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Wahlen & KI

Wird KI in Zukunft auch bei Gemeinderatswahlen eine Rolle spielen?

Künstliche Intelligenz wird auch die politische Arbeit in den Gemeinden transparenter machen. Denn was früher stunden- oder tagelange Recherchen erforderte, lässt sich heute mit digitalen Unterlagen und modernen Suchmöglichkeiten in Sekunden aufarbeiten.

Ein besonders interessantes Beispiel sind die Rechnungsabschlüsse der Gemeinden. Sie liegen seit einigen Jahren digital vor und ermöglichen damit auch der KI einen Blick darauf, wofür öffentliche Gelder ausgegeben wurden und welche Kosten politische Entscheidungen tatsächlich verursacht haben.

Dazu wurde als Test ein konkretes Beispiel aus Waidhofen an der Ybbs aufgearbeitet, denn dort findet die nächste Wahl bereits im Jänner 2027 statt und wird bereits heute, aus mehreren Gründen, als „Testwahl für ganz Österreich“ gesehen:

Was kostete das „Experiment“ mit Leihscootern und Leihautos?

Das Projekt wurde seinerzeit als moderne Form der Mobilität präsentiert. Inzwischen ist der Versuch Geschichte. Umso interessanter ist daher die Frage:

Was hat dieses Experiment die Waidhofener Steuerzahler tatsächlich gekostet?

Die verfügbaren Rechnungsabschlüsse ab 2022 bilden zwar nicht jede einzelne Ausgabe rund um diese Mobilitätsangebote ab. Aus den nachvollziehbaren Positionen 1/649120-728000 – „ÖBB Mobilitätsservice“ ergibt sich jedoch bereits eine Größenordnung von rund 177.000 Euro. Für jene, die noch in Schilling denken:
177.000 Euro sind rund 2,44 Millionen Schilling!

Eine beträchtliche Summe für ein Mobilitätsexperiment, das letztlich wieder eingestellt wurde und während seiner Laufzeit für Diskussionen und auch viel Ärger sorgte.

Und genau hier zeigt sich eine neue Möglichkeit der KI: Sie kann nicht nur umfangreiche Zahlenwerke durchsuchen und miteinander vergleichen. Auch alte Zeitungsberichte, Gemeinderatsunterlagen und digitalisierte Aussendungen und Videos können bei einer historischen Aufarbeitung helfen. Entscheidungen, Aussagen und Entwicklungen lassen sich dadurch wesentlich leichter zeitlich einordnen und wieder in Erinnerung rufen.

Damit könnte sich auch die politische Diskussion auf Gemeindeebene verändern:
Nicht die KI entscheidet, wie eine Gemeinderatswahl ausgeht – das entscheiden selbstverständlich die Wählerinnen und Wähler. Aber KI kann ihnen künftig wesentlich leichter dabei helfen, eine andere Frage zu beantworten:

Was wurde in den vergangenen Jahren beschlossen –
und was hat es die Gemeinde tatsächlich gekostet?

Dabei geht es bei den Leihscootern nicht um „Parteipolitik“ – denn bei der Verlängerung des bereits damals als gescheitert zu betrachtenden „Versuches“ stimmten alle Fraktionen zu.
Lediglich Silvia Hraby (WVP), Michael Haneder und Markus Roseneder (beide SPÖ WY) sowie Astrid Tanzer (MFG) waren bei der Sitzung am 28. November 2022 nicht anwesend und entschuldigt.

Das Beispiel der Waidhofener Leihscooter und Leihautos zeigt allerding, wie interessant eine solche digitale Rückschau sein kann. Und wie die 2023 handelnden Gemeinderäte (also die aktuellen) in der „Rückschau“ diese Geldverschwendung sehen.

„Fehler zu machen ist menschlich. Zum wirklichen Fehler wird ein Fehler erst dann, wenn man ihn nicht eingesteht und nichts daraus lernt.“

Es gibt zum Thema auch mehrere Videos und BLOGS:

Drei Räder – und plötzlich ist alles anders?

Aktuell, September 2026:
Für E-Roller ändert sich in Österreich ab 1. Oktober 2026 die gesetzliche Lage. Doch Karl Piaty sen. hat bereits vorgesorgt: Nach 27 Jahren mit seinen bewährten „Charly“-E-Rollern ist er auf ein neues Elektromobil umgestiegen.

Und das sorgt für eine interessante Frage:
Warum darf Karl Piaty sen. mit seinem neuen dreirädrigen ELEO weiterhin ganz legal auf Radwegen unterwegs sein – obwohl die Regeln für E-Roller verschärft werden?

Die Antwort steckt in einem kleinen, aber entscheidenden Unterschied: Der neue ELEO ist zwar elektrisch angetrieben und sieht auf den ersten Blick wie ein E-Roller aus – rechtlich fällt er bei entsprechender Ausführung mit höchstens 250 Watt Nenndauerleistung und maximal 25 km/h aber weiterhin unter den Fahrradbegriff.

Aus zwei Rädern wurden also drei – und aus einer bevorstehenden gesetzlichen Einschränkung wurde für Piaty eine ganz neue Form der E-Mobilität.

Warum das rechtlich möglich ist und weshalb gerade das dritte Rad dabei besonders interessant wird, zeigt der Bürgeranwalt im ORF:

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