Das flauschige Maskottchen des Ötschergebietes, die „Ötscherbärin“ darf nicht mehr spontan in der Öffentlichkeit auftreten, würde sie damit ja laut Gesetz die „Sicherheit Österreichs“ gefährden und das „Vermummungsverbot“ nicht einhalten.

Denn nur Brauchtumsverkleidungen (Perchten, Helloween) oder berufliche Auftritte sind erlaubt.
Eine Betrachtung der rechtlichen Situation:
Ötscherbärin Verhüllungsgesetz für Kubus
Aber das Landesmuseum in St. Pölten zeigt noch einen „Ötscherbär“. Diesen besuchte die „verhinderte Ötscherbärin“ Renate Wachauer mit dem Buch „Moritz 10“ eine Sonderedition der Ötscherbärbücher, besonders für Eisenbahnfreunde, herausgebracht.

Eine Besitzerin eines Ötscherbärbuches ist Landeshauptfrau Mikl Leitner:
Der Ötscher und sein „Ötscherbär“ aus offizieller Sicht:
https://www.naturpark-oetscher.at/der-oetscherbaer
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Das flauschige Maskottchen des Ötschergebietes, die „Ötscherbärin“ darf nicht mehr spontan in der Öffentlichkeit auftreten, würde sie damit ja laut Gesetz die „Sicherheit Österreichs“ gefährden und das „Vermummungsverbot“ nicht einhalten.
Denn nur Brauchtumsverkleidungen (Perchten, Helloween) oder berufliche Auftritte sind erlaubt.
Eine Betrachtung der rechtlichen Situation:
Ötscherbärin Verhüllungsgesetz für Kubus
Aber das Landesmuseum in St. Pölten zeigt noch einen „Ötscherbär“. Diesen besuchte die „verhinderte Ötscherbärin“ Renate Wachauer mit dem Buch „Moritz 10“ eine Sonderedition der Ötscherbärbücher, besonders für Eisenbahnfreunde, herausgebracht.
Eine Besitzerin eines Ötscherbärbuches ist Landeshauptfrau Mikl Leitner:
Der Ötscher und sein „Ötscherbär“ aus offizieller Sicht:
https://www.naturpark-oetscher.at/der-oetscherbaer
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