Waidhofen / Ybbs wieder unter den 3 heißesten Städten Österreichs – hier die ORF Meldung:
Waidhofen / Ybbs wird nicht in der Innenstadt gemessen – dort hatte es wieder an die 37 Grad
Aktuell 25. August 2026: Greenpeace, die BOKU Wien und der Österreichische Seniorenrat hatten über den Sommer die Temperaturen in 12 Wohnungen älterer Menschen in Wien gemessen.
Das Ergebnis war deutlich:
In allen 12 Wohnungen wurden zwischen Mitte Juni und Mitte August an mindestens 14 Tagen mehr als 27 °C gemessen.
In 7 von 12 Wohnungen wurden an mindestens 9 Tagen mehr als 30 °C erreicht.
In der heißesten Wohnung waren es sogar 26 Tage über 30 °C.
BOKU-Klimatologe Herbert Formayer bezeichnete bereits 27 °C in Innenräumen als gesundheitlich kritische Schwelle.
Auf dem Podium saßen Ingrid Korosec, Präsidentin des Österreichischen Seniorenbundes, Birgit Gerstorfer, Präsidentin des Pensionistenverbandes, BOKU-Professor Herbert Formayer und Greenpeace-Klimaexperte Marc Dengler.
Korosecs zentrale Aussage war sinngemäß: Die enorme Hitze in Wohnungen werde gerade für ältere Menschen zu einem ernsthaften Gesundheitsrisiko, weshalb die Verantwortlichen rasch wirksame Maßnahmen setzen müssten. Bereits bei der Zwischenbilanz hatte sie das sehr einprägsam unter „Hitzeschutz statt Hitzeschock“ zusammengefasst.
Für uns in Waidhofen / Ybbs war dabei besonders interessant, dass aus der Pressekonferenz Forderungen nach wirksamem Hitzeschutz in Gebäuden, Beschattung, Sanierung und dem Abbau rechtlicher Hindernisse hervorgingen.
Zur Erinnerung: Am 26. Juni 2026 wurden Hitzeschutzmaßnahmen(Außenjalousien) gefordert, am 1. Juli 2026 trat das Verbot für Aussenjalousien und Markisen in Waidhofen / Ybbs in Kraft – Österreichische Politik am Test
Aktuell 21. August 17 Uhr – Bundesregierung zum Hitzeschutz:
Vorab das zuständige Ministerium auf seiner aktuellen Informationsseite: Dort werden als wirksame Maßnahmen gegen Überhitzung ausdrücklich Beschattungsvorrichtungen, Begrünungen, Außendämmung, Klimaanlagen und andere technische Lösungen genannt. Die Bundesregierung hat außerdem beschlossen, bestehende rechtliche Hürden für Kühlung und Beschattung abzubauen; ein entsprechender Gesetzesentwurf soll bis Herbst ausgearbeitet werden.
Und zuletzt wurde diese Linie nochmals bestätigt
Am 30. Juni 2026 erklärte Klimaminister Norbert Totschnig ausdrücklich, dass Investitionen in thermische Gebäudesanierung, Beschattung und Begrünung besonders wichtig seien. Gemeinden sollen unter anderem bei Beschattung, Begrünung, Entsiegelung und kommunalen Hitzeaktionsplänen unterstützt werden.
Das Ministerium empfiehlt Bürgern sogar ganz konkret, für ausreichende Beschattung zu sorgen, beispielsweise durch Jalousien oder Fensterläden.
Für Waidhofen ist ein Punkt besonders interessant
Damit ergibt sich zumindest eine auffällige Spannung:
Bundesebene: Außenliegender Sonnenschutz wird ausdrücklich als geeignete Klimaanpassungsmaßnahme genannt; rechtliche Hürden für Beschattung sollen sogar reduziert werden.
Waidhofner Schutzzonenverordnung: Hier werden Außenjalousien in der Schutzzone grundsätzlich ausgeschlossen.
Daher sollte das Land NÖ bei der Verordnungsprüfung den offiziellen Aktionsplan stärker als eine allgemeine politische Klimaschutzerklärung werten: Der Bund nennt außenliegenden Sonnenschutz ausdrücklich und spricht sogar von der Nachrüstung bei Bestandsgebäuden.
Information an das Land NÖ: Die österreichische Klimaanpassungsstrategie misst dem Hitzeschutz bei Gebäuden zunehmende Bedeutung bei. Im Aktionsplan des Bundes werden dabei auch außenliegender Sonnenschutz und Beschattungseinrichtungen ausdrücklich angesprochen.
Bemerkenswert ist, dass solche Maßnahmen auch für die Nachrüstung bestehender Gebäude vorgesehen werden. Gleichzeitig ist selbstverständlich anzuerkennen, dass der Schutz historischer Stadtbilder ein wichtiges öffentliches Interesse darstellt.
Es geht daher keineswegs darum, den Ortsbildschutz grundsätzlich infrage zu stellen.
Sehr wohl könnte aber geprüft werden, ob ein genereller Ausschluss nachträglich angebrachter Außenjalousien noch die zweckmäßigste Regelung darstellt. Gerade moderne und gestalterisch angepasste Systeme könnten möglicherweise beide Interessen berücksichtigen. Die Bundesregierung verfolgt zudem das Ziel, bestehende rechtliche Hürden bei Beschattung und Hitzeschutz abzubauen.
Damit haben sich auch die Rahmenbedingungen gegenüber früheren Jahren wesentlich weiterentwickelt. Eine Schutzzonenverordnung sollte diese Entwicklungen zumindest angemessen berücksichtigen. Dabei könnte auch geprüft werden, ob statt eines generellen Verbotes eine Einzelfallbeurteilung nach gestalterischen Kriterien möglich wäre.
So könnten Ortsbildschutz und notwendige Klimaanpassung miteinander verbunden werden.
Ob daraus auch rechtliche Konsequenzen für die bestehende Waidhofner Regelung entstehen, ist letztlich von den zuständigen Stellen zu beurteilen. Gerade deshalb erscheint eine neuerliche fachliche und rechtliche Prüfung durch das Land Niederösterreich sinnvoll.
Damit könnte geklärt werden, ob die Verordnung den heutigen Anforderungen an Ortsbildschutz, Verhältnismäßigkeit und Hitzeschutz gleichermaßen Rechnung trägt.
Aktuell 21. August 2026
Ein Videotermin in Bad Ischl wurde auch zu einem interessanten Austausch über Ortsbildschutz und zeitgemäßen Hitzeschutz. Die prachtvolle Häuserlandschaft der weltberühmten Kurstadt zeigt, dass sich beides keineswegs ausschließen muss.
Ein besonders anschauliches Beispiel ist die traditionsreiche k.u.k. Hofzuckerbäckerei Zauner: Das historische Gebäude prägt das Ischler Stadtbild – und wer genauer hinsieht, erkennt an den Fenstern außenliegenden Sonnenschutz.
Gerade dieses Beispiel zeigt: Der Schutz historischer Fassaden und wirksamer Schutz vor sommerlicher Hitze können durchaus miteinander vereinbar sein. Entscheidend ist nicht ein generelles Verbot, sondern eine sorgfältige, dem jeweiligen Gebäude angepasste Gestaltung.
Daher der Versuch, das Land NÖ auf diese Diskrepanzen in den Bundesländern hinzuweisen:
Aktuell 12. August 2026 – ORF zeigt die Hitzebelastung in Österreichs Gemeinden auf – Waidhofen ganz in „rot“!
Dieser Blog zeigt auf, dass in der Waidhofner Schutzzonenverordnung Außenjalousien, Rollläden und Markisen trotz zunehmender Hitzebelastung weitgehend unzulässig sind. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass Bund, Länder und Fachstellen den außenliegenden Sonnenschutz vielerorts ausdrücklich als wichtigen Beitrag zum Hitzeschutz empfehlen. Der Beitrag stellt daher die Frage, ob diese Regelung noch zeitgemäß und rechtlich ausreichend gedeckt ist, insbesondere weil bereits vor der Beschlussfassung auf entsprechende rechtliche Bedenken hingewiesen worden war. Abschließend wird die Hoffnung geäußert, dass die jüngsten Initiativen der Bundesregierung zum Hitzeschutz Anlass geben, die Waidhofner Bestimmungen nochmals zu überdenken und an die heutigen klimatischen Herausforderungen anzupassen.
Aktuell 1. August 2026 – Die Klimaexperten aus NÖ (eNu) haben zum Thema Hitze ein Video veröffentlicht – besonders wichtig in dieser Information der Außenhitzeschutz durch Jalosien, Markisen usw. Eine wichtige Info im Bezug zur Schutzzonenverordnung in Waidhofen / Ybbs vom 1. Juli 2026
Das in dieser Mailnachricht zum Ansehen empfohlene Video ist jenes, welche am Beginn des BLOGS vom 1. August 2026 zu sehen ist: „So bleiben Räume kühl“.
Wie hoch bleiben die Zimmertemperaturen in Räumen ohne Aussenjalousien oder Markisen in den neuen Schutzzonen in Waidhofen / Ybbs – Bilder sagen mehr als 1000 Worte – Mühlstrasse und Unterer Stadtplatz um ca 22:30 :
Und dazu noch ein Video über Aussenjalosien von der eNu:
Ab 1. Juli 2026 sind allerdings auf Grund eines Beschlusses des Waidhofner Gemeinderates in den Waidhofner Schutzzonen Aussenjalosien, Markisen und Rolläden als nicht zulässig verordnet worden – hier der Ausschnitt aus der Verordnung welche von nur 26 Mandataren (von 40) beschlossen wurde:
Der letzte Absatz ist rechtlich klar, eindeutig und lässt hinsichtlich seines Regelungsinhalts keinen Interpretationsspielraum zu.Ausschnitt aus dem Protokoll – FPÖ, Grüne und Erich Leonhartsberger (freier Gemeinderat) waren nicht anwesend
Gegen den Entwurf der Verordnung wurden von mehreren Hauseigentümern durch einen Rechtsanwalt Bedenken angemeldet – hier der diesbezügliche Ausschnitt zu den Jalosien:
Die Stadt Waidhofen stützt die von ihr angenommene Rechtskonformität der Schutzzonenverordnung ausdrücklich auf die vorangegangene Abstimmung mit der zuständigen Fachabteilung des Landes Niederösterreich. Gerade deshalb kommt einer neuerlichen fachlichen Beurteilung durch das Land besondere Bedeutung zu, wenn sich nun Zweifel an einzelnen Regelungen oder deren Auslegung ergeben.“
Schreiben des Magistratsdirektors vom 10. Juli 2026 zur rechtlichen Beurteilung der Schutzzonenverordnung und deren vorheriger Abstimmung mit der zuständigen Fachabteilung des Amtes der NÖ Landesregierung.
Die beschließende Mehrheit der Gemeinderäte hielt an den Bestimmungen über die Unzulässigkeit von Rollläden, Außenjalousien und Markisen fest, obwohl zuvor ausdrücklich rechtsanwaltlich auf das Fehlen einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage hingewiesen worden war. Es spricht vieles dafür, dass die Gemeinderäte dabei auf die fachliche Beurteilung und die rechtliche Expertise der zuständigen Landesstellen vertrauten und ihre Entscheidung in diesem guten Glauben trafen. Gleichwohl lagen die erhobenen rechtlichen Bedenken bereits vor der Beschlussfassung offen auf dem Tisch. Ob und welche rechtliche Bedeutung diesem Umstand im Rahmen einer allfälligen verfassungs- oder verwaltungsgerichtlichen Überprüfung zukommt, bleibt einer unabhängigen Beurteilung vorbehalten.
Wie behandelt dagegen aktuell die Stadt Wien seine Bürger in dieser Beschattungs-Problematik? Am 27. Juli 2026 erhielt Karl Piaty sen. von der Stadt Wien folgende Informationen: https://www.wien.gv.at/spezial/sonnenschutz-stadtbild/
Hier eine kleine Abhandlung dazu:
Ulli Sima: Außenliegender Sonnenschutz ist der wirksamste Hitzeschutz
Die zunehmenden Hitzewellen stellen Städte und ihre Bewohner vor immer größere Herausforderungen. Besonders Wohnungen in den Innenstädten heizen sich im Sommer oft innerhalb weniger Stunden stark auf. Wiens Planungsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) weist daher immer wieder darauf hin, dass der wirksamste Schutz nicht erst im Wohnraum beginnt, sondern bereits vor dem Fenster.
Die Empfehlung ist klar: Außenjalousien, Rollläden, Raffstores oder Markisen sollen die Sonnenstrahlen bereits abfangen, bevor sie die Fensterscheibe erreichen. Dadurch gelangt deutlich weniger Wärme in die Wohnräume. Innenjalousien oder Vorhänge können zwar vor Blendung schützen, die Sonnenenergie befindet sich dann jedoch bereits hinter der Glasscheibe und heizt den Raum trotzdem auf.
Diese Einschätzung wird nicht nur von der Stadt Wien vertreten, sondern entspricht auch dem Stand der Bauphysik. Fachleute empfehlen seit Jahren, bei Neubauten und Sanierungen nach Möglichkeit außenliegenden Sonnenschutz einzusetzen, weil dieser die sommerliche Überhitzung wesentlich besser verhindert als innenliegende Beschattung.
Die Stadt Wien setzt deshalb verstärkt auf Maßnahmen zur Klimaanpassung. Der außenliegende Sonnenschutz gehört daher zu den empfohlenen Maßnahmen gegen die zunehmende Sommerhitze. Für bestimmte Wohngebäude gibt es in Wien sogar Fördermöglichkeiten für die nachträgliche Montage von Außenjalousien oder ähnlichen Beschattungssystemen.
Die Botschaft von Ulli Sima ist damit einfach zusammengefasst: Die beste Klimaanlage ist jene, die gar nicht erst benötigt wird. Wer die Sonne bereits vor dem Fenster stoppt, hält die Wohnung spürbar kühler, spart Energie und verbessert gleichzeitig den Wohnkomfort.
Wie geht es jetzt in Waidhofen / Ybbs weiter – vor allen Dingen die SPÖ ist gefragt, ob sie sich auch mit der Meinung der SPÖ Stadträtin in Wien solidarisieren kann.
Aktuell 28. August 2026
Waidhofen / Ybbs wieder unter den 3 heißesten Städten Österreichs – hier die ORF Meldung:
Aktuell 25. August 2026:
Greenpeace, die BOKU Wien und der Österreichische Seniorenrat hatten über den Sommer die Temperaturen in 12 Wohnungen älterer Menschen in Wien gemessen.
Das Ergebnis war deutlich:
Auf dem Podium saßen Ingrid Korosec, Präsidentin des Österreichischen Seniorenbundes, Birgit Gerstorfer, Präsidentin des Pensionistenverbandes, BOKU-Professor Herbert Formayer und Greenpeace-Klimaexperte Marc Dengler.
Korosecs zentrale Aussage war sinngemäß: Die enorme Hitze in Wohnungen werde gerade für ältere Menschen zu einem ernsthaften Gesundheitsrisiko, weshalb die Verantwortlichen rasch wirksame Maßnahmen setzen müssten. Bereits bei der Zwischenbilanz hatte sie das sehr einprägsam unter „Hitzeschutz statt Hitzeschock“ zusammengefasst.
Für uns in Waidhofen / Ybbs war dabei besonders interessant, dass aus der Pressekonferenz Forderungen nach wirksamem Hitzeschutz in Gebäuden, Beschattung, Sanierung und dem Abbau rechtlicher Hindernisse hervorgingen.
Zur Erinnerung: Am 26. Juni 2026 wurden Hitzeschutzmaßnahmen (Außenjalousien) gefordert, am 1. Juli 2026 trat das Verbot für Aussenjalousien und Markisen in Waidhofen / Ybbs in Kraft – Österreichische Politik am Test
Aktuell 21. August 17 Uhr – Bundesregierung zum Hitzeschutz:
Vorab das zuständige Ministerium auf seiner aktuellen Informationsseite: Dort werden als wirksame Maßnahmen gegen Überhitzung ausdrücklich Beschattungsvorrichtungen, Begrünungen, Außendämmung, Klimaanlagen und andere technische Lösungen genannt. Die Bundesregierung hat außerdem beschlossen, bestehende rechtliche Hürden für Kühlung und Beschattung abzubauen; ein entsprechender Gesetzesentwurf soll bis Herbst ausgearbeitet werden.
Und zuletzt wurde diese Linie nochmals bestätigt
Am 30. Juni 2026 erklärte Klimaminister Norbert Totschnig ausdrücklich, dass Investitionen in thermische Gebäudesanierung, Beschattung und Begrünung besonders wichtig seien. Gemeinden sollen unter anderem bei Beschattung, Begrünung, Entsiegelung und kommunalen Hitzeaktionsplänen unterstützt werden.
Das Ministerium empfiehlt Bürgern sogar ganz konkret, für ausreichende Beschattung zu sorgen, beispielsweise durch Jalousien oder Fensterläden.
Für Waidhofen ist ein Punkt besonders interessant
Damit ergibt sich zumindest eine auffällige Spannung:
Bundesebene:
Außenliegender Sonnenschutz wird ausdrücklich als geeignete Klimaanpassungsmaßnahme genannt; rechtliche Hürden für Beschattung sollen sogar reduziert werden.
Waidhofner Schutzzonenverordnung:
Hier werden Außenjalousien in der Schutzzone grundsätzlich ausgeschlossen.
Daher sollte das Land NÖ bei der Verordnungsprüfung den offiziellen Aktionsplan stärker als eine allgemeine politische Klimaschutzerklärung werten: Der Bund nennt außenliegenden Sonnenschutz ausdrücklich und spricht sogar von der Nachrüstung bei Bestandsgebäuden.
Offizieller Aktionsplan „Anpassung an den Klimawandel“ – BMLUK
Aktuelle BMLUK-Seite zu Hitzeschutz bei Gebäuden
Information an das Land NÖ:
Die österreichische Klimaanpassungsstrategie misst dem Hitzeschutz bei Gebäuden zunehmende Bedeutung bei. Im Aktionsplan des Bundes werden dabei auch außenliegender Sonnenschutz und Beschattungseinrichtungen ausdrücklich angesprochen.
Bemerkenswert ist, dass solche Maßnahmen auch für die Nachrüstung bestehender Gebäude vorgesehen werden. Gleichzeitig ist selbstverständlich anzuerkennen, dass der Schutz historischer Stadtbilder ein wichtiges öffentliches Interesse darstellt.
Es geht daher keineswegs darum, den Ortsbildschutz grundsätzlich infrage zu stellen.
Sehr wohl könnte aber geprüft werden, ob ein genereller Ausschluss nachträglich angebrachter Außenjalousien noch die zweckmäßigste Regelung darstellt. Gerade moderne und gestalterisch angepasste Systeme könnten möglicherweise beide Interessen berücksichtigen. Die Bundesregierung verfolgt zudem das Ziel, bestehende rechtliche Hürden bei Beschattung und Hitzeschutz abzubauen.
Damit haben sich auch die Rahmenbedingungen gegenüber früheren Jahren wesentlich weiterentwickelt. Eine Schutzzonenverordnung sollte diese Entwicklungen zumindest angemessen berücksichtigen. Dabei könnte auch geprüft werden, ob statt eines generellen Verbotes eine Einzelfallbeurteilung nach gestalterischen Kriterien möglich wäre.
So könnten Ortsbildschutz und notwendige Klimaanpassung miteinander verbunden werden.
Ob daraus auch rechtliche Konsequenzen für die bestehende Waidhofner Regelung entstehen, ist letztlich von den zuständigen Stellen zu beurteilen. Gerade deshalb erscheint eine neuerliche fachliche und rechtliche Prüfung durch das Land Niederösterreich sinnvoll.
Damit könnte geklärt werden, ob die Verordnung den heutigen Anforderungen an Ortsbildschutz, Verhältnismäßigkeit und Hitzeschutz gleichermaßen Rechnung trägt.
Aktuell 21. August 2026
Ein Videotermin in Bad Ischl wurde auch zu einem interessanten Austausch über Ortsbildschutz und zeitgemäßen Hitzeschutz. Die prachtvolle Häuserlandschaft der weltberühmten Kurstadt zeigt, dass sich beides keineswegs ausschließen muss.
Ein besonders anschauliches Beispiel ist die traditionsreiche k.u.k. Hofzuckerbäckerei Zauner: Das historische Gebäude prägt das Ischler Stadtbild – und wer genauer hinsieht, erkennt an den Fenstern außenliegenden Sonnenschutz.
Gerade dieses Beispiel zeigt: Der Schutz historischer Fassaden und wirksamer Schutz vor sommerlicher Hitze können durchaus miteinander vereinbar sein. Entscheidend ist nicht ein generelles Verbot, sondern eine sorgfältige, dem jeweiligen Gebäude angepasste Gestaltung.
Daher der Versuch, das Land NÖ auf diese Diskrepanzen in den Bundesländern hinzuweisen:
Aktuell 12. August 2026 –
ORF zeigt die Hitzebelastung in Österreichs Gemeinden auf – Waidhofen ganz in „rot“!
Dieser Blog zeigt auf, dass in der Waidhofner Schutzzonenverordnung Außenjalousien, Rollläden und Markisen trotz zunehmender Hitzebelastung weitgehend unzulässig sind. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass Bund, Länder und Fachstellen den außenliegenden Sonnenschutz vielerorts ausdrücklich als wichtigen Beitrag zum Hitzeschutz empfehlen. Der Beitrag stellt daher die Frage, ob diese Regelung noch zeitgemäß und rechtlich ausreichend gedeckt ist, insbesondere weil bereits vor der Beschlussfassung auf entsprechende rechtliche Bedenken hingewiesen worden war. Abschließend wird die Hoffnung geäußert, dass die jüngsten Initiativen der Bundesregierung zum Hitzeschutz Anlass geben, die Waidhofner Bestimmungen nochmals zu überdenken und an die heutigen klimatischen Herausforderungen anzupassen.
Aktuell 5. August 2026
Auch die Bundesregierung erkennt nun „offiziell das Hitzeproblem“ und veröffentlicht den nationalen Hitzeschutzplan (siehe unten)
ORF: https://orf.at/stories/3438252
Besonders der Standard berichtet: https://www.derstandard.at/story/3000000334310/regierung-will Fachleute erkennen Hitze-Problematik ebenfalls vermehrt: https://www.derstandard.at/story/3000000334170/oesterreichs-bauvorschriften-hinken-der-neuen-hitzerealitaet-hinterher
Daraus ergibt sich eine Bitte an die Bundesregierung:
Aktuell 1. August 2026 – Die Klimaexperten aus NÖ (eNu) haben zum Thema Hitze ein Video veröffentlicht – besonders wichtig in dieser Information der Außenhitzeschutz durch Jalosien, Markisen usw. Eine wichtige Info im Bezug zur Schutzzonenverordnung in Waidhofen / Ybbs vom 1. Juli 2026
Wie hoch bleiben die Zimmertemperaturen in Räumen ohne Aussenjalousien oder Markisen in den neuen Schutzzonen in Waidhofen / Ybbs –
Bilder sagen mehr als 1000 Worte – Mühlstrasse und Unterer Stadtplatz um ca 22:30 :
Und dazu noch ein Video über Aussenjalosien von der eNu:
Ab 1. Juli 2026 sind allerdings auf Grund eines Beschlusses des Waidhofner Gemeinderates in den Waidhofner Schutzzonen Aussenjalosien, Markisen und Rolläden als nicht zulässig verordnet worden – hier der Ausschnitt aus der Verordnung welche von nur 26 Mandataren (von 40) beschlossen wurde:
Die gesamte Verordnung: https://login.waidhofen.at/getfile/43212/3/verordnung-teilbebauungsplan-waidhofen-stadt
Gegen den Entwurf der Verordnung wurden von mehreren Hauseigentümern durch einen Rechtsanwalt Bedenken angemeldet – hier der diesbezügliche Ausschnitt zu den Jalosien:
Die Stadt Waidhofen stützt die von ihr angenommene Rechtskonformität der Schutzzonenverordnung ausdrücklich auf die vorangegangene Abstimmung mit der zuständigen Fachabteilung des Landes Niederösterreich. Gerade deshalb kommt einer neuerlichen fachlichen Beurteilung durch das Land besondere Bedeutung zu, wenn sich nun Zweifel an einzelnen Regelungen oder deren Auslegung ergeben.“
Die beschließende Mehrheit der Gemeinderäte hielt an den Bestimmungen über die Unzulässigkeit von Rollläden, Außenjalousien und Markisen fest, obwohl zuvor ausdrücklich rechtsanwaltlich auf das Fehlen einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage hingewiesen worden war. Es spricht vieles dafür, dass die Gemeinderäte dabei auf die fachliche Beurteilung und die rechtliche Expertise der zuständigen Landesstellen vertrauten und ihre Entscheidung in diesem guten Glauben trafen. Gleichwohl lagen die erhobenen rechtlichen Bedenken bereits vor der Beschlussfassung offen auf dem Tisch. Ob und welche rechtliche Bedeutung diesem Umstand im Rahmen einer allfälligen verfassungs- oder verwaltungsgerichtlichen Überprüfung zukommt, bleibt einer unabhängigen Beurteilung vorbehalten.
Wie behandelt dagegen aktuell die Stadt Wien seine Bürger in dieser Beschattungs-Problematik?
Am 27. Juli 2026 erhielt Karl Piaty sen. von der Stadt Wien folgende Informationen:
https://www.wien.gv.at/spezial/sonnenschutz-stadtbild/
Hier eine kleine Abhandlung dazu:
Ulli Sima: Außenliegender Sonnenschutz ist der wirksamste Hitzeschutz
Die zunehmenden Hitzewellen stellen Städte und ihre Bewohner vor immer größere Herausforderungen. Besonders Wohnungen in den Innenstädten heizen sich im Sommer oft innerhalb weniger Stunden stark auf. Wiens Planungsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) weist daher immer wieder darauf hin, dass der wirksamste Schutz nicht erst im Wohnraum beginnt, sondern bereits vor dem Fenster.
Die Empfehlung ist klar: Außenjalousien, Rollläden, Raffstores oder Markisen sollen die Sonnenstrahlen bereits abfangen, bevor sie die Fensterscheibe erreichen. Dadurch gelangt deutlich weniger Wärme in die Wohnräume. Innenjalousien oder Vorhänge können zwar vor Blendung schützen, die Sonnenenergie befindet sich dann jedoch bereits hinter der Glasscheibe und heizt den Raum trotzdem auf.
Diese Einschätzung wird nicht nur von der Stadt Wien vertreten, sondern entspricht auch dem Stand der Bauphysik. Fachleute empfehlen seit Jahren, bei Neubauten und Sanierungen nach Möglichkeit außenliegenden Sonnenschutz einzusetzen, weil dieser die sommerliche Überhitzung wesentlich besser verhindert als innenliegende Beschattung.
Die Stadt Wien setzt deshalb verstärkt auf Maßnahmen zur Klimaanpassung. Der außenliegende Sonnenschutz gehört daher zu den empfohlenen Maßnahmen gegen die zunehmende Sommerhitze. Für bestimmte Wohngebäude gibt es in Wien sogar Fördermöglichkeiten für die nachträgliche Montage von Außenjalousien oder ähnlichen Beschattungssystemen.
Die Botschaft von Ulli Sima ist damit einfach zusammengefasst: Die beste Klimaanlage ist jene, die gar nicht erst benötigt wird. Wer die Sonne bereits vor dem Fenster stoppt, hält die Wohnung spürbar kühler, spart Energie und verbessert gleichzeitig den Wohnkomfort.
Wie geht es jetzt in Waidhofen / Ybbs weiter – vor allen Dingen die SPÖ ist gefragt, ob sie sich auch mit der Meinung der SPÖ Stadträtin in Wien solidarisieren kann.
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