N.Ö. Politik Waidhofen

Katze aus dem Sack!

Aktuell am 13. Juli 2023:
Nun hat sich auch der Wirtschaftsbund entschieden, das Thema Parken auf seine “Fahren” zu heften. Sogar der Schofkas Hanni ist dazu ein Kommentar eingefallen.
Neben dem Stadtmarketing also auch der WB für “bessere Lösungen”!

Aktuell am 8. Juli 2023:
Laut NÖ Nachrichten vom 5. Juli 2023 hat das Stadtmarketing die Aussagen von Vizebürgermeister Bahr und Stadtrat Erich Leonhartsberger zurückgewiesen.

Und zusätzlich öffentlich bestätigt, daß die von Gemeinderat Josef Gschwandegger verlangte Einführung des 1/2 Stunden-Taktes, auch der ausdrückliche Wunsch des Stadtmarketing ist. Auch verständlich, denn überall in Österreich gibt es diesen Takt, der vor allen Dingen bezüglich Handyparkens unbedingt notwendig ist.

Auch in Waidhofen / Ybbs war dieser Takt jahrzentelang üblich (bis zum 31. März 2023 gültig), die Verdoppelung, zusätzlich zur Verdoppelung der Gebühr, eine willkürliche politische Entscheidung, die nun hinterfragt werden muß.

Warum läßt Bürgermeister Werner Krammer solche politische Blößen zu? Dann darf er sich nicht wundern, wenn derartig unehrliche Politik sehr rasch solche aufklärende Medienartikel auslösen. Sich gegen das Stadtmarketing zu stellen, dieses sogar als Auslöser der “Taktproblematik anzuschwärzen”, kann wohl nicht verstanden weden.

Und natürlich berichtet das Waidhofner Gemeindefernsehen bereits über das “weitere Nachdenken” über den Vorschlag von Josef Gschwandegger zu dem 1/2 Stundentakt. Seine Idee vom gebührenfreien Parken während der Nacht im Parkdeck Pfarrgarten wurde Anfangs vom Bürgermeister zwar die Dringlichkeit aberkannt, dann aber doch noch für das Gratisparken bei Nacht entschieden. Dafür sei in erster Linie auch den Mitgliedern des Mobilitätsausschusses gedankt. Wenn, wie im Fernsehen bereits berichtet, nun auch noch der 1/2 Stundentakt kommt – würde das eine sehr bürgernahe Aktivität sein.
Gemeindefernsehen Juli 2023:
https://www.youtube.com/watch?v=YvU4qdHBYxo


Hier nun die Recherche, was vorher geschah: Berichte vom 26. Juni 2023

Nun ist die politischeMeinungs- und Entscheidungsfindung über die neue Kurzparkordnung in Waidhofen / Ybbs endlich offiziell bestätigt worden.

Nicht weniger als 1 Vizebürgermeister und 4 Stadträte haben bei der Gemeinderatssitzung vom 26. Juni 2023 das Wort ergriffen um das “Entstehen” der neuen 1 Stundentakte zu erklären.

Hier der Zuhörermitschnitt zum entsprechenden Tagesordnungspunkt, eine bessere Tonqualität ist auf der Homepage der Stadt nachzuhören:
Zeitschiene 1:37: https://www.youtube.com/watch?v=Hx6rLr4jq34

Hochkarätige Diskussion und nachdenkliche Verantwortliche – leider zuwenig bürgernah 1

Hauptpunkt der Diskussion war die Umstellung der Zeit-Takte von einer halben Stunde auf eine volle Stunde. Denn diesen langen Takt, der nun in Waidhofen eingeführt wurde, den gibt es sonst nirgends in blauen Kurzparkzonen.

Die Nachteile dieser Regelung betreffen nicht nur das “Handyparken“, sondern verärgert seit Monaten auch barzahlende Bürgerinnen und Bürger. Hier wird einfach für Leistungen kassiert, welche oft so nicht nachgefragt sind.

Nun soll, laut der Angaben der Politiker, das Waidhofner Stadtmarketing der Urheber dieser ungewöhnlichen Regelung sein.
Ausschnitte dazu, mit Aussagen von Vizebürgermeister Bahr und Stadtrat Leonhartsberger:

Ersten Reaktionen zufolge könnten diese Aussagen nun entsprechend überprüft werden. Es erscheint einfach nicht logisch, daß ein “Stadtmarketing” eine solche Lösung (Taktverlängerung) für die Kunden und Besucher der Stadt vorgeschlagen hat. Warten wir mit einer Bewertung aber die folgenden Besprechungen dazu ab.

Jetzt haben jedenfalls die Autofahrer und die Geschäftsinhaber das Wort, ob sie diese Regelung weiter wollen. Denn Waidhofen an der Ybbs besitzt ein sehr gutes Gesetz für Direkte Demokratieden § 6 des NÖSTROG.

II. Hauptstück


Direkte Demokratie

§ 6

Initiativrecht, Initiativantrag

  1. (1)
  2. Das Initiativrecht der Stadtbürger besteht im Verlangen, dass Aufgaben besorgt oder Maßnahmen getroffen werden, soweit sie im Interesse der Stadt oder einzelner Teile des Stadtgebietes liegen.

(2) Das Initiativrecht ist auf den eigenen Wirkungsbereich beschränkt. Vom Initiativrecht sind individuelle Verwaltungsakte und Angelegenheiten, die ganz oder überwiegend auf Abgaben Einfluss haben, ausgeschlossen.

(3) Die Stadtbürger üben das Initiativrecht durch einen Initiativantrag aus. Dieser muß enthalten:

a) ein bestimmtes Verlangen;

b) das Organ, an das er gerichtet ist;

c) den Namen und die Adresse eines Zustellungsbevollmächtigten und dessen Vertreters;

d) die Namen und die Adressen sowie die Unterschriften von wahlberechtigten Stadtbürgern.

(4)Der Initiativantrag muss von mindestens so vielen wahlberechtigten Stadtbürgern unterstützt werden als bei der letzten Gemeinderatswahl Stimmen für die Erlangung eines Gemeinderatsmandates notwendig waren.

Warum der Gemeinderat der Stadt Waidhofen / Ybbs sich im Jahre 2023 weiter so vehement an die starren Machtregeln der Ausschüsse klammert, anstatt mit den Betroffenen Bürgerinnen und Bürgern offen zu kommunizieren ist wohl ein Rätsel. Übrigens – Ausschüsse sind nur “Hilfsorgane” des Bürgermeisters! Also soll auch der Herr Bürgermeister die Sinnhaftigkeit der Neuregelung der Takte persönlich erklären.
Dazu wurde bereits eine Anfrage nach dem NÖ STROG formuliert und dies hat der Bürgermeister bei der Sitzung am 26. Juni 2023 auch vor dem gesamten Gemeinderat bestätigt – hier seine Ausführungen im Gemeinderat:

Über den Zeitpunkt der Beantwortung einer Anfrage schreibt das NÖ STROG vor:

Da der Bürgermeister die Vorgabe “möglichst in der nächsten Sitzung” nicht erfüllt hat, hat er nun bis Ende September (Gemeinderat macht jetzt einmal 3 Monate Pause) mit der Beantwortung Zeit. Ja, so wird heute Gemeindepolitik formal gelebt. Doch dazu hat LH Pröll einmal eine sehr wichtige Aussage gemacht.

Aber alles der Reihe nach:
Lassen wir vorerst die Vertreter des Stadtmarketing erklären, warum in Waidhofen an der Ybbs die Kunden und Besucher schlechter behandelt werden als in allen anderen Städten. Denn wenn man im Gemeinderat so zugehört hat, so sucht die Politik nun scheinbar einen “schwarzen Peter”!

Rückblick:
So lange wird schon auf die Probleme der neuen Parkordnung hingewiesen:

Aktuell Dienstag 27. Juni 2023:
Auf Grund einiger Rückmeldunge, welche Fragen an Bürgermeister Krammer bereits schriftlich am 23. Juni 2023 gestellt wurden, hier der gesamte Wortlaut:

Anfrage an den Herrn Bürgermeister
§ 23 (2) NÖ STROG

Begründung: Fehlende Information bezüglich Gemeinderatsentscheidungen zur neuen Parkordnung ab 1. April 2023

1) Welche Überlegungen gab es durch die Stadt, von dem österreichweit üblichen Halbstundentakt auf Stundentakt umzustellen?

Zusatzfrage: Von wem kam der Vorschlag diese ungewöhnliche Taktverlängerung zu beschließen?

2) Welche Begründung liegt vor, dass ein Kurzparken in der Innenstadt bis 180 Minuten möglich ist (gebührenpflichtig) in den Außenbereichen aber nur 90 Min.?

3) Welchen Grund hat es, die gebührenfreien Kurzparkzonen ( außerhalb der Innenstadt gelegen) bis 18 Uhr auszuweiten, obwohl ab 16 Uhr meist keine Notwendigkeit mehr besteht, da Büros, Ordinationen usw. zur besagten Zeit vielfach bereits geschlossen sind?

Welche Voraussetzungen muß es geben, um eine Kurzparkzone einzurichten.

Zuerst ist hier der § 25 der STVO zu beachten:
(1) Wenn und insoweit es zu bestimmten Zeiten aus ortsbedingten Gründen (auch im Interesse der Wohnbevölkerung) oder zur Erleichterung der Verkehrslage erforderlich ist, kann die Behörde durch Verordnung für bestimmte Straßen oder Straßenstrecken oder für Straßen innerhalb eines bestimmten Gebietes das Parken zeitlich beschränken (Kurzparkzone). Die Kurzparkdauer darf nicht weniger als 30 Minuten und nicht mehr als 3 Stunden betragen.


Hier stellt sich in Waidhofen die Frage, ob die gesetzlich vorgegebene Einbindung der Interessen der Wohnbevölkerung im Bereich Plenkerstrasse, Riedmüllerstrasse usw. entsprechend kommuniziert wurde.
Entsprechende Frage:
Ist die dortige Verordnung einer Kurzparkzone über ein so großes Gebiet als “Zone” überhaupt gerechtfertigt?

Wird eine Festsetzung einer Kurzparkzone im Interesse der Wohnbevölkerung nach Einbindung der Anrainer als notwendig bestätigt, ergibt sich die Frage der Dauer. Zwischen 30 Minuten und 180 Minuten kann der Gemeinderat entscheiden. Welchen Zeittakt wünscht die Wohnbevökerung – dies sollte sicher mit ein Kriterium sein.
Zur Einbindung der Wohnbevölkerung gibt es einen sehr aufschlußreichen Brief einer Anrainerin.

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