.at/niederoesterreich/wirtschaft/geldregen-bleibt-aus-mwst-senkung-so-viel-erspart-ihr-euch-wirklich-bei-brot-milch-co-505666604

Eine Umfrage der NÖN zeigt, dass die Regierung wieder die Meinung der Bevölkerung nicht bedacht hat. 80 % halten diese Regelung nicht für gut, nur knapp 5 % finden die neuen Mehrwertsteueränderungen sinnvoll.

So war es nicht verwunderlich, dass auch beim Bundesparteitag der FPÖ dieses Thema sehr kritisch angesprochen wurde:

Die Senkung der Mehrwertsteuer als Zankapfel – hier in Klagenfurt am 17. Jänner 2026

Und noch etwas scheint zu Problemen zu führen – die geplanten „Gegenfinanzierungen“: Das mit der Plastikabgabe hört sich umweltpolitisch gut an, aber in der Praxis wird das kaum durchführbar sein – da könnte auch die EU noch etwas dagegen haben. Und bei der geplanten „Paketabgabe“ wird es wahrscheinlich wieder „die Falschen“ treffen – auch hier wird es noch berechtigten Widerstand geben – Alles nicht zu Ende gedacht – so die Meinung eines 78 jährigen, der die gesamte Entwicklung der Mehrwertsteuer miterlebt hat.

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