Allgemein

“ Die Verfassung „

Bei der Waidhofner Gemeinderatssitzung am 29. Juni 2026 stand die österreichische Verfassung im Mittelpunkt der Debatten. Gleich zu Beginn verlas Bürgermeister Werner Krammer die Stellungnahme des Landes Niederösterreich zu jener Resolution, mit der Waidhofner Gemeinderäte eine Verkleinerung des Waidhofner Gemeinderats angeregt hatten, um damit Kosten zu sparen.

Das Land Niederösterreich wies diese Resolution zurück und verwies dabei auf verfassungsrechtliche Bedenken. Bemerkenswert ist, dass weit kleinere von Gemeindevertretungen in anderen Bundesländern – etwa im Burgenland unter SPÖ-Verantwortung oder in Tirol und Vorarlberg unter ÖVP-Verantwortung – bereits gelebte Praxis ist.
Bemerkenswert: In Niederösterreich könnte ein vergleichbares Vorhaben nach Ansicht des Landes jedoch verfassungsrechtlich problematisch sein.

Nachfolgend der vollständige Wortlaut der Stellungnahme, wie sie von Bürgermeister Krammer im Gemeinderat verlesen wurde: Die schri

Auch beim Tagesordnungspunkt 13, der Debatte und Beschlussfassung über die Aufhebung der Bausperre, wurde mehrfach auf die österreichische Bundesverfassung Bezug genommen. In diesem Fall erfolgte dies jedoch unter anderen Vorzeichen.

Nach den Ausführungen in der Gemeinderatssitzung hat das Land Niederösterreich verfassungsrechtliche Bedenken geprüft, die von rechtsanwaltlich vertretenen Hausbesitzern aus Waidhofen an der Ybbs vorgebracht worden waren. Das Land Niederösterreich habe dabei keine verfassungsrechtlichen Bedenken festgestellt – so zumindest die Aussagen im Gemeinderat.

Nachfolgend hier der Originalton des gesamten Tagesordnungspunktes:

Diese live übertragene Gemeinderatssitzung zeigt insgesamt sehr deutlich, wie im Waidhofner Gemeinderat politische Debatten geführt werden. Anhand der Ausführungen rund um verfassungsrechtliche Fragen – sowohl bei der angeregten Verkleinerung des Gemeinderats (Verfassungsrechtliche Aussagen des Landes) , als auch bei der Aufhebung der Bausperre – wird sichtbar, wie unterschiedlich rechtliche Argumente in politischen Entscheidungsprozessen bewertet und eingesetzt werden.

Damit bietet die Sitzung nicht nur Einblick in konkrete Sachfragen, sondern auch in die politische Kultur der Stadt Waidhofen an der Ybbs: in die Art der Auseinandersetzung, die Rolle von Mehrheits- und Minderheitspositionen, den Umgang mit rechtlichen Einschätzungen sowie die Frage, wie transparent und sachlich politische Entscheidungen im Gemeinderat begründet werden.

Wünschen wir unseren Mandatarinnen und Mandataren eine schöne und erholsame Sommerpause. Ende September tritt der Gemeinderat wieder zusammen – sofern nicht zwischenzeitlich ein besonderer Anlass eine Sondersitzung erforderlich macht.
Bis dahin: einen schönen Sommer!

Die Vorgeschichten:
Warum wollten die Waidhofner Gemeinderäte den Gemeinderat verkleinern?

Und hier die Vorgeschichte zuu den Schutzzonen in Waidhofen / Y:

Ein Beispiel zeigt besonders deutlich, wie unterschiedlich die Verfassung offenbar in den Bundesländern interpretiert wird. Genau deshalb könnte und sollte das auch ein Thema für die Landeshauptleutekonferenz werden – ab 1. Juli unter Vorsitz Vorarlbergs.

Vergleich Waidhofen/Ybbs mit Vorarlberger Städten

Waidhofen/Ybbs hat bei rund 11.150 Einwohnern insgesamt 40 Gemeinderäte und 10 Stadträte. Damit ist die politische Vertretung im Verhältnis zur Einwohnerzahl sehr groß.

Zum Vergleich in Vorarlberg:

StadtEinwohner ca.Stadtvertretung / GemeinderatStadtrat
Waidhofen/Ybbs11.1504010
Hohenems17.400369
Feldkirch36.700369
Bludenz15.100337

Kurz gesagt:
Waidhofen/Ybbs hat trotz weniger Einwohner mehr Gemeinderäte als Hohenems, Feldkirch oder Bludenz. Besonders auffällig ist der Vergleich mit Feldkirch: Feldkirch hat mehr als dreimal so viele Einwohner wie Waidhofen, aber nur 36 Stadtvertreter. In Waidhofen ist die politische Vertretung pro Einwohner daher deutlich dichter.

Hier eine Auflistung wie groß Gemeinderäte derzeit sind:

Es stellt sich auch eine parteipolitische Frage mit der von der FPÖ regierten Statutarstadt Wels. Dieser Vergleich soll nicht näher erklärt werden, der sollte für sich alleine sprechen.

Denn eines muss schon geklärt werden: Man kann nicht auf der einen Seite ständig vom Sparen reden und mit dem Bund über Sparpakete verhandeln, den Städten und Gemeinden aber gleichzeitig das Sparen verbieten oder erschweren. Wer Konsolidierung ernst meint, darf sie nicht nur dort einfordern, wo es politisch bequem ist. Auch das Verhältnis zwischen Bund, Ländern und Gemeinden braucht hier klare Regeln – und vor allem Fairness.

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