Allgemein

Parlament & Bürger

Mehrwertsteuersenkung – Parlamentsaussagen und praktische Auswirkungen!

In der 89. Sitzung des Nationalrats der XXVIII. Gesetzgebungsperiode am Mittwoch, dem 8. Juli 2026, im Parlament warf Herbert Kickl (Klubobmann der größten Partei) der Regierung vor, die Mehrwertsteuersenkung dilettantisch umgesetzt und damit einen politischen Schildbürgerstreich produziert zu haben; „dilettantisch“ beschreibt im österreichischen Sprachgebrauch eine unprofessionelle, schlecht vorbereitete und mangelhaft ausgeführte Vorgangsweise. Da es dafür keinen Ordnungsruf gab, kann jeder rechtsunterworfene Bürger diese Wortwahl als zulässige politische Kritik verstehen und sich die Frage stellen, wie das Gesetz in der Praxis tatsächlich vollzogen werden soll.

Redeausschnitt – aufgenommen von Karl Piaty sen. – vom Pressebalkon aus

Daher übergab bei dieser Parlamentssitzung Karl Piaty sen., ehemaliger Innungsmeister und Rezeptanalyst für Backwaren, einigen anwesenden Pressevertretern sowie anschließend persönlich beim Portier des Bundespräsidenten entsprechende Unterlagen mit sofortigen Änderungsforderungen.

In weiterer Folge überprüfte Karl Piaty sen. in drei unterschiedlichen Lebensmittelgeschäften in der Wiener Innenstadt die tatsächliche praktische Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung.

Dabei konnte anhand der Kassenbelege zweifelsfrei dokumentiert werden, dass die Umsetzung in der Praxis anders verläuft als vom Gesetzgeber angenommen. Das Verkaufspersonal konnte in allen drei Fällen die jeweilige Vorgangsweise nicht erklären und wirkte mit dem Gesetz nicht vertraut.
Die Kassenbons sprechen jedoch eine klare Sprache: In einem Fall wurden sowohl Semmel als auch Mohngebäck weiterhin mit 10 % verrechnet – zum Nachteil der Konsumenten. Im zweiten Fall blieben die Preise für Semmel und bestreutes Laugengebäck im Vergleich zum Juni gleich, allerdings wurde alles mit 4,9 % besteuert – zum Nachteil des Staates und zum Nachteil des Konsumenten. Im dritten Fall zeigte sich eine völlig unterschiedliche Besteuerung der Semmel beim Verkauf als Wurstsemmel im Vergleich zu ähnlichen Geschäften desselben Konzerns.

Namen sollen hier nicht genannt werden. Es dürfte jedoch jederzeit möglich sein, diese Vorgangsweise mittels Kassenbelegen nochmals zu überprüfen. Der Eindruck war jedenfalls nicht, dass hier vorsätzlich Rechtsbruch begangen wird. Vielmehr scheint die Konstruktion dieses Gesetzes mit üblichem Hausverstand kaum umsetzbar zu sein. Daher kann eine Verfassungswidrigkeit durchaus angenommen werden.

Denn dazu hat der Verfassungsgerichtshof schon Stellung genommen.

Es sollte daher davon ausgegangen werden, dass Vertreter der betroffenen Branchen – insbesondere Bäcker und Handel – rasch entsprechende Schritte setzen. Auch die Politik ist gefordert, die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung zu hinterfragen. Dafür gibt es klare Möglichkeiten, etwa einen sogenannten Drittelantrag von Abgeordneten des Nationalrates.

Bäcker und Konsumenten hätten es verdient, vom Gesetzgeber eine klare Darstellung der Gesetzmäßigkeit zu erhalten. Die Senkung der Mehrwertsteuer wird allgemein begrüßt; auch die Idee von Vizekanzler Andreas Babler sowie die Entscheidung der Regierung, Brot und Gebäck steuerlich zu entlasten, werden positiv gesehen. Nicht nachvollziehbar ist jedoch, dass etwa ein Kornspitze oder ein Mohnweckerl unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen können und handwerkliche Erzeugungen (Öl bei der Zubereitung als Hilfsmittel) zu Nachzahlungen und Strafzahlungen führen können.

Warum wurde die Nomenklatur zur Abgrenzung eingesetzt?
Dies wird von der EU ja gar nicht vorgegeben, bei den 4,9 % statt 5 % war das anders!

Entdecke mehr von Gut zu wissen !

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen