Im Vorjahr (Spät-Herbst), zur Zeit wo es keine Schanigarten in der Stadt gibt, wurden Fragmente von blauen Linien auf das Pflaster aufgebracht. Dies soll den Autofahrern den Weg durch den “Parkplatzdschungel” der Innenstadt lichten. Was im Winter vielleicht seine Berechtigung hatte, ist während der Schanigartenzeit aber teilweise ein sogenannter “Holler”! Aber ein “Einträglicher” für die Stadt. Denn wer die blauen Markierungen nicht versteht und daher den “Hausverstand” beim Parken einsetzt, der ist eben “straffällig”. Eines von mehreren Beispielen ist die freie Fläche zwischen den Schanigärten der Unique Bar und dem Chinarestaurant.
Es ist einfach fahrtechnisch nicht möglich, die “vorgeschriebene Längsmarkierung” einzuhalten, da die Schanigärten nun weit außerhalb der blauen Markierungen die Fahrbahnbreite anders vorgeben. Aber schräg geparkt ist es leicht möglich, stört den Verkehr nicht und daher vernünftig.
Aber mit Vernunft kann man schnell 25.- Euro los werden. Ein deutscher Lenker mußte dies am Samstag den 5. Mai 2018 miterleben. Begründung seiner Strafe: Nichteinhaltung der Parkordnung:
Den staunenden Waidhofnern und seinen Gästen kann nur geraten werden: Schauen sie immer genau auf den Boden, die blauen Markierungen vernünftig zu ignorieren ist nicht ratsam. Denn es gibt mehrere dieser “Parkplatz – Fallen”! Hier bei der alten Post.
Lösungsmöglichkeiten gibt es mehrere – so kann die Markierung nämlich sicher nicht bleiben.
Im Vorjahr (Spät-Herbst), zur Zeit wo es keine Schanigarten in der Stadt gibt, wurden Fragmente von blauen Linien auf das Pflaster aufgebracht. Dies soll den Autofahrern den Weg durch den “Parkplatzdschungel” der Innenstadt lichten. Was im Winter vielleicht seine Berechtigung hatte, ist während der Schanigartenzeit aber teilweise ein sogenannter “Holler”! Aber ein “Einträglicher” für die Stadt. Denn wer die blauen Markierungen nicht versteht und daher den “Hausverstand” beim Parken einsetzt, der ist eben “straffällig”. Eines von mehreren Beispielen ist die freie Fläche zwischen den Schanigärten der Unique Bar und dem Chinarestaurant.
Es ist einfach fahrtechnisch nicht möglich, die “vorgeschriebene Längsmarkierung” einzuhalten, da die Schanigärten nun weit außerhalb der blauen Markierungen die Fahrbahnbreite anders vorgeben. Aber schräg geparkt ist es leicht möglich, stört den Verkehr nicht und daher vernünftig.
Aber mit Vernunft kann man schnell 25.- Euro los werden. Ein deutscher Lenker mußte dies am Samstag den 5. Mai 2018 miterleben. Begründung seiner Strafe: Nichteinhaltung der Parkordnung:

Den staunenden Waidhofnern und seinen Gästen kann nur geraten werden: Schauen sie immer genau auf den Boden, die blauen Markierungen vernünftig zu ignorieren ist nicht ratsam. Denn es gibt mehrere dieser “Parkplatz – Fallen”! Hier bei der alten Post.

Lösungsmöglichkeiten gibt es mehrere –
so kann die Markierung nämlich sicher nicht bleiben.
Teilen mit:
Gefällt mir: