Der Bahnhof Gstadt beschäftigt den Waidhofner Gemeinderat erneut: Am 6. August 2026 soll über den Verkauf des Areals entschieden werden. Doch bevor über dessen Zukunft abgestimmt wird, lohnt sich ein Blick zurück auf den Ankauf durch die Stadt. Kaum ein Grundstücksgeschäft der vergangenen Jahre ist so gut dokumentiert und politisch so intensiv diskutiert worden. Denn eine Eisenbahntrasse endgültig aufzugeben ist in Österreich eher schwer.
Wie sorgfältig der nun geplante Verkauf in den zuständigen Ausschüssen vorbereitet wurde, ist außerhalb des Gemeinderates derzeit nicht bekannt. Umso interessanter ist der Vergleich mit dem damaligen Ankauf: Dieser wurde im Dezember 2020 im Umlaufweg beschlossen und ist im Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 21. Dezember 2020 unter Tagesordnungspunkt 23 dokumentiert.
Der Antrag wurde mit 28 Stimmen dafür und 12 Gegenstimmen angenommen. Dafür stimmten WVP sowie je ein Vertreter von UWG und Grünen; dagegen SPÖ, FUFU und FPÖ. Alles dokumentiert im Protokoll vom 21. Dezember 2020.
Aber was war eigentlich dort geplant? Dazu gibt dieser Piaty Blog von 2018 gut Auskunft
Der Bahnhof Gstadt hätte schon längst zu einem Vorzeigeprojekt für umweltfreundliche Eisenbahngeschichte in Europa werden können. Zahlreiche Gespräche – bis auf höchste politische Ebene – sowie viele Berichte und Blogs beschäftigten sich mit seiner Zukunft.
Erste Medienberichte: Kurier 4. August 2026:
Was macht dieses Thema so sensibel? Die Ybbstalbahn – warum muss in Hollenstein die Trasse erhalten bleiben?
Ein Blick in alte Unterlagen zur Übergabe und späteren Verwertung von Grundstücken der Ybbstalbahn macht die heutige Diskussion besonders interessant.
Ein sehr aufschlussreiches Beispiel findet sich in einem Gemeinderatsprotokoll der Gemeinde Hollenstein an der Ybbs aus dem Jahr 2017. Darin ist ein Kaufvertrag mit der NÖVOG über Grundstücke der aufgelassenen Ybbstalbahn wiedergegeben.
Und dieser Vertrag in Hollenstein enthält eine bemerkenswerte Bestimmung:
Die Gemeinde verpflichtete sich ausdrücklich, das Trassenband der ehemaligen Ybbstalbahn in einer Breite von zumindest sechs Metern zu erhalten.
Damit wird der damalige Wille sehr deutlich: Auch wenn auf diesen Flächen kein regulärer Eisenbahnbetrieb mehr stattfinden sollte, sollte die ehemalige Bahntrasse der Ybbstalbahn als zusammenhängendes Trassenband für spätere Generationen erhalten bleiben.
Dazu passt auch die wirtschaftliche Gestaltung dieses Vertrages: Der Kaufpreis für die betreffenden ehemaligen Bahnflächen betrug lediglich einen Euro netto. Gleichzeitig wurden Bedingungen für die weitere Verwendung und Verwertung dieser Flächen vereinbart.
Man kann daher nicht einfach sagen, die sechs Meter breite Freihaltung sei der einzige Grund für den symbolischen Kaufpreis gewesen. Sehr wohl zeigt der Vertrag aber ein klares Prinzip: Die öffentliche Hand erhielt ehemalige Eisenbahnflächen zu außergewöhnlich günstigen Bedingungen – gleichzeitig wurde die Erhaltung des Trassenbandes vertraglich abgesichert.
Und genau hier wird der Vergleich mit Gstadt interessant.
Warum wurden dort ehemalige Bahnflächen offenbar unter völlig anderen wirtschaftlichen Voraussetzungen behandelt? Warum bezahlte die Stadt Waidhofen an der Ybbs beim späteren Ankauf 65 Euro pro Quadratmeter, während andernorts Grundstücke der ehemaligen Ybbstalbahn zu einem symbolischen Preis übertragen wurden?
Diese Frage lässt sich nicht allein mit dem Hollensteiner Vertrag beantworten.
Sie führt vielmehr zurück zur großen politischen Geschichte der Übergabe der Ybbstalbahn vom Bund an das Land Niederösterreich und zu den anschließend getroffenen Vereinbarungen über die Zukunft und Verwertung der Bahnflächen.
Denn ursprünglich stand durchaus der Erhalt der Eisenbahninfrastruktur im Mittelpunkt. Bereits 2003 wurde zwischen Bund und Land eine Vereinbarung zur Finanzierung der niederösterreichischen Schmalspurbahnen getroffen. Damals wurde öffentlich erklärt, dass Bereitstellung, Ausbau und Erhaltung der Infrastruktur Aufgabe des Bundes bleiben sollten. Für Mariazellerbahn und Ybbstalbahn wurde sogar eine langfristige Sicherung angekündigt.
Später änderten sich bekanntlich Nutzung und Eigentumsverhältnisse grundlegend.
Umso wichtiger wäre es heute, genau nachzusehen, welche Verpflichtungen bei der Übertragung der Ybbstalbahn vom Bund auf das Land Niederösterreich vereinbart wurden – und welche dieser Verpflichtungen anschließend beim Verkauf einzelner Grundstücke weitergegeben wurden.
Der Hollensteiner Vertrag liefert jedenfalls einen bemerkenswerten Beleg:
Dort wollte man das Trassenband nicht einfach verschwinden lassen. Mindestens sechs Meter sollten erhalten bleiben.
Warum bei den Grundstücken in Gstadt offenbar andere Bedingungen und vor allem völlig andere Grundstückspreise zur Anwendung kamen, ist damit noch nicht beantwortet.
Aber genau diese Frage könnte politisch wesentlich interessanter sein als die heutige Diskussion über einen Weiterverkauf.
Die historische Grundlage dafür ist recht gut: Das Land NÖ erklärte 2003 ausdrücklich, dass die Infrastruktur der Ybbstalbahn langfristig gesichert werden sollte; der Bund sollte die Infrastrukturfinanzierung der Ybbstalbahn zur Gänze übernehmen. Später gab es sogar eine Petition im Nationalrat über die „Erhaltung und Betrieb der Ybbstalbahn nach Übergabe an das Land Niederösterreich“.
Die eigentliche Bund-Land-Vereinbarung zur Übergabe der Ybbstalbahn an Niederösterreich ist daher wichtig. Denn es ist entscheidend, ob die Erhaltung eines Trassenbandes schon bei der großen Übergabe vorgesehen war oder erst in den späteren NÖVOG-Verträgen festgeschrieben wurde.
Der Bahnhof Gstadt beschäftigt den Waidhofner Gemeinderat erneut: Am 6. August 2026 soll über den Verkauf des Areals entschieden werden. Doch bevor über dessen Zukunft abgestimmt wird, lohnt sich ein Blick zurück auf den Ankauf durch die Stadt. Kaum ein Grundstücksgeschäft der vergangenen Jahre ist so gut dokumentiert und politisch so intensiv diskutiert worden. Denn eine Eisenbahntrasse endgültig aufzugeben ist in Österreich eher schwer.
Wie sorgfältig der nun geplante Verkauf in den zuständigen Ausschüssen vorbereitet wurde, ist außerhalb des Gemeinderates derzeit nicht bekannt. Umso interessanter ist der Vergleich mit dem damaligen Ankauf: Dieser wurde im Dezember 2020 im Umlaufweg beschlossen und ist im Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 21. Dezember 2020 unter Tagesordnungspunkt 23 dokumentiert.
https://login.waidhofen.at/getfile/17645/3/protokoll-der-gemeinderatssitzung-vom-21122020
Der Antrag wurde mit 28 Stimmen dafür und 12 Gegenstimmen angenommen. Dafür stimmten WVP sowie je ein Vertreter von UWG und Grünen; dagegen SPÖ, FUFU und FPÖ.
Alles dokumentiert im Protokoll vom 21. Dezember 2020.
Aber was war eigentlich dort geplant?
Dazu gibt dieser Piaty Blog von 2018 gut Auskunft
Der Bahnhof Gstadt hätte schon längst zu einem Vorzeigeprojekt für umweltfreundliche Eisenbahngeschichte in Europa werden können. Zahlreiche Gespräche – bis auf höchste politische Ebene – sowie viele Berichte und Blogs beschäftigten sich mit seiner Zukunft.
Erste Medienberichte:
Kurier 4. August 2026:
Was macht dieses Thema so sensibel?
Die Ybbstalbahn – warum muss in Hollenstein die Trasse erhalten bleiben?
Ein Blick in alte Unterlagen zur Übergabe und späteren Verwertung von Grundstücken der Ybbstalbahn macht die heutige Diskussion besonders interessant.
Ein sehr aufschlussreiches Beispiel findet sich in einem Gemeinderatsprotokoll der Gemeinde Hollenstein an der Ybbs aus dem Jahr 2017. Darin ist ein Kaufvertrag mit der NÖVOG über Grundstücke der aufgelassenen Ybbstalbahn wiedergegeben.
https://faires-hollenstein.at/files/fair/beweismaterial/2017/GR170622eh.pdf?utm_source=chatgpt.com
Und dieser Vertrag in Hollenstein enthält eine bemerkenswerte Bestimmung:
Damit wird der damalige Wille sehr deutlich: Auch wenn auf diesen Flächen kein regulärer Eisenbahnbetrieb mehr stattfinden sollte, sollte die ehemalige Bahntrasse der Ybbstalbahn als zusammenhängendes Trassenband für spätere Generationen erhalten bleiben.
Dazu passt auch die wirtschaftliche Gestaltung dieses Vertrages: Der Kaufpreis für die betreffenden ehemaligen Bahnflächen betrug lediglich einen Euro netto. Gleichzeitig wurden Bedingungen für die weitere Verwendung und Verwertung dieser Flächen vereinbart.
Man kann daher nicht einfach sagen, die sechs Meter breite Freihaltung sei der einzige Grund für den symbolischen Kaufpreis gewesen. Sehr wohl zeigt der Vertrag aber ein klares Prinzip: Die öffentliche Hand erhielt ehemalige Eisenbahnflächen zu außergewöhnlich günstigen Bedingungen – gleichzeitig wurde die Erhaltung des Trassenbandes vertraglich abgesichert.
Und genau hier wird der Vergleich mit Gstadt interessant.
Warum wurden dort ehemalige Bahnflächen offenbar unter völlig anderen wirtschaftlichen Voraussetzungen behandelt? Warum bezahlte die Stadt Waidhofen an der Ybbs beim späteren Ankauf 65 Euro pro Quadratmeter, während andernorts Grundstücke der ehemaligen Ybbstalbahn zu einem symbolischen Preis übertragen wurden?
Diese Frage lässt sich nicht allein mit dem Hollensteiner Vertrag beantworten.
Sie führt vielmehr zurück zur großen politischen Geschichte der Übergabe der Ybbstalbahn vom Bund an das Land Niederösterreich und zu den anschließend getroffenen Vereinbarungen über die Zukunft und Verwertung der Bahnflächen.
Denn ursprünglich stand durchaus der Erhalt der Eisenbahninfrastruktur im Mittelpunkt. Bereits 2003 wurde zwischen Bund und Land eine Vereinbarung zur Finanzierung der niederösterreichischen Schmalspurbahnen getroffen. Damals wurde öffentlich erklärt, dass Bereitstellung, Ausbau und Erhaltung der Infrastruktur Aufgabe des Bundes bleiben sollten. Für Mariazellerbahn und Ybbstalbahn wurde sogar eine langfristige Sicherung angekündigt.
Später änderten sich bekanntlich Nutzung und Eigentumsverhältnisse grundlegend.
Umso wichtiger wäre es heute, genau nachzusehen, welche Verpflichtungen bei der Übertragung der Ybbstalbahn vom Bund auf das Land Niederösterreich vereinbart wurden – und welche dieser Verpflichtungen anschließend beim Verkauf einzelner Grundstücke weitergegeben wurden.
Der Hollensteiner Vertrag liefert jedenfalls einen bemerkenswerten Beleg:
Dort wollte man das Trassenband nicht einfach verschwinden lassen. Mindestens sechs Meter sollten erhalten bleiben.
Warum bei den Grundstücken in Gstadt offenbar andere Bedingungen und vor allem völlig andere Grundstückspreise zur Anwendung kamen, ist damit noch nicht beantwortet.
Aber genau diese Frage könnte politisch wesentlich interessanter sein als die heutige Diskussion über einen Weiterverkauf.
Die historische Grundlage dafür ist recht gut: Das Land NÖ erklärte 2003 ausdrücklich, dass die Infrastruktur der Ybbstalbahn langfristig gesichert werden sollte; der Bund sollte die Infrastrukturfinanzierung der Ybbstalbahn zur Gänze übernehmen. Später gab es sogar eine Petition im Nationalrat über die „Erhaltung und Betrieb der Ybbstalbahn nach Übergabe an das Land Niederösterreich“.
Die eigentliche Bund-Land-Vereinbarung zur Übergabe der Ybbstalbahn an Niederösterreich ist daher wichtig. Denn es ist entscheidend, ob die Erhaltung eines Trassenbandes schon bei der großen Übergabe vorgesehen war oder erst in den späteren NÖVOG-Verträgen festgeschrieben wurde.
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