Ein großes Thema in Waidhofen / Ybbs ist 2023 das Parken und die Vergebührung der Kurzparkzonen. Denn einiges hat sich seit der Einführung geändert, so auch die Geschäftszeiten.
So ist an Samstagen von 8 – 9 Uhr nur mehr ein kleiner Teil der Geschäfte offen – das Leben in der Stadt beginnt an Samstagen daher erst um 9 Uhr. Eine Gebührenpflicht zählt zu dieser Zeit keineswegs als geeignetes Mittel zur bestmögliche Nutzung der vorhandenen Parkplätze. Dies für die Zeit an Samstagen von 8 – 9 Uhr abzuändern ist also sogar wegen der landesgesetzlichenAusführungen sehr zu empfehlen.
Ausschnitt aus dem NÖ Kraftfahrzeugabstellabgabegesetz LGBL.3706-0
§ 4 Höhe der Abgabe
(1) Die Höhe der Kurzparkzonenabgabe und der Parkabgabe muß der Gemeinderat durch Verordnung festsetzen. Dabei ist die bestmögliche Nutzung der vorhandenen Stellplätze anzustreben. …….
Deshalb erging an die Fraktionsobmänner vor der Sitzung folgendes Mail:
1) Wann Gebührenpflicht in einer Kurzparkzone? Dazu gibt es gesetzliche Bestimmungen, welche sich an der “Lenkung der vorhandenen Parkplätze” orientieren müssen. In Waidhofen / Ybbs wurde vor Jahrzehnten dies gegenüber den Öffnungszeiten der Geschäfte orientiert, da diese damals von 8 – 12 und von 14 bis 18 Uhr geöffnet hatten, an Samstagen von 8 – 12 Uhr.
2) Änderung der Geschäftszeiten in den letzten Jahren. Zurzeit sind neben den letzten Nahversorgern (Hoflieferanten, Spar, Trafiken, Apotheke und Bäckereien) nur mehr wenige Geschäfte an Samstagen ab 8 Uhr geöffnet – meist ist es bereits 9 Uhr, wenn die Geschäfte des Handels öffnen. Diese Verkürzung beinhaltet jedoch die Gefahr, den Samstag bald völlig als Gechäftszeit aufzugeben – der Mitarbeitermangel tut sein weiteres dazu. Die Fa. Oberklammer hat nun bereits den gesamten Samstag geschlossen, auch wenn dies nichts mit der Gebührenpflicht zu tun hat. Die Gründe liegen aber auch hier darin, daß nur 3 Stunden Öffnungszeit für die Arbeitnehmer (welche von auswärts kommen) eher problematisch sind.
3) Gegenmaßnahme: Innenstadt sollte an Samstagen bereits ab 8 Uhr früh mehr belebt werden, eine Gratisparkzeit bis 9 Uhr wäre daher marketinggemäß sinnvoll: Es darf nichts unversucht bleiben, um die Attraktivität der Innenstadt zu erhöhen. Dieser extrem kleine Wunsch nach einer „überfälligen Anpassung an die neuen Geschäftsöffnungszeiten“ an Samstagen ist daher nötig um nicht von einer „Willkür“ gegen die wenigen noch offenen Geschäfte sprechen zu müssen.
4) Was müßte vom Gemeinderat getan werden? Eigentlich wenig: Es sollte vorerst genügen, wenn der Gemeinderat temporär beschließen würde, daß ab sofort (bis auf Widerruf) die Gebührenpflicht an Samstagen von 8 – 9 Uhr nicht kontrolliert wird, es zumindest in dieser Stunde keine Strafen gibt. (Zusatztipp: Die Kurzparkzonenkontrolle könnten während dieser Stunde an die “Gratisparker” entsprechendes Infomaterial persönlich ausgeben – was gibt es an Samstagen vormittag in Waidhofen / Ybbs ? – beginnend mit der Gratisparkzeit bis 9 Uhr !!!)
5) Was sollte (könnte) noch geschehen? Vielleicht lassen sich einige Geschäftsleute in diesen Morgenstunden eines Samstages noch zusätzliche Aktivitäten einfallen, vielleicht öffnen manche sogar wieder früher – machen wir gemeinsam den „Samstag frühmorgens in Waidhofen“ zu einem Alleinstellungsmerkmal in der Region – und dabei als besonderen Anreiz gebührenfrei und vor allen Dingen auch straffrei.
Ich würde mich über eine Diskussion bei der Gemeindesratssitzung des 24. April 2023 freuen und hoffe auf einen gemeinsamen Beschluß aller Fraktionen, den Samstag von 8 – 9 Uhr von der Gebührenpflicht auszunehmen.
Ende des Mailausschnittes!
Tatsächlich wurde diese Forderung im Gemeinderat behandelt, sogar mit einer Ausweitung bis 10 Uhr. Dies erscheint aber nicht notwendig zu sein, da ab 9 Uhr alle Geschäfte geöffnet sind und daher eine Gebührenpflicht den Vorgaben der Verordnungen (Lenkungsmaßnahme) entspricht.
Hier eine kleine Zusammenfassung der Diskussion im Gemeinderat:
Wie sieht es an Samstagen von 8 – 9 Uhr in der Waidhofner Innenstadt aus? Warum wurde die Forderung im Sinne der letzten Nahversorger der Innenstadt gestellt? Hier 2 BLOGS zur praxisnahnen Darstellung der Situation.
Die anwesenden Gemeinderäte (es fehlten bei dieser Sitzung einige der Mandatare) haben diese Argumente nicht gewürdigt, man könnte dies durchaus auch als “Willkür gegen die letzten verbliebenen Innenstadt-Nahversorger” sehen.
Jedenfalls sollten alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte erkennen, daß Fehlentscheidungen in der Politik oft weitreichende Auswirkungen haben. Draußen auf der “grünen Wiese” gratis parken und drinnen sogar während der “tote Hose Zeit” hohe Gebühren zu verlangen, daß kann keine innerstädtische Wirtschaft auf Dauer verkraften.
Vielleicht denken einige doch noch um – jede Gemeinderatssitzung macht es möglich, die Gebührenverordnung der aktuellen Realität anzupassen.
Ein großes Thema in Waidhofen / Ybbs ist 2023 das Parken und die Vergebührung der Kurzparkzonen. Denn einiges hat sich seit der Einführung geändert, so auch die Geschäftszeiten.
So ist an Samstagen von 8 – 9 Uhr nur mehr ein kleiner Teil der Geschäfte offen – das Leben in der Stadt beginnt an Samstagen daher erst um 9 Uhr. Eine Gebührenpflicht zählt zu dieser Zeit keineswegs als geeignetes Mittel zur bestmögliche Nutzung der vorhandenen Parkplätze. Dies für die Zeit an Samstagen von 8 – 9 Uhr abzuändern ist also sogar wegen der landesgesetzlichen Ausführungen sehr zu empfehlen.
Ausschnitt aus dem
NÖ Kraftfahrzeugabstellabgabegesetz LGBL.3706-0
§ 4
Höhe der Abgabe
Deshalb erging an die Fraktionsobmänner vor der Sitzung folgendes Mail:
1) Wann Gebührenpflicht in einer Kurzparkzone?
Dazu gibt es gesetzliche Bestimmungen, welche sich an der “Lenkung der vorhandenen Parkplätze” orientieren müssen. In Waidhofen / Ybbs wurde vor Jahrzehnten dies gegenüber den Öffnungszeiten der Geschäfte orientiert, da diese damals von 8 – 12 und von 14 bis 18 Uhr geöffnet hatten, an Samstagen von 8 – 12 Uhr.
2) Änderung der Geschäftszeiten in den letzten Jahren.
Zurzeit sind neben den letzten Nahversorgern (Hoflieferanten, Spar, Trafiken, Apotheke und Bäckereien) nur mehr wenige Geschäfte an Samstagen ab 8 Uhr geöffnet – meist ist es bereits 9 Uhr, wenn die Geschäfte des Handels öffnen. Diese Verkürzung beinhaltet jedoch die Gefahr, den Samstag bald völlig als Gechäftszeit aufzugeben – der Mitarbeitermangel tut sein weiteres dazu. Die Fa. Oberklammer hat nun bereits den gesamten Samstag geschlossen, auch wenn dies nichts mit der Gebührenpflicht zu tun hat. Die Gründe liegen aber auch hier darin, daß nur 3 Stunden Öffnungszeit für die Arbeitnehmer (welche von auswärts kommen) eher problematisch sind.
3) Gegenmaßnahme:
Innenstadt sollte an Samstagen bereits ab 8 Uhr früh mehr belebt werden, eine Gratisparkzeit bis 9 Uhr wäre daher marketinggemäß sinnvoll:
Es darf nichts unversucht bleiben, um die Attraktivität der Innenstadt zu erhöhen. Dieser extrem kleine Wunsch nach einer „überfälligen Anpassung an die neuen Geschäftsöffnungszeiten“ an Samstagen ist daher nötig um nicht von einer „Willkür“ gegen die wenigen noch offenen Geschäfte sprechen zu müssen.
4) Was müßte vom Gemeinderat getan werden?
Eigentlich wenig: Es sollte vorerst genügen, wenn der Gemeinderat temporär beschließen würde, daß ab sofort (bis auf Widerruf) die Gebührenpflicht an Samstagen von 8 – 9 Uhr nicht kontrolliert wird, es zumindest in dieser Stunde keine Strafen gibt. (Zusatztipp: Die Kurzparkzonenkontrolle könnten während dieser Stunde an die “Gratisparker” entsprechendes Infomaterial persönlich ausgeben – was gibt es an Samstagen vormittag in Waidhofen / Ybbs ? – beginnend mit der Gratisparkzeit bis 9 Uhr !!!)
5) Was sollte (könnte) noch geschehen?
Vielleicht lassen sich einige Geschäftsleute in diesen Morgenstunden eines Samstages noch zusätzliche Aktivitäten einfallen, vielleicht öffnen manche sogar wieder früher – machen wir gemeinsam den „Samstag frühmorgens in Waidhofen“ zu einem Alleinstellungsmerkmal in der Region – und dabei als besonderen Anreiz gebührenfrei und vor allen Dingen auch straffrei.
Ich würde mich über eine Diskussion bei der Gemeindesratssitzung des 24. April 2023 freuen und hoffe auf einen gemeinsamen Beschluß aller Fraktionen, den Samstag von 8 – 9 Uhr von der Gebührenpflicht auszunehmen.
Ende des Mailausschnittes!
Tatsächlich wurde diese Forderung im Gemeinderat behandelt, sogar mit einer Ausweitung bis 10 Uhr. Dies erscheint aber nicht notwendig zu sein, da ab 9 Uhr alle Geschäfte geöffnet sind und daher eine Gebührenpflicht den Vorgaben der Verordnungen (Lenkungsmaßnahme) entspricht.
Hier eine kleine Zusammenfassung der Diskussion im Gemeinderat:
Wie sieht es an Samstagen von 8 – 9 Uhr in der Waidhofner Innenstadt aus?
Warum wurde die Forderung im Sinne der letzten Nahversorger der Innenstadt gestellt? Hier 2 BLOGS zur praxisnahnen Darstellung der Situation.
Die anwesenden Gemeinderäte (es fehlten bei dieser Sitzung einige der Mandatare) haben diese Argumente nicht gewürdigt, man könnte dies durchaus auch als “Willkür gegen die letzten verbliebenen Innenstadt-Nahversorger” sehen.
Jedenfalls sollten alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte erkennen, daß Fehlentscheidungen in der Politik oft weitreichende Auswirkungen haben. Draußen auf der “grünen Wiese” gratis parken und drinnen sogar während der “tote Hose Zeit” hohe Gebühren zu verlangen, daß kann keine innerstädtische Wirtschaft auf Dauer verkraften.
Vielleicht denken einige doch noch um – jede Gemeinderatssitzung macht es möglich, die Gebührenverordnung der aktuellen Realität anzupassen.
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