Eisenbahn Mostviertel N.Ö.

Erstes Hochwasser 2020

Am 21. Juni 2020 stieg das Wasser an der Ybbs unaufhörlich. Schon nach wenigen Stunden hatte die brauntrübe Ybbs die ersten, kleinen Überflutungen ausgelöst. Besonders im Bereich Hollenstein gab es wieder entsprechende Wassermassen zu sehen.

 

Aber diese kleineren  Hochwässer haben auch eine wichtige Natur-Funktion, sie reinigen den Flußlauf und die Ufer, entfernen von den Steinen Moose und Schlick. Und damit wird das “Badevergnügen” in der Ybbs danach umso “klarer und sauberer”.

Übrigens:  Das im Video zu sehende kleine “Wildwasser Viadukt der Ybbstalbahn”  wird nicht von den Radfahrern benützt. Denn fast im ganzen Bereich von Klein Hollenstein bis Strandbad Hollenstein  fahren die Radfahrer gemeinsam mit Traktoren, PKW, LKW, Mopeds, Fußgänger usw. auf der alten Gemeindestraße.

In der Gemeinde Hollenstein wäre der Abriss der Ybbstalbahn für einen “Radweg” nicht nötig gewesen. Ein Radweg, der rechtlich  gar kein “Radweg” ist – “ybbstalerisch eben”!

 

Denn ein “Radweg” hat seine eigenen rechtlichen Vorgaben. Wer eine solche Verkehrsanlage  spezifisch als “Radweg” bewirbt trägt bei Unfällen mit andersartigen Verkehrsteilnehmern eine Mitschuld. Im Beispiel des “Ybbstalradweges” sind dies nunmehr die Ybbstaler Anrainergemeinden:

Radweg (RW):

Eine (meist baulich getrennte) Verkehrsfläche, die nur dem Radverkehr zur Verfügung steht. Fußgänger und sonstige Fahrzeuge dürfen Radwege nur queren aber nicht in Längsrichtung benützen. Radwege sind grundsätzlich in beide Richtungen befahrbar, sofern sich aus den Bodenmarkierungen (Richtungspfeilen) nichts anderes ergibt.

Radwege sind durch entsprechende Verkehrsschilder mit Radsymbol kundgemacht,  Bodenmarkierungen alleine reichen nicht aus. Ein rundes Schild mit Radsymbol symbolisiert Benützungspflicht, ein eckiges Schild bedeutet, dass auch die Fahrbahn daneben benützt werden darf.

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