Ein besonders schöner Tag, der Samstag der 13. Mai 2023. Zwischen 8 und 9 Uhr entstanden diese Bilder – und Bilder sagen meist mehr als 1000 Worte:
Zwischen 8 und 9 Uhr an Samstagen ist eine Gebührenpflicht für das Parken reine Schikane gegen die Kunden jener Geschäfte, welche vor 9 Uhr geöffnet haben. Und diese Geschäfte werden klar erkennbar immer weniger.
Einer unverständliche Kettenraktion wird hier tatenlos zugesehen. Die Bild-Dokumentationen sollen dazu dienen, diese Vorgangsweise der Stadtverantwortlichen für spätere Generationen zu sichern.
Selbst in Wien, wo Kurzparkzonen in allen Bezirken flächendeckend gelten, gibt es vor 9 Uhr am Morgen keine Gebührenpflicht mehr, Samstag überhaupt keine mehr:
Seit 1. März 2022 gilt in ganz Wien die flächendeckende Kurzparkzone. Das Parken ist in jedem Wiener Gemeindebezirk kostenpflichtig. Sie benötigen einen Parkschein oder ein Parkpickerl (nur für Bezirks-Bewohner*innen), um Ihr Fahrzeug auf öffentlichen Stellplätzen zu parken.
Gilt von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 22 Uhr
Parkdauer
Mit Parkschein oder HANDYPARKEN: maximal 2 Stunden
Mit Parkpickerl im eigenen Bezirk: unbegrenzt
Abweichende Regelungen für Beschäftigte und Betriebe (Parkchip), Ausnahme von der maximal erlaubten Parkdauer möglich
Ein besonders schöner Tag, der Samstag der 13. Mai 2023.
Zwischen 8 und 9 Uhr entstanden diese Bilder – und Bilder sagen meist mehr als 1000 Worte:
Zwischen 8 und 9 Uhr an Samstagen ist eine Gebührenpflicht für das Parken reine Schikane gegen die Kunden jener Geschäfte, welche vor 9 Uhr geöffnet haben. Und diese Geschäfte werden klar erkennbar immer weniger.
Einer unverständliche Kettenraktion wird hier tatenlos zugesehen. Die Bild-Dokumentationen sollen dazu dienen, diese Vorgangsweise der Stadtverantwortlichen für spätere Generationen zu sichern.
Rückschau auf frühere Samstage:
Selbst in Wien, wo Kurzparkzonen in allen Bezirken flächendeckend gelten, gibt es vor 9 Uhr am Morgen keine Gebührenpflicht mehr, Samstag überhaupt keine mehr:
Seit 1. März 2022 gilt in ganz Wien die flächendeckende Kurzparkzone. Das Parken ist in jedem Wiener Gemeindebezirk kostenpflichtig. Sie benötigen einen Parkschein oder ein Parkpickerl (nur für Bezirks-Bewohner*innen), um Ihr Fahrzeug auf öffentlichen Stellplätzen zu parken.
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