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Servus TV und Piaty

Das stärkste mediale Thema des 1. Juli 2026 war die Senkung der Mehrwertsteuer auf 4,9% bei „ausgesuchten“ Grundnahrungsmitteln!

Auch ServusTV widmete sich diesem wichtigen Thema und reiste dafür mit einem Aufnahmeteam extra auch nach Waidhofen / Ybbs. Dabei kamen Thomas Piaty und Karl Piaty sen. klar, verständlich und praxisnah ins Bild und zu Wort.

📺 Zu sehen ab Zeitschiene 6:30
https://www.servustv.com/de/page/AAV4ZGF0CE9VSPGAJAKR

Anlass war der Einsatz von Karl Piaty sen. zum Thema Mehrwertsteuersenkung.
Als kleines Beispiel dafür hier der offene Brief an Vizekanzler Andreas Babler:

Nun ist das Gesetz umgesetzt worden, aber es ist für „Normunterworfene“ weder verständlich noch rechtlich abgesichert anwendbar. Bei solchen Gesetzen hat unser Rechtsstaat eine einfache Lösung – den Verfassungsgerichtshof. Es wäre nicht das erste mal, dass diese obersten Richter den „Übermut der Politiker“ gerecht bremsen:

So sieht es also die KI. Und genau auf diese neue, moderne Form der Kommunikation setzen Politikerinnen und Politiker mittlerweile immer stärker. Künstliche Intelligenz ist längst nicht mehr nur ein technisches Hilfsmittel im Hintergrund, sondern wird zunehmend zu einem Werkzeug politischer Kommunikation.
Botschaften können schneller formuliert, Zielgruppen präziser angesprochen und Stimmungen in der Bevölkerung rascher ausgewertet werden. Vor allem in sozialen Medien, wo Tempo und Wirkung oft entscheidend sind, eröffnet KI neue Möglichkeiten. Politische Inhalte lassen sich damit pointierter aufbereiten, emotionaler zuschneiden und gezielter verbreiten.
Doch gerade darin liegt auch die Herausforderung. Wenn politische Kommunikation immer stärker von Algorithmen, Datenanalysen und künstlich erzeugten Texten geprägt wird, stellt sich die Frage nach Transparenz und Glaubwürdigkeit. Moderne Technik kann helfen, komplexe Inhalte verständlicher zu machen. Sie kann aber auch dazu beitragen, Botschaften zu glätten, Meinungen zu beeinflussen oder Nähe zu simulieren.
Am Ende bleibt daher entscheidend, wie verantwortungsvoll Politik mit diesen neuen Instrumenten umgeht. Denn Kommunikation mag moderner, schneller und professioneller werden – sie muss aber erkennbar bleiben, ehrlich sein und den Menschen in den Mittelpunkt stellen.

Was ist nun politisch möglich?

Der naheliegendste nächste Schritt wäre ein Antrag auf Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes durch den Verfassungsgerichtshof.

Für einen solchen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle eines Bundesgesetzes ist gemäß Bundes-Verfassungsgesetz ein Drittel der Mitglieder des Nationalrates antragsberechtigt. Da der Nationalrat 183 Abgeordnete umfasst, sind dafür mindestens 61 Abgeordnete erforderlich. Ein solcher Antrag wird häufig als „Drittelantrag“ bezeichnet.

Wichtig ist: Dabei handelt es sich um eine abstrakte Gesetzesprüfung, also um eine Prüfung ohne konkreten Anlassfall. Neben einem Drittel der Nationalratsabgeordneten können unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Drittel der Mitglieder des Bundesrates oder eine Landesregierung einen solchen Antrag an den Verfassungsgerichtshof stellen.

Grüne und FPÖ haben bereits bei der Beschlussfassung gegen dieses Gesetz gestimmt. Gemeinsam verfügen diese beiden Fraktionen über 73 Abgeordnete und würden damit das erforderliche Drittel der Nationalratsmitglieder überschreiten.

Es läge daher politisch nahe, dass diese Abgeordneten gemeinsam einen Antrag an den Verfassungsgerichtshof stellen und prüfen lassen, ob das Gesetz — insbesondere im Hinblick auf kleine Handwerksbetriebe — mit der österreichischen Bundesverfassung vereinbar ist. Im Zentrum einer solchen Prüfung könnte insbesondere stehen, ob die gesetzlichen Vorgaben zur Abgrenzung und Feststellung von Fett- und Zuckergehalten in der Praxis erfüllbar, sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig sind.

Gerade wenn kleine Betriebe durch unklare, unverhältnismäßige oder praktisch kaum erfüllbare Regelungen belastet werden, stellt sich die verfassungsrechtlich relevante Frage, ob das Gesetz dem Gleichheitssatz, dem Sachlichkeitsgebot und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht.

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