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Brot im „Umbruch“ ?

Aktuell 28. Jänner 2026:
Die Bundesregierung beschließt beim Ministerrat, dass Brot und Gebäck zu jenen Lebensmitteln gehören, deren Mehrwertsteuerbelastung auf 4.9 % gesenkt wird. Das bedeutet, dass der Nationalrat beschließen soll auch Luxusbrot (mit besonders aufwändigen Sauerteigführungen) und Luxusgebäck (Handgeformt mit Langzeitgärung) zu Grundnahrungsmitteln werden.

Dass bedeutet, dass oft mehr als 1000 % Preisununterschied unbeachtet bleiben sollen. Ob der Nationalrat sich auf diesen „Deal“ einlassen wird? 2000 sollten die Abgeordneten doch gelernt haben, dass so etwas nur in einem Desater enden kann:

BLOG vom 21. Jänner 2026:
Früher war Brot ein Grundnahrungsmittel – heute ist es neben dieser Position auch ein komplexes Genussmittel im Luxussektor geworden. Das schlägt sich selbstverständlich auch auf die Preise nieder – und so gibt es am „Wiener Markt“ kg Brotpreise von 2,65 bis 15 Euro – und besondere Sorten erreichen pro kg auch über 30.- Euro. Nun soll der Mehrwertsteuersatz von Brot um die Hälfte gesenkt werden – eine Maßnahme die Brot verbilligen soll.
Ja das wird damit billiger, aber die „staatliche Gießkanne“ ist dabei eher kontraproduktiv, hier werden besonders die Konsumenten der teuren Sorten bevorzugt – siehe KI Karikatur.

Sind da nun vielleicht 2 unterschiedliche Sätze für Brot zu machen – also Normalbrot zu 4,9 % und Spezialbrot zu 10 % Mehrwertsteuer? Das wäre fatal, ähnliches hat Österreich schon 1992 miterlebt, eine „Luxussteuer mit unterschiedlichen Steuersätzen“ für ähnliche Produkte – das wurde aufgehoben.
Gründe: Nicht administrierbar, nicht marktgerecht – eigentlich steuertechnischer Unfug – so sahen es zumindest die damaligen Politiker:

Und Vizekanzler Babler berichtete in der Pressestunde, dass auch für Semmeln der neue Satz von 4,9 % gelten wird – Finanzministerium hat dies angeblich so „errechnet“!
Da wird es dann aber geradezu „gespenstisch“ – wenn man an die dann notwendigen „Registrierkassenbons“ denkt – mit mehreren Mehrwertsteuersätzen für eine Leberkässemmel – dann wird die „Liste noch einmal länger“, der Thermodruckpapierverbrauch „hochschnellen“.
Denn schon im Jänner 2026 ist eine Leberkässemmelabrechnung lange genug, auch wenn da alles noch mit einheitlichen 10 % Mehrwertsteuer belastet ist:

Leberkässemmel – gekauft und bezahlt am 19. Jänner 2026 – am Freisingerberg in Waidhofen / Ybbs – Aber wenn es nach dem Willen der Politiker geht, soll sich das bald noch mehr komplizieren – Biosemmel 4,9 % Mehrwertsteuer, Leberkäse (da kein Käse sondern Wurst) 10 % Mehrwersteuer, Gurken (4,9%) und bei Pfefferoni steht noch nicht fest ob er aus Österreich, der EU oder aus einem Drittland (womöglich gar aus der Schweiz) stammt. Ein Fall für den „Deregulierungsstaatssekretär“ ?

Und wie schaut es „beim Hausverstand“ bei den Leberkässemmeln aus? Billa in St. Pölten war dabei am 20. Jänner „beispielgebend“. 1 Becher Kaffe und eine Leberkäs-Semmel – und ab Juli 26 soll dann die Semmel noch einen anderen Mehrwertsteuersatz von 4.9 % bekommen. Wer jetzt berechnen kann wie sich das auswirkt kann sich bereits als Rechenkünstler beschreiben lassen – denn statt 10 % plötzlich 4,9 % im Kopf auszurechnen auszurechen (um so die Rechnung zu kontrollieren) wird fast nicht möglich sein, die dann gesetzlich vorgegebenen „Rundungen“ (100 % Weitergabe der Steuer-Ermäßigung) geradezu groteske Ergebnisse im „Zehntel“ Centbereich liefern.

Doch das lässt sich in„Zeiten der Deregulierung“ natürlich auch noch steigern – dazu ein Beispiel wieder vom 20. Jänner aus St. Pölten nun aus der Fussgängerzone bei Gourmet Spar. Hier geht es um eine Flasche Coca Cola und eine ExtrawurstsemmelMenü des kleinen Mannes.

Hier scheinen bereits jetzt 3 unterschiedliche Mehrwertsteuersätze auf, denn das Pfand ist mit 0% versteuert (!!?!!) auch wenn es 25 Cent ausmacht. Das Cola mit 20 % und die Semmel, das Gurkerl und die Wurst mit 10 %. Für die Extrawurst gibt es an diesem Tag auch noch eine Aktionsersparnis.
Der 4. Steueratz von exakt 4,9 % soll dann ab Juli 2026 noch dazukommen – natürlich nur für die Semmel, (eventuell auch für das Gurkerl als Salat ??). Denn Extrawurst gilt nicht als Grundnahrungsmittelzumindest offensichtlich nicht für Regierungsmitglieder:

Ähnliches gäbe es auch bei Obst und Gemüse und auch bei Käse. Auch hier gibt es riesige Schwankungen der PreiseEmmentaler und französischer Frischmilchkäse – da liegen Welten im Preis dazwischen.

Da hieß es schon „nur österr. Käse soll einen niedigen Mehrwersteuersatz“ erhalten – na dann sollen die „Herren bei der EU“ nachfragen wie das gehen soll?

Es wäre anzuraten, dass sich die Regierung hier noch einmal zusammensetzt und „Für und Wider“ einer solchen Verkomplizierung der Steuerberechnung genau erwägt – noch ist es nicht zu spät – das war auch bei der geplanten Mehrwertsteuerberechnung der Gastronomieumsätze drinnen und draussen so – da war der14 % Steuersatz für das Essen drinnen im Gasthaus sogar schon beschlossen – und dann wurde das Gesetz noch vor Beginn des Inkrafttretens wieder aufgehoben:

Ist zwar schon 26 Jahre her, aber der „Zuckerbäcker aus Waidhofen / Ybbs“ erinnert sich noch gut daran, bekam er für seinen diesbezüglichen Einsatz dafür den „Kommerzialratstitel“ verliehen:

Eigentlich im Jahr 2000 eine „klare Blamage“ für Regierung und Nationalrat – aber es wurde wenigstens der Fehler rechtzeitig erkannt und richtiggestellt – 2026 könnte man sich diese „Dramaturgie“ ersparen und gleich einlenken: Also bitte keine 2 Steursätze für „ähnliche Warengruppen“!

Die damals eingebunden Personen:
Finanzminister Grasser, Präsident Leitl und Zuckerbäcker Piaty

Bericht dazu in der Wiener Zeitung aus dem Jahre 2000:

Mehr zum Thema auch noch hier:

Auch Fernsehberichte bringen die Meinungen von Experten und Betroffenen:

Übrigens: Auch Maschek hat sich des Themas schon angenommen:

Aktuell 22. Jänner 2026 – Mehrwertsteuer und Hausverstand:

Und so schaut es bei den anderen „Grundnahrungsmitteln“ aus:

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