Aktuell: Bitte letzten Absatz beachten !
Seit 10 Jahren bemüht sich Kommerzialrat Karl Piaty sen. um eine Änderung des N.Ö. Wahlgesetzes. Dabei machte er nicht nur die Waidhofner Gemeindepolitik und die N.Ö. Landes-Politik darauf aufmerksam, auch die Bundespolitik, die zuständigen Gerichte wurden von ihm umfassend informiert. Die Meinung von Karl Piaty, dass dieses unter LH Dr. Pröll 1994 beschlossene Gesetz dringend geändert gehört, brachte ihm viel Zustimmung. Aber niemand getraute sich, Dr. Pröll auf den damaligen legistischen Fehler des Landtages aufmerksam zu machen. Natürlich hat nicht er, sondern der N.Ö. Landtag das Gesetz damals beschlossen, aber LH Dr. Pröll hätte eine Änderung verlangen könen, niemand hätte ihm wohl widersprochen. Ich selbst habe natürlich das Büro Pröll schriftlich und zeitgerecht kontaktiert (siehe untenstehendes Dokument, aber ob das LH Büro mein Schreiben weitergegben hat, kann ich natürlich nicht nachvollziehen.
So mußte scheinbar der Rücktritt vom LH Dr. Pröll abgewartet werden, um endlich diese demokratiepolitischen Probleme lösen zu können, welche durch die in der Zwischenzeit noch dazugekommene “Briefwahl” sich weiter verstärkt haben . Mit der neuen Landeshauptfrau Mag. Johanna Mikl Leitner sollte es nun möglich sein, hier etwas zu bewegen. Und sie hat es auch in den 1. Tagen ihrer Amtszeit bereits getan und schon Herrn Klubobmann Klaus Schneeberger beauftragt, hier tätig zu werden: https://kurier.at/chronik/niederoesterreich-wahltourismus-vor-dem-aus/260.850.008?utm_source=KURIER.at%20Daily&utm_campaign=81f6e47d42-newsletter_kurier_at_daily&utm_medium=email
Das zusammenfassende Dokument von Karl Piaty sen. (von 2016 – vor der Gemeinderatswahl 2017 in Waidhofen / Ybbs) lesen Sie hier:
Kommerzialrat Karl Piaty – Auflistung Probleme der Zweitwohnsitzer in der N.Ö. Gesetzgebung
Nun wird sich zeigen, ob dieses Problem so gelöst wird, dass nicht weitere “Unregelmäßigkeiten” möglich sind. Es wäre zu begrüßen, wenn alle Parteien im N.Ö. Landtag die Wichtigkeit eines gerechten und ehrlichen Wahlrechts in N.Ö. uneingeschränkt erkennen. Denn Wahlen sind das wichtigste Gut einer Demokratie, hier darf es keine “augenzwinkernden” Umgehungsmöglichkeiten geben. Hoffen wir, dass die neue Landeshauptfrau Mag. Johanna Mikl Leitner diese Problematik rasch lösen läßt und der N.Ö. Landtag hier seine große politische Verantwortung mittels eines einstimmigen Beschlusses zeigt.

Der Weg ist vorgegeben – und es scheint, die neue Landeshauptfrau macht das Thema N.Ö. Wahlrecht zu einem ihrer 1. großen politischen Aufgaben.
Sie kann nur gewinnen dabei.
Karl Piaty sen. steht für Auskünfte bereit, denn alles was da in den letzten Jahren im Bereich der Wahlen passiert ist, kann man nicht einfach niederschreiben.
Profil hat vor 5 Jahren recht gut aufgelistet was z.B. in Waidhofen / Y, unter dem damaligen Bürgermeister Mag. Wolfgang Mair, auf der “Tagesordnung” stand: https://www.profil.at/home/gemeinderatswahl-waidhofen-wahlquartiere-321043
Und andere N.Ö. Gemeinden nahmen sich 3 Jahre später leider davon ein Beispiel und es ging bei den N.Ö. Gemeinderatswahlen 2015 genauso zu: https://www.profil.at/oesterreich/niederoesterreich-scheinwohnsitze-wahlergebnis-378793
Sollte dies nunmehr durch ein verändertes Gesetz verhindert werden können, wäre dies sicher eine positive Aktivität von unseren N.Ö. Politikern – aber eben klare Verhältnisse, nicht wieder “Kunstgriffe” sollten das Leitbild sein. 7 (sieben) Bundesländer zeigen vor, wie das in der Praxis zu machen ist. Das burgenländische Beispiel brächte einen enormen bürokratischen Aufwand für die Gemeinden – gerade jetzt wo Bürokratieabbau auf den Fahnen der Politik geheftet wird, wohl mehr als kontraproduktiv. Die Formel – Hauptwohnsitz ist Wahlberechtigung – ist logisch, gerecht und in der Praxis leicht anzuwenden. Wer will dem mit guten Argumenten widersprechen ?
AKTUELL 12. Mai 2017:
Scheinbar ist sich die N.Ö. Politk noch nicht einig, wie das Zweitwohnsitzer-Wahlrecht abgeändert werden soll. Dazu ist eine 2/3 Mehrheit im Landtag nötig:
ORF Info dazu: http://noe.orf.at/news/stories/2842717/
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Seit 10 Jahren bemüht sich Kommerzialrat Karl Piaty sen. um eine Änderung des N.Ö. Wahlgesetzes. Dabei machte er nicht nur die Waidhofner Gemeindepolitik und die N.Ö. Landes-Politik darauf aufmerksam, auch die Bundespolitik, die zuständigen Gerichte wurden von ihm umfassend informiert. Die Meinung von Karl Piaty, dass dieses unter LH Dr. Pröll 1994 beschlossene Gesetz dringend geändert gehört, brachte ihm viel Zustimmung. Aber niemand getraute sich, Dr. Pröll auf den damaligen legistischen Fehler des Landtages aufmerksam zu machen. Natürlich hat nicht er, sondern der N.Ö. Landtag das Gesetz damals beschlossen, aber LH Dr. Pröll hätte eine Änderung verlangen könen, niemand hätte ihm wohl widersprochen. Ich selbst habe natürlich das Büro Pröll schriftlich und zeitgerecht kontaktiert (siehe untenstehendes Dokument, aber ob das LH Büro mein Schreiben weitergegben hat, kann ich natürlich nicht nachvollziehen.
So mußte scheinbar der Rücktritt vom LH Dr. Pröll abgewartet werden, um endlich diese demokratiepolitischen Probleme lösen zu können, welche durch die in der Zwischenzeit noch dazugekommene “Briefwahl” sich weiter verstärkt haben . Mit der neuen Landeshauptfrau Mag. Johanna Mikl Leitner sollte es nun möglich sein, hier etwas zu bewegen. Und sie hat es auch in den 1. Tagen ihrer Amtszeit bereits getan und schon Herrn Klubobmann Klaus Schneeberger beauftragt, hier tätig zu werden: https://kurier.at/chronik/niederoesterreich-wahltourismus-vor-dem-aus/260.850.008?utm_source=KURIER.at%20Daily&utm_campaign=81f6e47d42-newsletter_kurier_at_daily&utm_medium=email
Das zusammenfassende Dokument von Karl Piaty sen. (von 2016 – vor der Gemeinderatswahl 2017 in Waidhofen / Ybbs) lesen Sie hier:
Kommerzialrat Karl Piaty – Auflistung Probleme der Zweitwohnsitzer in der N.Ö. Gesetzgebung
Nun wird sich zeigen, ob dieses Problem so gelöst wird, dass nicht weitere “Unregelmäßigkeiten” möglich sind. Es wäre zu begrüßen, wenn alle Parteien im N.Ö. Landtag die Wichtigkeit eines gerechten und ehrlichen Wahlrechts in N.Ö. uneingeschränkt erkennen. Denn Wahlen sind das wichtigste Gut einer Demokratie, hier darf es keine “augenzwinkernden” Umgehungsmöglichkeiten geben. Hoffen wir, dass die neue Landeshauptfrau Mag. Johanna Mikl Leitner diese Problematik rasch lösen läßt und der N.Ö. Landtag hier seine große politische Verantwortung mittels eines einstimmigen Beschlusses zeigt.
Der Weg ist vorgegeben – und es scheint, die neue Landeshauptfrau macht das Thema N.Ö. Wahlrecht zu einem ihrer 1. großen politischen Aufgaben.
Sie kann nur gewinnen dabei.
Karl Piaty sen. steht für Auskünfte bereit, denn alles was da in den letzten Jahren im Bereich der Wahlen passiert ist, kann man nicht einfach niederschreiben.
Profil hat vor 5 Jahren recht gut aufgelistet was z.B. in Waidhofen / Y, unter dem damaligen Bürgermeister Mag. Wolfgang Mair, auf der “Tagesordnung” stand: https://www.profil.at/home/gemeinderatswahl-waidhofen-wahlquartiere-321043
Und andere N.Ö. Gemeinden nahmen sich 3 Jahre später leider davon ein Beispiel und es ging bei den N.Ö. Gemeinderatswahlen 2015 genauso zu: https://www.profil.at/oesterreich/niederoesterreich-scheinwohnsitze-wahlergebnis-378793
Sollte dies nunmehr durch ein verändertes Gesetz verhindert werden können, wäre dies sicher eine positive Aktivität von unseren N.Ö. Politikern – aber eben klare Verhältnisse, nicht wieder “Kunstgriffe” sollten das Leitbild sein. 7 (sieben) Bundesländer zeigen vor, wie das in der Praxis zu machen ist. Das burgenländische Beispiel brächte einen enormen bürokratischen Aufwand für die Gemeinden – gerade jetzt wo Bürokratieabbau auf den Fahnen der Politik geheftet wird, wohl mehr als kontraproduktiv. Die Formel – Hauptwohnsitz ist Wahlberechtigung – ist logisch, gerecht und in der Praxis leicht anzuwenden. Wer will dem mit guten Argumenten widersprechen ?
ORF Info dazu: http://noe.orf.at/news/stories/2842717/
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