Allgemein

Bitte an die Politik

Offener Brief an den Herrn Bundespräsidenten
Dr. Alexander Van der Bellen
vom 5. Juli 2026

Sehr geehrter Herr Bundespräsident!

Ich wende mich an Sie als erfahrener Politikbeobachter, als ehemaliger Bäckermeister, Innungsmeister und Rezeptanalyst — aber vor allem als jemand, der sein Leben lang Brot und Gebäck nicht nur hergestellt, sondern auch als Kulturgut, Grundnahrungsmittel und Ausdruck redlicher Handwerksarbeit verstanden hat.

Am 5. Juli 2026 richte ich, Karl Piaty, 78 Jahre alt, diese Zeilen in großer Sorge an Sie.

Es geht nicht um Parteipolitik. Es geht um Gerechtigkeit, um handwerkliche Praxis und um die Frage, ob gutgläubige Bäckerinnen und Bäcker durch eine offenbar unklare oder missglückte Regelung bei der Mehrwertsteuersenkung plötzlich in die Nähe eines strafbaren Handelns geraten könnten.

Das darf nicht geschehen.

Wenn eine steuerliche Maßnahme, die eigentlich Entlastung bringen soll, in der Praxis dazu führt, dass ehrliche Gewerbetreibende verunsichert werden, dann ist etwas danebengelaufen. Dann braucht es nicht Schuldzuweisungen, sondern rasch einen Ausweg. Und Auswege gäbe es viele.

Das Parlament tagt noch vor den großen Ferien. Es wäre daher möglich, diese Angelegenheit rechtzeitig zu bereinigen, bevor aus einer gut gemeinten Maßnahme ein bürokratisches oder gar strafrechtliches Risiko für jene wird, die täglich früh aufstehen, Mehl, Wasser, Salz und Können in Brot verwandeln und damit einen unverzichtbaren Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung leisten.

Ich bitte Sie daher eindringlich, sehr geehrter Herr Bundespräsident: Helfen Sie mit, dass die Nachfolger meiner Generation in der Bäckerbranche nicht durch unklare gesetzliche Vorgaben zu potenziellen Straftätern gemacht werden.

Ein Rechtsstaat muss jene schützen, die redlich arbeiten — nicht sie durch Unklarheit in Gefahr bringen.

Mit besorgten Grüßen

Karl Piaty
ehemaliger Bäckermeister, Innungsmeister und Rezeptanalyst
Waidhofen an der Ybbs, 5. Juli 2026

Als Beilagen wurden folgende Sachverhalte beigeschlossen:

Was die 183 Nationalratsabgeordneten jetzt tun müssten, damit die Mehrwertsteuersenkung nicht zum Dauerbrenner wird.

Am 6. und 7. Juli 2026 berät der Nationalrat eine Vielzahl an Punkten. Einer davon ist von besonderer Bedeutung: die Paketabgabe. Sie steht politisch und budgetär in engem Zusammenhang mit der Mehrwertsteuersenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel, weil sie als Teil der Gegenfinanzierung dieser Maßnahme verstanden wird.

Gerade dieser Tagesordnungspunkt eröffnet den 183 Abgeordneten des Nationalrates die Möglichkeit, die gesamte Causa Mehrwertsteuersenkung nochmals aufzurollen. Denn wenn schon über die Finanzierung dieser Maßnahme beraten wird, dann muss auch über deren handwerkliche Qualität, praktische Vollziehbarkeit und wirtschaftliche Folgen gesprochen werden.
Statt Mehrwertsteuersenkung und Paketabgabe übereilt umzusetzen, sollten beide Maßnahmen ausgesetzt oder zumindest aufgeschoben werden, damit ein kleiner Teil die verfügbaren Mittel nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilt, sondern gezielt dort eingesetzt werden, wo sie tatsächlich gebraucht werden:
50 Euro pro Jahr und Person für armutsgefährdete Menschen wären sozial treffsicherer als wie nun beschlossen rund 25 Euro für alle, einschließlich gut situierter und reicher Menschen.

Die derzeit vorliegende gesetzliche Regelung ist in zentralen Punkten unausgereift. Sie schafft Abgrenzungsprobleme, belastet Betriebe mit unnötiger Bürokratie und führt in der Praxis zu schwer nachvollziehbaren Unterscheidungen. Besonders im Bereich Brot und Gebäck droht die Maßnahme mehr Verwirrung als Entlastung zu erzeugen. Eine Mehrwertsteuersenkung, die beim Konsumenten ankommen soll, darf nicht an Detailfragen zu Rezepturen, Zutaten und Grenzwerten scheitern.

Das Mindesterfordernis wäre daher eine sofortige sachliche Korrektur:
Die Mehrwertsteuersenkung muss auf alle Brot- und Gebäcksorten ausgeweitet werden. Die derzeit problematische Einschränkung im Zusammenhang mit Honig- und Eierzugaben ist aufzuheben. Ebenso sind die Grenzwerte praxistauglich zu gestalten und auf 20 % der Trockensubstanz anzuheben.

Nur so können der Regelung rechtzeitig die spitzesten Zähne gezogen werden. Andernfalls droht aus einer gut gemeinten Entlastungsmaßnahme ein bürokratischer Dauerbrenner zu werden, der Betriebe verunsichert, Verwaltungskapazitäten bindet und am Ende weder Konsumenten noch Unternehmen wirklich hilft.

Die 183 Nationalratsabgeordneten haben daher jetzt die Möglichkeit — und aus Sicht der betroffenen Betriebe auch die Verantwortung —, diese Korrektur vorzunehmen. Wer die Mehrwertsteuersenkung ernst meint, darf sie nicht in einer Form bestehen lassen, die in der Praxis neue Probleme schafft. Der Nationalrat sollte die Gelegenheit nutzen, die Regelung noch rechtzeitig zu entschärfen, klarer zu fassen und wirtschaftlich vernünftig auszugestalten.

Hier weitere Argumentationen im Detail:

Wenn es in Österreich so weit kommen darf, dass einem Bundesinnungsmeister angeraten wird, im Zweifel gegen die Konsumentinnen und Konsumenten zu agieren, und diese Aussage anschließend in HEUTE veröffentlicht wird, während zugleich auch die Presse wirtschaftsbetonte Artikel in diese Richtung schreibt, dann sollte in der Politik die höchste Alarmstufe gelten. Denn hier geht es nicht mehr nur um einzelne Brancheninteressen, sondern um das Vertrauen der Bevölkerung in Fairness, Transparenz und den Schutz der Konsumenten.

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