Daß es gebührenpflichtige Kurzparkzonen auch in kleineren Städten geben muß ist nachvollziehbar. Aber es ist auch auf die faire Abrechnung der Tarife zu achten. Hier dürften die Gemeinderäte von WVP, SPÖ und FUFU nicht im Sinne der Fairheit gegenüber ihren Wählern gehandelt haben. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen voll bezahlen zu müssen, nennt man in Wirtschaftskreisen “Abzocke”. z.B. 90 Minuten Kurzparken und dafür 120 Minuten zahlen zu müssen, fällt sicher auch darunter.
Und auch eine weitere Bezahlart wurde durch die Umstellung am 1. April schwer geschädigt. Waidhofen / Ybbs hat sich schon vor Jahren für das Handyparken entschieden, weigert sich aber die dafür positiven Vorgaben zu erfüllen. Sogar das Gegenteil beschlossen die Gemeinderäte von WVP, SPÖ und FUFU: Ab 1. April 2023 wurden die Tariftakte von einer halben Stunde auf 1 Stunde verdoppelt – zusätzlich zur Verdoppelung der Gebühr. In gewissen ital. Kreisen gibt es dafür die Bezeichnung: “Miscela Tossica”
Das ergibt eine ungerechte Vorgangsweise, daher sei heute ein Vergleich mit Melk an der Donau erlaubt. Melk wurde ja als “Vergleichsstadt” von Vizebürgermeister Bahr genannt.
Um eine solche faire Vergebührung der tatsächlichen Parkzeit auch in Waidhofen / Ybbs einzuführen gab es bei der Gemeinderatssitzung am 30. Mai 2023 einen Dringlichkeitsantrag – die Dringlichkeit wurde von Bürgermeister Krammer allerdings nicht anerkannt – WVP, SPÖ, FUFU und Grüne folgten dieser Einstellung. Nicht einmal drüber reden zu erlauben ist schon sehr abgehoben.
Daher wird der dabei vorgesehene Punkt 8 nun direkt beim Land NÖ. vorgebracht. Denn während der Halbstundentakt sehr wohl vom Waidhofner Gemeinderat verordnet werden kann (daher war im Dringlichkeitsantrag der Punkt 3 vorgesehen) ist das minutengenaue Abrechnen zwar in OÖ. und dem Burgenland gesetzlich möglich, in NÖ. leider noch nicht. Das Melk dieses faire und der heutigen Zeit entsprechende Abrechnungssystem als NÖ Stadt bereits anwendet, ist rechtlich damit nicht ganz unproblematisch. So wäre es besser, wenn das Land NÖ. hier entsprechende Abklärung ermöglicht.
70 Cent und dafür 1 Stunde und 12 Minuten Parken – in Waidhofen / Y kostet dies durch die praxisfremden Waidhofner “Takte” gleich einmal 2 Euro.
Auch in Melk sind die Displays der Parkomaten kaum lesbar. Aber mit einem Foto sind zumindest die wichtigsten Daten lesbar.
Es ist also nicht nur der Stunden Parktarif (dieser ist in Melk und Waidhofen/Ybbs mit 1.- Euro gleich, lediglich die 1. Stunde kostet in Melk nur 50 Cent) sondern vor allen Dingen auch eine Frage der fairen Abrechnung. Daß der Waidhofner Gemeinderat den niedrigsten Takt auf gleich 1 Stunde festgesetzt hat, ist extrem unfair. Schließlich kennt man österreichweit einen solch hohen Mindesttakt in gebührenpflichtigen Kurzparkzonen nicht.
Bei der Gemeinderatssitzung am 30. Mai lag der entsprechende Dringlichkeitsantrag vor. So hätte sehr einfach diese neue, unfaire Taktregelung(nach bewährten 25 Jahren wurde plötzlich am 1. April 2023 der 1/2 Stundentakt auf 1 Stunde angehoben) repariert werden können. Durch die ebenfalls vorgeschlagene Gebührenerhöhung der 3. Kurzparkstunde (in Amstetten bereits vollkommen abgeschafft) wäre eine weitere Verbesserung für die Einnahmen der Stadt einhergegangen.
Der Dringlichkeitsantrag vom 30. Mai 2023: Darüber wenigstens in demokratischer Weise zu diskutieren, das wollte die Mehrheit im Gemeinderat nicht.
Damit wurde besonders der Punkt a) zu einer nicht notwendigen Belastung für viele Waidhofnerinnen und Waidhofner, welche seit Einführung mancher unklarer Verordnungsteile schlecht informiert zu “Straftätern” gestempelt werden. Doch soviel bereits bekannt ist, werden sich einige entsprechend zur Wehr setzen.
Die Fa. Easypark hat auf Anfrage bestätigt, daß die Stadt diese Umstellung so entschieden, sie darauf keinen Einfluss hat.
Sehr geehrter Herr Piaty, “Gerne haben wir geprüft und können daher bestätigen, dass der Parkplatzbetreiber Stadt Waidhofen a/d Ybbs sich ab 01.04.2023 für die Parkzone 334001 folgenden Tarif entschieden hat: Von Mo-Fr und samstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowohl von Mo-Fr von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr ist das Parken in den ersten 15 Minuten kostenlos. Danach werden wir das Parken 1,00 € pro Stunde berechnen.“
“Da wir jedoch die Parkplätze nicht selbst betreiben, sondern Verträge mit den Betreibern und Behörden haben, haben wir keinen Einfluss auf den Tarifen”.
Wer sich Näher mit dem Thema Kurzparkzonen befassen will, dem sei abschließend dieser “BLOG” zu empfehlen:
Daß es gebührenpflichtige Kurzparkzonen auch in kleineren Städten geben muß ist nachvollziehbar. Aber es ist auch auf die faire Abrechnung der Tarife zu achten. Hier dürften die Gemeinderäte von WVP, SPÖ und FUFU nicht im Sinne der Fairheit gegenüber ihren Wählern gehandelt haben. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen voll bezahlen zu müssen, nennt man in Wirtschaftskreisen “Abzocke”. z.B. 90 Minuten Kurzparken und dafür 120 Minuten zahlen zu müssen, fällt sicher auch darunter.
Und auch eine weitere Bezahlart wurde durch die Umstellung am 1. April schwer geschädigt. Waidhofen / Ybbs hat sich schon vor Jahren für das Handyparken entschieden, weigert sich aber die dafür positiven Vorgaben zu erfüllen.
Sogar das Gegenteil beschlossen die Gemeinderäte von WVP, SPÖ und FUFU:
Ab 1. April 2023 wurden die Tariftakte von einer halben Stunde auf 1 Stunde verdoppelt – zusätzlich zur Verdoppelung der Gebühr.
In gewissen ital. Kreisen gibt es dafür die Bezeichnung: “Miscela Tossica”
Das ergibt eine ungerechte Vorgangsweise, daher sei heute ein Vergleich mit Melk an der Donau erlaubt. Melk wurde ja als “Vergleichsstadt” von Vizebürgermeister Bahr genannt.
Um eine solche faire Vergebührung der tatsächlichen Parkzeit auch in Waidhofen / Ybbs einzuführen gab es bei der Gemeinderatssitzung am 30. Mai 2023 einen Dringlichkeitsantrag – die Dringlichkeit wurde von Bürgermeister Krammer allerdings nicht anerkannt – WVP, SPÖ, FUFU und Grüne folgten dieser Einstellung. Nicht einmal drüber reden zu erlauben ist schon sehr abgehoben.
Daher wird der dabei vorgesehene Punkt 8 nun direkt beim Land NÖ. vorgebracht. Denn während der Halbstundentakt sehr wohl vom Waidhofner Gemeinderat verordnet werden kann (daher war im Dringlichkeitsantrag der Punkt 3 vorgesehen) ist das minutengenaue Abrechnen zwar in OÖ. und dem Burgenland gesetzlich möglich, in NÖ. leider noch nicht. Das Melk dieses faire und der heutigen Zeit entsprechende Abrechnungssystem als NÖ Stadt bereits anwendet, ist rechtlich damit nicht ganz unproblematisch. So wäre es besser, wenn das Land NÖ. hier entsprechende Abklärung ermöglicht.
70 Cent und dafür 1 Stunde und 12 Minuten Parken – in Waidhofen / Y kostet dies durch die praxisfremden Waidhofner “Takte” gleich einmal 2 Euro.
Es ist also nicht nur der Stunden Parktarif (dieser ist in Melk und Waidhofen/Ybbs mit 1.- Euro gleich, lediglich die 1. Stunde kostet in Melk nur 50 Cent) sondern vor allen Dingen auch eine Frage der fairen Abrechnung. Daß der Waidhofner Gemeinderat den niedrigsten Takt auf gleich 1 Stunde festgesetzt hat, ist extrem unfair. Schließlich kennt man österreichweit einen solch hohen Mindesttakt in gebührenpflichtigen Kurzparkzonen nicht.
Bei der Gemeinderatssitzung am 30. Mai lag der entsprechende Dringlichkeitsantrag vor. So hätte sehr einfach diese neue, unfaire Taktregelung (nach bewährten 25 Jahren wurde plötzlich am 1. April 2023 der 1/2 Stundentakt auf 1 Stunde angehoben) repariert werden können. Durch die ebenfalls vorgeschlagene Gebührenerhöhung der 3. Kurzparkstunde (in Amstetten bereits vollkommen abgeschafft) wäre eine weitere Verbesserung für die Einnahmen der Stadt einhergegangen.
Der Dringlichkeitsantrag vom 30. Mai 2023:
Darüber wenigstens in demokratischer Weise zu diskutieren,
das wollte die Mehrheit im Gemeinderat nicht.
Damit wurde besonders der Punkt a) zu einer nicht notwendigen Belastung für viele Waidhofnerinnen und Waidhofner, welche seit Einführung mancher unklarer Verordnungsteile schlecht informiert zu “Straftätern” gestempelt werden. Doch soviel bereits bekannt ist, werden sich einige entsprechend zur Wehr setzen.
Siehe dazu:
Die Fa. Easypark hat auf Anfrage bestätigt, daß die Stadt diese Umstellung so entschieden, sie darauf keinen Einfluss hat.
Sehr geehrter Herr Piaty,
“Gerne haben wir geprüft und können daher bestätigen, dass der Parkplatzbetreiber Stadt Waidhofen a/d Ybbs sich ab 01.04.2023 für die Parkzone 334001 folgenden Tarif entschieden hat: Von Mo-Fr und samstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowohl von Mo-Fr von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr ist das Parken in den ersten 15 Minuten kostenlos. Danach werden wir das Parken 1,00 € pro Stunde berechnen.“
“Da wir jedoch die Parkplätze nicht selbst betreiben, sondern Verträge mit den Betreibern und Behörden haben, haben wir keinen Einfluss auf den Tarifen”.
Wer sich Näher mit dem Thema Kurzparkzonen befassen will, dem sei abschließend dieser “BLOG” zu empfehlen:
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