Ein “besonderes Aushängeschild” der neuen Kurzparkordnung ist die Riedmüllerstasse. Diese ist benannt nach dem Bürgermeister Josef Riedmüller Geb. am 8. April 1810 und gestorben am 20. Oktober 1870. Das Haus am Unteren Stadtplatz 22 wurde zu seiner Amtszeit als künftiges Rathaus angekauft. Ebenso kaufte die Stadt das spätere Konviktsgebäude, um dort eine Hauptschule und Unterrealschule einzurichten. Der Umbau des Stahlhammerwerks Hollenstein in ein Puddlingwerk war einer der folgenschweren Beschlüsse der Politik, der die Finanzen der Stadt in den nächsten Jahrzehnten in ein Desaster verwandeln sollte. Bis zur nächsten Wahl machten sich bereits die Absatzprobleme bemerkbar und kosteten Riedmüller sein Amt.
Diese für Waidhofen eher ungewöhnliche “Bürgermeistergeschichte” passt aber ganz gut zu dem, was sich die aktuelle Waidhofner Politik für “seine Straße” ausgedacht hat.
Wer diese Straße nur ein bißchen kennt weiß, das dort, nach der Einfahrt von der Pocksteinerstraße nicht viele PKW parken. Aber dieser grüne Streifen wurde jetzt blau markiert und eine 90 Minuten Kurzparkzone verordnet:
Der “blauumrandete Grünstreifen” verleitet zum “Nachdenken” – zum Kurzparken wird er eher selten verwendet werden. Selten steht hier ein PKW – aber jetzt ist es eine “blaue Zone” – Um die Verkehsströme besser zu lenken?
Beim Radar klingelt die Stadtkasse, und sicher wird sich auch jemand einmal in die danebenliegende blaue Zone verirren um entsprechend Strafe zahlen zu müssen.
Wer soll da nun maximal 90 Minuten halten? Das wäre von den Stadtverantwortlichen den Bürgerinnen und Bürgern raschest zu erklären.
Eine Stadt macht großflächig auf “90 Minuten blau”
Viele Anfragen an den Kulturkreis Freisingerberg gab es bezüglich der Restfahrbahnbreiten beim Parken.
Hier die gesetzliche Vorschrift praxisnahe erklärt: “Gemäß § 24 Abs 3 lit d StVO ist das Parken verboten, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei bleiben. Die Rechtsprechung hat diese Restfahrbahnbreite mit 5,20 m präzisiert”.
Und hier dazu ein aktuelles, am 23. Mai 2023 markiertes “Gegenverkehr Praxisbeispiel” aus Waidhofen:
Ein “besonderes Aushängeschild” der neuen Kurzparkordnung ist die Riedmüllerstasse. Diese ist benannt nach dem Bürgermeister Josef Riedmüller Geb. am 8. April 1810 und gestorben am 20. Oktober 1870.
Das Haus am Unteren Stadtplatz 22 wurde zu seiner Amtszeit als künftiges Rathaus angekauft. Ebenso kaufte die Stadt das spätere Konviktsgebäude, um dort eine Hauptschule und Unterrealschule einzurichten. Der Umbau des Stahlhammerwerks Hollenstein in ein Puddlingwerk war einer der folgenschweren Beschlüsse der Politik, der die Finanzen der Stadt in den nächsten Jahrzehnten in ein Desaster verwandeln sollte. Bis zur nächsten Wahl machten sich bereits die Absatzprobleme bemerkbar und kosteten Riedmüller sein Amt.
Diese für Waidhofen eher ungewöhnliche “Bürgermeistergeschichte” passt aber ganz gut zu dem, was sich die aktuelle Waidhofner Politik für “seine Straße” ausgedacht hat.
Wer diese Straße nur ein bißchen kennt weiß, das dort, nach der Einfahrt von der Pocksteinerstraße nicht viele PKW parken. Aber dieser grüne Streifen wurde jetzt blau markiert und eine 90 Minuten Kurzparkzone verordnet:
– zum Kurzparken wird er eher selten verwendet werden.
Wer soll da nun maximal 90 Minuten halten?
Das wäre von den Stadtverantwortlichen den Bürgerinnen und Bürgern raschest zu erklären.
Viele Anfragen an den Kulturkreis Freisingerberg gab es bezüglich der Restfahrbahnbreiten beim Parken.
Hier die gesetzliche Vorschrift praxisnahe erklärt:
“Gemäß § 24 Abs 3 lit d StVO ist das Parken verboten, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei bleiben. Die Rechtsprechung hat diese Restfahrbahnbreite mit 5,20 m präzisiert”.
Und hier dazu ein aktuelles, am 23. Mai 2023 markiertes “Gegenverkehr Praxisbeispiel” aus Waidhofen:
Teilen mit:
Gefällt mir: