Corona ist ein Virus, der meist durch Tröpfchenübertragung unter die Menschen kommt. Besonders Mund und Nase sind dafür verantwortlich, daß ein Infiszierter andere Menschen in seiner Nähe anstecken kann. Die eigenen Augen wiederum sind gefährdet von einem anderen Menschen mit derem Virus infisziert zu werden.
Genügend Abstand, am besten gleich 2 Meter, läßt sehr gut die Weitergabe der gefährlichen Viruskeime hintanzuhalten. Schutzmasken wiederum verhindern ebenfalls sehr gut die “Tröpfchenweitergabe”.
Doch übliche, medizinische Schutzmasken sind teuer,
oft schon vergriffen und schützen meist die Augen nicht.
So erscheint es durchaus sinnvoll, hier auch “neue Wege” zu gehen. Und so kam Zuckerbäcker Karl Piaty sen. auf die Idee, solche Schutzmasken selbst herzustellen, mit Materialien, welche man üblicherweise zu Hause hat.
1) Eine alte Schirmkappe (z.B. vom Wahlkampf um den Bundespräsident) 2) Eine etwas stärkere A4 Klarsichtfolie, 3) 2 kleine Streifen “Klebe-Klettband”
4) Als “Werkzeug” lediglich eine ganz gewöhnliche “Schere”
…. und schon kann man sich innerhalb von 10-Minuten eine solche “Maske” basteln.
Und sie ist bequem zu tragen, wie eben eine “Schirmkappe”,
der Klettverschluß läßt die Teile leicht trennen (zum Reinigen) und beim Arbeiten bleiben die Hände frei und die Sicht nach unten ist “ungetrübt” (zum Computerschreiben, Handarbeiten oder auch Lesen sieht man frei nach unten)
Man kann zusätzlich auch die eigene Brille darunter tragen
und problemlos telefonieren.
Einfach nachbauen, das “Patent Piaty” ist natürlich kostenlos zu übernehmen.
…. bleibt gesund !
30. März 2020: Bundeskanzler Sebastian Kurz hat verkündet, daß es beim Betreten von Supermärkten nunmehr notwendig ist, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Ob diese “Piaty” Plastikvisierkappe ebenfalls als Betretungsutensil zugelassen wird ist nachgefragt.
Übigens: Solche “Hoppallas” blieben beim “Piaty” Kapperl aus:
Und noch etwas ist ein Vorteil – die Einhaltung des sogenannten Vermummungsverbot:
Das österreichischeAnti-Gesichtsverhüllungsgesetz (Abkürzung AGesVG) verbietet es an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden, seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise zu verhüllen oder verbergen, dass man nicht mehr erkennbar ist. Zu den öffentlichen Orten zählen auch Bus und Bahn, Flugzeuge sowie Schiffe. Wesentlich ist für diese Orte und Gebäude, dass ein Personenkreis Zutritt hat, der nicht im Voraus beschränkt ist.
Verstöße gegen das Verbot können mit bis zu 150 Euro Strafe geahndet werden (§ 2 Abs. 1 AGesVG).[1]
Aus gesundheitlichen Gründen gibt es dabei natürlich “Ausnahmen” – aber besser ist, man kann die Leute erkennen mit denen man sich gerade auf der Straße oder im Supermarkt befindet:
Welche Vorteile für die Träger hat diese Kappe mit Klarsichtvisier ?
Dazu eine Schilderung einer Trägerin einer Supermarktschutzmaske:
Nachdem ich mir die Schlaufen über die Ohren gezogen habe, mache ich leider den Fehler, den Faltenteil der Maske in meinem Übereifer, mein Gesicht so vollständig wie möglich zu bedecken, zu weit auseinanderzuziehen. Wahrscheinlich hätte ich daran gar nicht rumzupfen sollen, denn während des gesamten Einkaufs rutscht mir die Maske nun ständig in die Augen. Ich sehe kaum etwas und sie tränen heftig. Mir ist bewusst, dass ich die Maske nicht anfassen soll, irgendwann muss ich sie aber wieder so weit runterziehen, dass ich etwas sehe.
Sprühnebel auf einer Mund-Nasen-Schutz-Maske
(Bild: APA/BARBARA GINDL)
Haare und Hitze
Meine langen Haare fallen mir ebenfalls ständig über die Maske und mein Gesicht. Das ist sehr lästig! Notiz an mich: Beim nächsten Mal einen festen Pferdeschwanz binden! Die Maske stört eine wenig beim Atmen und ist heiß. Daran müssen wir uns wohl gewöhnen.
Bitte bedenken: Trotz mehrmaliger Nachfragen ist bis heute nicht geklärt, ob statt der Mund Nasen Maske auch eine Plastikvisiermaske getragen werden darf. Viele Bedienstete in Supermärkten tragen bereits ähnliche Visiermaeken, denn eine Mund Nasenmaske mehrere Stunden bei der Arbeit zu tragen ist bezüglich Luftzufuhr und Hitze sicher keine befriedigende Lösung – schon gar nicht an warmen Tagen – Warten wir ab, was das Sozial- und Gesundheitsministerium meint:
So schauen Masken in der Slowakei aus – ORF 2. April 2020:
Genügend Abstand, am besten gleich 2 Meter, läßt sehr gut die Weitergabe der gefährlichen Viruskeime hintanzuhalten. Schutzmasken wiederum verhindern ebenfalls sehr gut die “Tröpfchenweitergabe”.
So erscheint es durchaus sinnvoll, hier auch “neue Wege” zu gehen. Und so kam Zuckerbäcker Karl Piaty sen. auf die Idee, solche Schutzmasken selbst herzustellen, mit Materialien, welche man üblicherweise zu Hause hat.
1) Eine alte Schirmkappe (z.B. vom Wahlkampf um den Bundespräsident)
2) Eine etwas stärkere A4 Klarsichtfolie,
3) 2 kleine Streifen “Klebe-Klettband”
4) Als “Werkzeug” lediglich eine ganz gewöhnliche “Schere”
…. und schon kann man sich innerhalb
von 10-Minuten eine solche “Maske” basteln.
Und sie ist bequem zu tragen, wie eben eine “Schirmkappe”,
der Klettverschluß läßt die Teile leicht trennen (zum Reinigen) und beim Arbeiten bleiben die Hände frei und die Sicht nach unten ist “ungetrübt” (zum Computerschreiben, Handarbeiten oder auch Lesen sieht man frei nach unten)
Einfach nachbauen,
das “Patent Piaty” ist natürlich kostenlos zu übernehmen.
…. bleibt gesund !
30. März 2020: Bundeskanzler Sebastian Kurz hat verkündet, daß es beim Betreten von Supermärkten nunmehr notwendig ist, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Ob diese “Piaty” Plastikvisierkappe ebenfalls als Betretungsutensil zugelassen wird ist nachgefragt.
Übigens: Solche “Hoppallas” blieben beim “Piaty” Kapperl aus:
Und noch etwas ist ein Vorteil – die Einhaltung des sogenannten Vermummungsverbot:
Das österreichische Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (Abkürzung AGesVG) verbietet es an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden, seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise zu verhüllen oder verbergen, dass man nicht mehr erkennbar ist. Zu den öffentlichen Orten zählen auch Bus und Bahn, Flugzeuge sowie Schiffe. Wesentlich ist für diese Orte und Gebäude, dass ein Personenkreis Zutritt hat, der nicht im Voraus beschränkt ist.
Verstöße gegen das Verbot können mit bis zu 150 Euro Strafe geahndet werden (§ 2 Abs. 1 AGesVG).[1]
Aus gesundheitlichen Gründen gibt es dabei natürlich “Ausnahmen” – aber besser ist, man kann die Leute erkennen mit denen man sich gerade auf der Straße oder im Supermarkt befindet:
Welche Vorteile für die Träger hat diese Kappe mit Klarsichtvisier ?
Dazu eine Schilderung einer Trägerin einer Supermarktschutzmaske:
Nachdem ich mir die Schlaufen über die Ohren gezogen habe, mache ich leider den Fehler, den Faltenteil der Maske in meinem Übereifer, mein Gesicht so vollständig wie möglich zu bedecken, zu weit auseinanderzuziehen. Wahrscheinlich hätte ich daran gar nicht rumzupfen sollen, denn während des gesamten Einkaufs rutscht mir die Maske nun ständig in die Augen. Ich sehe kaum etwas und sie tränen heftig. Mir ist bewusst, dass ich die Maske nicht anfassen soll, irgendwann muss ich sie aber wieder so weit runterziehen, dass ich etwas sehe.
Haare und Hitze
Meine langen Haare fallen mir ebenfalls ständig über die Maske und mein Gesicht. Das ist sehr lästig! Notiz an mich: Beim nächsten Mal einen festen Pferdeschwanz binden! Die Maske stört eine wenig beim Atmen und ist heiß. Daran müssen wir uns wohl gewöhnen.
So schauen Masken in der Slowakei aus – ORF 2. April 2020:
https://www.ybbstalnews.at/post/wenn-die-not-erfinderisch-macht-corona-maske-%C3%A1-la-piaty?fbclid=IwAR3ZwKRBL-LPAFTybELUKWGqeOzzgi2JpedyI8nj1UOXW6Z-5EDnHV6CSNE
NÖN Ybbstal:

Und so war es dann am 9. April 2020:
https://piaty.blog/2020/04/06/masken-bei-der-arbeit/
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